Jo Leute, hier sind ja (wie man am MKM-Thread erkennen konnte) so viele (hobby-) Juristen unterwegs, da dachte ich mir, stelle ich meine Frage mal hier. Es hat ja auch irgendwie mit Magic zu tun.
In aller Kürze:
Gilt die Impressumspflicht für Twitch-Streams (in Deutschland)?
Quelle des Anstoßes war wikipedia, das aus dem Rundfunkstaatsvertrag folgendes zitiert:
Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) regelt diese Bestimmungen auch für allgemeine Anbieter, die keinen Teledienst im engeren Sinn betreiben (§ 55 Abs. 1):
„Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: Namen und Anschrift, bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.“
Die Frage ist jetzt, ob das auf Twitch zutrifft. Telemedien werden folgendermaßen beschrieben (§2 RStV):
Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.
§3 Nr. 24 TKG sagt folgendes:
"Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;
Ist das überhaupt wichtig? Findet der RStV hier überhaupt Anwendung? Oder wo muss ich schauen, um schlau zu werden? Hat Twitch das irgendwie intern schon geregelt?
Bitte nur Leute mit Ahnung hier posten und entsprechende Quellen verwenden, danke!
Bearbeitet von MattRose, 12. Juni 2015 - 21:59.