Er wird lediglich, wie ich bereits schrieb, Anspruch auf Schadensersatz haben mehr nicht, eine Lieferung kann er nicht erzwingen wenn der Artikel nicht lieferbar ist.
Wurde hier irgendwo was anderes behauptet?
Drei Beiträge obendrüber hast du noch behauptet der Richter kippt alles weil sie der billigste Anbieter waren (lol?) und 2 Beiträge obendrüber sagst du "wenn nichts im voraus bezahlt wurde ist eh alles hinfällig".
Hast du für diese sehr seltsamen Behauptungen auch Beweise?
Die Händler die so agieren wie hier geschilert wird machen sich übrigens richtig schön angreifbar für Abmahnungen durch Mitbewerber.
Jedes Gericht kackt auf AGBs weil immernoch Gesetz vor AGBs steht
Vollkommen falsch, es gilt immer das was zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, außer diese Inhalte sind gesetzeswidrig.. und das ist fast immer nur dann der Fall wenn ein Verbraucher und ein Unternehmer handeln und der Verbraucher dann durch irgendwelche AGBs irgendwelche Rechte abtreten soll die er per Gesetz hat. Außerdem werden irgendwelche überraschenden Klauseln in AGBs unwirksam (z.B. dass du bei jeder Bestellung noch 5€ "Servicepauschale" draufzahlen sollst oder so)
Ich sehe wie gesagt, nur Anspruch auf Schadensersatz, sinnvoller ist allerdings eine gütliche Einigung, wie dem VK vorzuschlagen, dass er die Mehrkosten einer erneuten Bestellung gegenüber der Ursprüglichen trägt.
Ist das nicht der Schadensersatz?
Außerdem Widersprichst du dir schon wieder. Was denn nun, bekommt man Schadensersatz oder ist der Kaufvertrag unwirksam?
Bevor du spekulierst was in den AGBs von Store F. stehen könnte kannst du doch auch einfach mal in die AGBs schauen, so lange sind die nicht.
Ich habs für dich getan.
(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
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Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
Klarer geht es wohl kaum.
Die einzige Möglichkeit für den store die Bestellung zu stornieren ist wenn in der Artikelbeschreibung irgendwas davon stand, dass das nur unter Vorbehalt ist und evtl. nicht genug Ware verfügbar sein kann, etc.
Bei unserem LGS wars z.B. auch so, dass er nicht sicher war ob er wirklich auch so viele bekommt wie er will und dementsprechend hat er halt den Leuten, die später bestellt haben gesagt, dass er evtl. die Ware nicht bekommt und sie dann ihr Geld zurückerhalten.
Wer aber schreibt, dass er verbindlich anbietet und dann doch einfach so storniert der betrügt 1. die Kunden und 2. vor allem auch seine Mitbewerber.
Da wir hier aber in einer Nieschenbranche sind wo viele auch nur wenig Geld verdienen und mehr Arbeit als Zeit haben geh ich mal davon aus, dass es nicht unbedingt böswillig passiert ist.
Bearbeitet von Cola, 14. März 2017 - 04:35.