Reklamation Fehlerhafter MtG Booster möglich?
#1 Geschrieben 02. Juni 2015 - 17:05
Können die reklamiert werden - sofern jemand zufällig das entpacken gefilmt hat? Und wenn ja bei wem und wie? Gibt es da irgendwelche beispielfälle?
Hintergrund meiner Frage ist die folgende:
Es sind wohl bei der MoMa15 "vereinzelt" fehlerhaft gefüllte booster / Displays vorgekommen! In dem ein oder anderen Post würde da unter anderem von z.b. 24 die gleiche foil, 24 mythics, 15 uncommon Karten in einem booster, usw .... Geredet.
Für den Fall also, dass das entpacken nicht zu einem Vorteil, sondern zu einem Nachteil für den Käufer führt (nehme ja mal an, dass die zuviel gepackten Fouls oder mythics irgendwo anders fehlen ,da Wizards ja nicht einfach mal mehr Foils und mythics als andere Karten drücken lässt), frage ich mich echt, ob man ab jetzt nur noch Displays mit Videokamera zwecks beweismittelführung entpackt .... Oder ob selbst das nichts bringen würde??
#2 Geschrieben 02. Juni 2015 - 17:39
Direkt Hasbro kontaktieren (die MtG in Deutschlande / Europa vertreiben).
1x Google oder Forensuche hätte dir übrigens das selbe Ergebnis geliefert, die Frage ist nicht selten.. so als Anregung für's nächste Mal
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#3 Geschrieben 02. Juni 2015 - 17:56
#4 Geschrieben 02. Juni 2015 - 18:05
Das dürfte auf die Art des "Fehlers" ankommen. Insofern solltest du vielleicht das MoMa 2015 Thema in der Rumor Mill überfliegen (auch wenn die Diskussion da reichlich unpassend war). Bei offensichtlichen Fehlern wie fehlenden Rares, beschädigten Karten etc. scheint Hasbro sehr kulant zu sein. Du hast aber keinen Anspruch auf X Foil Rares oder Y Mythics, geschweige denn einen Kartenwert Z. Bei einem Display ohne Mythics (und an solche Fälle scheinst du ja auch zu denken) wirst du daher wohl weniger Erfolg haben.
- Chrisor69 hat sich bedankt
#5 Geschrieben 02. Juni 2015 - 19:05
Ohne Videobeweise wüsste ich schon dreimal nicht, warum halbroh überhaupt kulant sein sollte, da könnte ja jeder erzählen, er hätte so ein booster erwischt.
#6 Gast_Pommi_* Geschrieben 02. Juni 2015 - 19:51
1. sheoldred hat das mit der Mythic schon geschrieben: Im Booster sind: 1 Rare/Mythic, 3 Uncommon, 11 Common (MoMa15 10 + 1 Foil). Da steht nirgendw, das in 24 Booster mindestens 1 Mythic drin sein muss. Also: Nein, kein Reklamationsgrund.
2. 15 Uncommon: Ja, denn dann hast du 1 Rare/Mythic und 11 Common (MoMa 10 +1 Foil) zu wenig. Da wird das gesamte Booster getauscht (bzw. Display) Vorher mit Hasbro kommunizieren (Auf den Boostern ist eine Seriennummer, diese angeben und den Art der Fehler)
3. Beschädigte Karte: Druckfehler oder Verpackungsfehler (dieses Gecrimpe am Rand vom Folienschweißen) geht ohne Beweis, das sind Beschädigungen, die du in der Regel nicht selbst verursachen kannst. Hier wird Karte für Karte getauscht. Auch wieder zuerst Kommunikation mit Hasbro.
4. Fehler, die auch durch das Handhaben der Karte passieren kann (Knicke, Kratzer oder so) wäre es besser, wenn du einen Beweis hast. Trotzdem kannst du auch dann Kontakt zu Hasbro aufnehmen. Evtl. war es ein Serienfehler in einer Druckserie. Dann stehen die Chancen sehr gut bis zu 100% auf Austausch.
Bei der Kontaktaufnahme mit Hasbro ist halt wichtig: A: Art des Fehlers. B: Seriennummer des Boosters/des Displays. C: Kartenfehler werden 1:1 getauscht, Verpackungsfehler werden Booster zu Booster getauscht.
Und zum Schluß: Ich bekomme mein Display MoMa2015 getauscht, hatte im ganzen Display nur 36 Uncommon.
