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Verfügbarkeit von Modern Masters Displays.


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99 Antworten in diesem Thema

#21 Snake_Charmer Geschrieben 13. März 2017 - 07:45

Snake_Charmer

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Verkäufer bietet Ware an. Kunde kauft Ware. Verkäufer kriegt die Ware nicht.

Ich spinne jetzt mal bewusst ganz unbedarft rum und spreche rein hypothetisch:

Verkäufer kriegt die Ware nicht vom Hersteller und kann/muss sie daher von einer anderen Quelle beziehen, um seine verbindlichen Vorbestellungen zu erfüllen, auch falls er dabei Verlust machen sollte...



#22 ElAzar Geschrieben 13. März 2017 - 08:07

ElAzar

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Genau das hat er doch beschrieben, für die 20-30€ um die es dabei gehen dürfte strengt auch niemand ein Verfahren an, zumal er das abschreiben kann.

Eingefügtes Bild


#23 Snake_Charmer Geschrieben 13. März 2017 - 10:00

Snake_Charmer

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Ah, sorry, das habe ich nicht geschnallt...

 

Zwischenzeitlich haben die mir aber geantwortet und zugesagt, meine Bestellung so lange offen zu lassen, bis Nachschub kommt oder feststeht, dass niemals welcher kommt. Finde ich erstmal ok und nehme ich gern an. Denke mal schon, dass da noch was kommen wird.



#24 HaVoC Geschrieben 13. März 2017 - 10:48

HaVoC

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So, da hier ja die Post abgeht und schon spekuliert wird hier mal ne Frage:

Hat sich hier lediglich Fantasywelt ordentlich mit den Vorbestellungen übernommen oder haben auch andere Händler bereits storniert? Dann gibt es keinerlei Grund für eine Panik und ggf. betrifft die Problematik dann auch nur wirklich ein paar Leute und der Threadtitel ist dann eher weiter gefasst als er sein sollte.


9o04BDd.jpg

 

Oldschool: {G} {W} {B} Arboria Control, {B} {R} {G} Erhnam Jund'em

Legacy: {B} {G} Eternal Garden, {R} {G} Lende, {R} Burn

Standard:

Modern:  {B}  {R}  {G} Jund

Pauper:  {B} Control

 


#25 Schlaubi Geschrieben 13. März 2017 - 11:12

Schlaubi

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MTG Discount hat meine Bestellung von 3 Displays auch auf 2 gekürzt. Bestellt habe ich am 27.02. gegen 17 Uhr, kurz nach den Fetchie Spoilern. Paar Stunden später haben sie erst die Anzahl limitiert und den VVK pausiert. :/

Email mit der Kürzung kam erst am 07.03.

Edit: Auf freundliche Nachfrage, bekomme ich doch noch von Martin ein 3. Display, da jemand storniert hat.

Bearbeitet von Schlaubi, 13. März 2017 - 14:58.


#26 Ungestüm Geschrieben 13. März 2017 - 15:12

Ungestüm

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Ich habe mal zurückgeschrieben und freundlich auf die in den AGB's gepriesene Verbindlichkeit der Angebote hingwiesen, ich bin mal gespannt.



#27 Fingore Geschrieben 13. März 2017 - 15:43

Fingore

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Nein , dass hat er nicht. Nur der von Snake Charmer geposted Auszug zum Vertragsabschluss steht in den AGB.
Das war auch ein Grund für mich dort zu bestellen.

 

Es war sicher nicht, dass Sie der billigste verbliebende Anbieter waren der noch Bestellungen annahm?

Weil solltest du den juristischen Weg beschreiten wird man unter anderem genau das fragen und wenn der Richter(sofern das überhaupt vor Gericht zugelassen würde) das genauso sieht ist das ein Grund dafür, dass kein Vertrag zustande kam.

Realistisch wird es idealerweise eine zweite Lieferwelle geben und dann werden die ehrlichen Händler die vorbestellten Displays rausgeben, jeder der das Storno der 160€ Boxen angnommen hat hat ihnen halt 50€ geschenkt, daruaf werden einige spekulieren, den Online/Garagenhändlern sind die Kunden nämlich scheissegal, weil diese sowieso niemals nach Treue sondern immer nach Preis einkaufen, der LGS will euch halten und kommt euch entgegen, wenn dort ein Display 30€ mehr kostet dann damit davon der Laden leben kann und damit das Spiel am leben erhalten bleibt.



#28 Ungestüm Geschrieben 13. März 2017 - 16:23

Ungestüm

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Es war sicher nicht, dass Sie der billigste verbliebende Anbieter waren der noch Bestellungen annahm?

Weil solltest du den juristischen Weg beschreiten wird man unter anderem genau das fragen und wenn der Richter(sofern das überhaupt vor Gericht zugelassen würde) das genauso sieht ist das ein Grund dafür, dass kein Vertrag zustande kam.

 

Kannst du das erklären? Mir erschließt sich das nicht. Der Shop schreibt in seinen AGB's das alle Angebote Verbindlich sind und das der Vertrag mit dem Klick auf "Zahlungspflichtig Bestellen" zustande kommt.



#29 Fingore Geschrieben 13. März 2017 - 20:21

Fingore

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Hast du schon im Vorraus bezahlt?

Wenn nein hat sich das eh erledigt, wenn ja steht in den AGB halt nur, dass es sich bei dem zu schließenden Verträgen um solche handelt die zum Verkauf von waren bestimmt sind, nicht für Vorbestellungen, da sind genug Lücken für den Händler.

 



#30 thiefAaron Geschrieben 13. März 2017 - 21:50

thiefAaron

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Kauft halt bei anständigen Shops. Wer bei Fantasywelt, miracle games und co. Bestellt ist halt selbst schuld.. aber Geiz ist geil

 

Zum einen kaufe ich schon lange bei Fantasywelt ein, weil es da auch anderes cooles Zeug gibt, wie Herr der ringe Stuff und DSA gibt, was ich sonst nicht im LSG bekomme. Bis jetzt hat das alles super funktioniert. Zum anderen ist mein LSG noch nicht so alt, hat dementsprechend kein hohes Level und weis nichtmal ob er Boosterboxen verkaufen kann, oder ob das so wenige werden, dass es für draft und sealed event reicht.

 

Hast du schon im Vorraus bezahlt?

Wenn nein hat sich das eh erledigt, wenn ja steht in den AGB halt nur, dass es sich bei dem zu schließenden Verträgen um solche handelt die zum Verkauf von waren bestimmt sind, nicht für Vorbestellungen, da sind genug Lücken für den Händler.

 

Ja hab ich in dem Fall... mal schauen, ich hab jetzt auch mal ne nette mail zurückgeschrieben.


Duel: {W}  {B}  {G} Anafenza Combo  {U}  {B}  {R} Kess Control

cEDH: {G} Selvala

Legacy: {G} {B} {U} ( {W}) Aluren {W}  {U}  {B} Esper Vial {R} Red Prison {R} Red Prowess
Modern: {C}  Eldrazi Tron {R} {B} Scourge Shadow
Pioneer:  {G} {U} {W} Spirits {R} {U} Phönix

Standard {X} Arena: {X}

 

Never forgotten: {W} {U} {G} Modern Spirits {G} {W} {B} Abzan Company
 

 


#31 Fingore Geschrieben 13. März 2017 - 22:17

Fingore

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Zivilrechtlich entsteht dir maximal ein Schadensersatzanspruch auf den tatsächlichen Schaden, der beläuft sich auf den Kostenunterschied, das sind sicherlich <50€, wird also kaum zur Verhandlung zugelassen.

Ich sehe da eher den Weg über das Gewerberecht, da lass dich aber dann juristisch beraten, Zahl im Vorraus, denn solche Fälle bearbeitet kein Anwalt ohne Vorkasse, wahscheinlich darfst du auch vor Gericht eine Sicherheitsleistung bringen.

Wenn du dann mit 500 bis 2000 in Vorkasse getreten bist musst du nur noch gewinnen, denn bei einem Vergleich bleibst du auf deinen Auslagen sitzen, vor Gericht und auf hoher See und so. . . .

Ich selber habe schon Gewerberecht gegenüber Mitbewerbern durchgesetzt, im MTG bereich fällt mir da nur der mutmassliche Betrug im Fall TG ein.