#7 Geschrieben 02. Juni 2015 - 20:05
#8 Gast_Pommi_* Geschrieben 02. Juni 2015 - 20:09
Wenn es wirklich ein Serienfehler an der Verpackungsmaschine ist, weiss das Hasbro in der Regel. Erstens geht das selten durch, ohne dass die es irgendwann mal feststellen und zweitens häufen sich dann die Beschwerden bei Hasbro. Wenn also sich zig-tausend beschweren "Ey, mir fehlt die Rare/Mythic", "Alle Karten sind geknickt" oder so, wird Hasbro das in der Regel nicht unter den Teppich kehren. Der Imageverlust wäre zu hoch und die Gefahr dabei, dass so was Magic den Todesstoß versetzen kann.
#9 Geschrieben 02. Juni 2015 - 20:12
#10 Geschrieben 02. Juni 2015 - 20:13
Ich hatte einmal ein Booster Gatecrash ohne Rarekarte. Es fehlte komplett eine. Mail an den Support. Das Booster samt Packung eingeschickt, Ersatz bekommen.
Oldschool: Arboria Control, Erhnam Jund'em
Legacy: Eternal Garden, Lende, Burn
Standard:
Modern: Jund
Pauper: Control
#11 Geschrieben 22. Juni 2016 - 11:50
Bearbeitet von MtG-Discounter24, 30. August 2016 - 17:22.
#12 Geschrieben 22. Juni 2016 - 12:07
Nach dem was hier im thread steht werden alle Karten einzeln ersetzt.
Da es so häufig ist und nur bei den uncommons ist ja eigentlich klar, dass der Fehler in der Produktion passiert ist.
Ihr müsst die beschädigten Karten dann entweder vernichten oder einschicken, so genau weiß ich es nicht.
Bearbeitet von Cola, 22. Juni 2016 - 12:08.
ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss
#13 Geschrieben 22. Juni 2016 - 12:43
Nach dem was hier im thread steht werden alle Karten einzeln ersetzt.
Da es so häufig ist und nur bei den uncommons ist ja eigentlich klar, dass der Fehler in der Produktion passiert ist.
Ihr müsst die beschädigten Karten dann entweder vernichten oder einschicken, so genau weiß ich es nicht.
Einzeln ersetzt? Ich glaube eher nicht, denn die sind bei WotC garnicht in der Menge vorhanden, wieso sollten sie auch. Was genau passiert, muß und wird WotC entscheiden. Dieser Thread hier läßt keine wirklichen Rückschlüsse auf eine Handhabung von WotC zu, weil es wohl immer eine Einzelfall entscheidung ist.
Level 3 Emeritus - Magic Judge
Karten auf MKM:
https://www.cardmark...ts?idUser=15430
#14 Geschrieben 22. Juni 2016 - 12:54
Na dann bleibt nur zu hoffen, dass MtG-Discounter24 uns erzählt was am Ende rauskommt.
Die Behauptung, dass die Karten einzeln getauscht werden stammt von Pommi.
Rechtlich ist es eh einfach - Der Verkäufer der displays (und am Ende des Tages fällt das dann auf wizards zurück) muss den Schaden ersetzen, bzw. halt bei der Ware nachbessern.
Bearbeitet von Cola, 22. Juni 2016 - 12:56.
ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss
#15 Geschrieben 24. Juni 2016 - 05:57
Ich kann auch eine Kleinigkeit dazu erzählen:
Ich hatte letztes Jahr bei 2 Modern Masters 2015 Displays den Fehler, das die Rares fehlerhaft gedruckt waren. Auf den Karten gab es einen sehr blassen Bereich bzw mehrere. (Manasymbol, Editionsymbol, Textbereich etc)
Habe daraufhin Kontakt mit dem Support aufgenommen und mir wurde angeboten, dass ich entweder die einzelnen Karten oder die kompletten beiden Displays einschicken kann. Ich habe dann die komplett Displays eingeschickt - hatte noch die einzelnen Packungen der Booster, sprich ich habe Karten einfach wieder reingeschoben und die Displays zugeklebt.
Habe dann noch relativ kurzer Zeit 2 komplette neue Displays erhalten und einen kleinen Bonus, da Hasbro die Versandkosten nicht übernehmen kann/will. Das waren damals 15 Booster aus dem aktuellen Standard (Fate Reforged und Dragons - kann das?)
Ich muss Anmerken, dass es auch pro Display höchsten 10-15 Rares waren. Dies hatte ich bei der Kontaktaufnahme auch beschrieben. In meinen Augen wurde dort sehr kulant gehandelt.
PS.
Ich hatte noch ein 3. fehlerfreies Displays - gut möglich, dass ich nicht mehr ganz genau nachhalten konnte, welche Rares und Mythics in den beiden fehlerhaften Disyplays waren
Bearbeitet von rocksoN, 24. Juni 2016 - 05:59.
- Ratzimundar hat sich bedankt
#16 Geschrieben 24. Juni 2016 - 06:59
Ich bin leider nicht mit dem deutschen Recht vertraut, aber fällt der Inhalt eines Produkts nicht in die Gewährleistung oder den Schadensersatz?