#32 Asel Geschrieben 13. März 2017 - 22:43

Asel

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Fingore, ein guter Rat: Hör einfach auf. Du hast offensichtlich keine Rechtskenntnisse betreffend das Kaufrecht.
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#33 Fingore Geschrieben 13. März 2017 - 23:12

Fingore

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Stichwort für dich dann nochmal: "gleichlautende Willenserklärung" einfach mal googeln bevor man anderen was erzählen will bitte.

Er wird lediglich, wie ich bereits schrieb, Anspruch auf Schadensersatz haben mehr nicht, eine Lieferung kann er nicht erzwingen wenn der Artikel nicht lieferbar ist, da gibt es ohne zu übertreiben hunderte gleichartige Urteile, der Tenor ist immer, dass Schadensersatzanspruch entsteht aber kein Lieferanspruch.

Jedes Gericht kackt auf AGBs weil immernoch Gesetz vor AGBs steht, zumal immernoch nicht die ganze Mail und deren Inhalt hier gepostet wurden, was für mich heisst, dass dort sicher ein Passus "Der Kaufvertrag kommt erst mit Lieferung zustande" oder ähnlich drinsteht.

Die Diskussion gibt es hier jede Edition und Ich habe noch von keinem Rechtstreit in dem Zusammenhang gehört, gerne kannst du mich dazu aufklären.

Ich sehe wie gesagt, nur Anspruch auf Schadensersatz, sinnvoller ist allerdings eine gütliche Einigung, wie dem VK vorzuschlagen, dass er die Mehrkosten einer erneuten Bestellung gegenüber der Ursprüglichen trägt.

Da wirklich vor Gericht gehen zu wollen und von RSV zu reden (die einem auch kündigen kann) halte ich nicht zielführend.

 

 



#34 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 14. März 2017 - 04:31

Retronasale Aromatherapie

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Er wird lediglich, wie ich bereits schrieb, Anspruch auf Schadensersatz haben mehr nicht, eine Lieferung kann er nicht erzwingen wenn der Artikel nicht lieferbar ist.

Wurde hier irgendwo was anderes behauptet?
Drei Beiträge obendrüber hast du noch behauptet der Richter kippt alles weil sie der billigste Anbieter waren (lol?) und 2  Beiträge obendrüber sagst du "wenn nichts im voraus bezahlt wurde ist eh alles hinfällig".

Hast du für diese sehr seltsamen Behauptungen auch Beweise?
 

Die Händler die so agieren wie hier geschilert wird machen sich übrigens richtig schön angreifbar für Abmahnungen durch Mitbewerber.

 

 

Jedes Gericht kackt auf AGBs weil immernoch Gesetz vor AGBs steht

Vollkommen falsch, es gilt immer das was zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, außer diese Inhalte sind gesetzeswidrig.. und das ist fast immer nur dann der Fall wenn ein Verbraucher und ein Unternehmer handeln und der Verbraucher dann durch irgendwelche AGBs irgendwelche Rechte abtreten soll die er per Gesetz hat. Außerdem werden irgendwelche überraschenden Klauseln in AGBs unwirksam (z.B. dass du bei jeder Bestellung noch 5€ "Servicepauschale" draufzahlen sollst oder so)

 

 

Ich sehe wie gesagt, nur Anspruch auf Schadensersatz, sinnvoller ist allerdings eine gütliche Einigung, wie dem VK vorzuschlagen, dass er die Mehrkosten einer erneuten Bestellung gegenüber der Ursprüglichen trägt.

Ist das nicht der Schadensersatz?
Außerdem Widersprichst du dir schon wieder. Was denn nun, bekommt man Schadensersatz oder ist der Kaufvertrag unwirksam? :D

 

Bevor du spekulierst was in den AGBs von Store F. stehen könnte kannst du doch auch einfach mal in die AGBs schauen, so lange sind die nicht.

Ich habs für dich getan.

 

 

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

 

...

Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

 

Klarer geht es wohl kaum.

Die einzige Möglichkeit für den store die Bestellung zu stornieren ist wenn in der Artikelbeschreibung irgendwas davon stand, dass das nur unter Vorbehalt ist und evtl. nicht genug Ware verfügbar sein kann, etc.