Wenn ich mir eine Kamera (Handy, Gartenschlauch, Auto, was auch immer) kaufe und das Produkt entspricht nicht der Produktbeschreibung oder ist beschädigt steht mir als Kunde doch eine Reklamation zu. Ich bilde mir ein, dass zumindest im österreichischen Kundenschutzgesetz sowas drinnen steht.
Ich bin Bauingenieur und in unserer Branche gibt es den sogenannten "Versteckten Mangel". Heißt: Wenn ich dem fachkundigen oder fachunkundigen Kunden ein Werk (Bauteil, Haus, etc.) übergebe und nach Jahren ein Mangel, welcher nicht offensichtlich sein konnte (Z.b. Minderwertiges Befestigungsmaterial bricht), steht ihm das Recht auf Behebung oder Verbesserung des Mangels zu. Ich bin da voll in der Haftung.
Bei Karten in einem MTG Booster handelt es sich imho um das Äquivalent eines versteckten Mangels bei einer beweglichen Sache. Somit sehe ich durchaus das Recht auf Austausch der fehlerhaften "Teile".
Wie gesagt, bin Ingenieur, kein Rechtsverdreher, daher keine Gewähr auf meine Infos. Aber wundern würde es mich schon sehr.
Throw me to the wolves and I will return leading the pack.
#17 Geschrieben 24. Juni 2016 - 07:22
Level 3 Emeritus - Magic Judge
Karten auf MKM:
https://www.cardmark...ts?idUser=15430
#18 Geschrieben 24. Juni 2016 - 07:35
§ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
Ferner handelt es sich um einen versteckten Mangel, der bei der beim Gefahrübergang für den Käufer nicht nachvollziehbar ist, ungeachtet dessen gilt für di ersten 6 Monate, dass WotC nachweisen muss, dass dieses Booster frei von Sachmängeln ausgliedert wurde, in der Praxis wird das nicht passieren.
Bearbeitet von ElAzar, 24. Juni 2016 - 07:37.
- Urathil hat sich bedankt
#19 Geschrieben 24. Juni 2016 - 09:51
Achtung: Offtopic!
/Nek/ Achtung Teile der Diskussion wurden auf Wunsch des Users gelöscht und haben keinen Bezug mehr /Nek/
@ MtG - Discounter24:
Also gibt es auch im deutschen Recht die vertragliche Prüf- und Warnpflicht? Was du hier beschreibst spiegelt nämlich genau unsere Warnpflicht wieder - Frei nach Norm paraphrasiert "Ein Werkersteller hat die ihm vom AG beigestellten Materialien, Unterlagen und Vorleistungen anderer Werkersteller nach seiner anzugedenkenden Fachkenntnis zu prüfen. Hat er Bedenken muss er dies unverzüglich dem AG (schriftlich) mitteilen - Inklusive einem Verbesserungsvorschlag und den terminlichen und monitären Auswirkungen".
Bist du vom Fach? Du beschreibst nämlich schön die Vernachlässigung der Prüf- und Warnpflicht in deinem Beispiel .
Ontopic
@ Elazar: Ist das ein Auszug aus eurem KSchG oder dem ABGB? Ferner noch die Frage: Hat Hasbro einen eingetragenen Firmensitz in D und gilt ein deutsches Gericht als zuständig? Bin mir grade unsicher, wie sich die Sachlage verhalten würde wenn der Gerichtssitz in Amerika ist und damit ins Common Law als anwendbares Recht fällt. Würde mich aber sehr stark wundern wenn dem hier so wäre.
Jedenfalls bitte ich MTG-Discounter uns auf dem laufenden zu halten, das ist mal sehr interessant.
Bearbeitet von Nekrataal der 2., 31. August 2016 - 11:28.
Diskussionsteil der sich auf gelöschte Post bezieht markiert.
Throw me to the wolves and I will return leading the pack.
#20 Geschrieben 24. Juni 2016 - 11:53
Aus dem BGB, das war ne allgemeine Anmerkung, hätte ich wohl auch entsprechend kennzeichnen sollen, weil ich davon ausging dass sich Michael nicht aufs HGB bezieht.
Aber um deine Frage zu beantworten:
Ja, es gibt eine "Prüf und Rügegepflicht" im HGB, müsste § 377 sein.
§ 377 schließt aber ausschließlich den "ordentlichen Geschäftsgang" mit ein, d.h. es bedeutet nicht, dass er hätte die Booster unmittelbar nach dem Kauf der Ware aufreissen müssen, er hat nur die Pflicht es unmittelbar zu "Rügen", sobald er Kenntnis davon erhält.
- Retronasale Aromatherapie hat sich bedankt