Bei unserem LGS wars z.B. auch so, dass er nicht sicher war ob er wirklich auch so viele bekommt wie er will und dementsprechend hat er halt den Leuten, die später bestellt haben gesagt, dass er evtl. die Ware nicht bekommt und sie dann ihr Geld zurückerhalten.

Wer aber schreibt, dass er verbindlich anbietet und dann doch einfach so storniert der betrügt 1. die Kunden und 2. vor allem auch seine Mitbewerber.

Da wir hier aber in einer Nieschenbranche sind wo viele auch nur wenig Geld verdienen und mehr Arbeit als Zeit haben geh ich mal davon aus, dass es nicht unbedingt böswillig passiert ist.


Bearbeitet von Cola, 14. März 2017 - 04:35.

ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#35 Asel Geschrieben 14. März 2017 - 10:11

Asel

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Es liegen "gleichlautende Willenserklärungen" vor. Aber vielleicht solltest du weniger googeln ;)
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#36 Snake_Charmer Geschrieben 14. März 2017 - 10:41

Snake_Charmer

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Da wirklich vor Gericht gehen zu wollen und von RSV zu reden (die einem auch kündigen kann) halte ich nicht zielführend.

Die ich die Rechtsschutzversicherung ins Spiel gebracht habe fühle ich mich mal angesprochen :).

1. ist mein Ansprechpartner bei meiner RSV ein recht entspannter Typ. Nur weil ich ihm mal eine freundliche Nachricht schreibe, ihm den Sachverhalt darlege und ihn frage "Wie sehen Sie das?" wird er mir wohl kaum kündigen, zumal ich meine RSV noch niemals in Anspruch genommen habe, abgesehen von solch unverbindlichen Anfragen wie dieser.

2. habe ich ja eigens ausgeführt, dass ich dem Händler vorher eine freundliche Nachricht schreiben würde mit dem Vorschlag einer anderweitigen Einigung, welche ja letztlich auch erreicht wurde.



#37 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 14. März 2017 - 10:43

Retronasale Aromatherapie

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Wobei ich noch nicht so ganz kapiere warum du dich damit zufrieden gibst.

 

Denn wenn es keinen weiteren Nachschub mehr gibt (und das glaube ich ehrlich gesagt) dann bist du doch beim gleichen Problem wie jetzt auch

Wenn es wiederum doch nochmal Nachschub gibt dann droppen die Preise wahrscheinlich eh nochmal auf den Preis zu dem du vorbestellt hast.
Ist jedenfalls sehr zuvorkommend von dir gegenüber dem Händler.


Bearbeitet von Cola, 14. März 2017 - 10:44.

ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#38 Snake_Charmer Geschrieben 14. März 2017 - 11:12

Snake_Charmer

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Was möchte ich? Ich möchte das Produkt zu dem vorbestellten Preis haben. Der Händler sagt, er kann es im Moment aber nicht liefern. Ich sage, gut, warten wir ab, liefere aus sobald Du kannst. Mein Nachteil? Ich muss warten (stört mich nicht) und bin im Ungewissen, ob es überhaupt klappt. 

Aber was kann ich tun? Wie weiter oben schon geschrieben wurde geht es Stand jetzt um einen Streitwert von ca. 40,- EUR. Möchte ich mich deswegen jetzt in einen Rechtsstreit begeben, Zeit und Nerven investieren? Das hätte ich vielleicht gemacht, wenn der Händler meinen Vorschlag abgeblockt hätte, und je nachdem, was mein RSV-Dude gesagt hätte. Wenn es realistisch gewesen wäre, diesen Betrag wirklich zu bekommen. Wegen 40,- Tacken drölfzig mal telefonieren, durch die Gegend rennen, mir einen Kopf machen? Nein danke.

Best Case: Im Laufe der nächsten Monate gibt es Nachschub, und ich bekomme mein Display. Fein.

Worst Case: ich bekomme in einem Jahr mein Geld wieder und stehe ohne Display da. Wayne, ich kann auch ohne leben.

Dann kann ich mir immer noch überlegen, meine RSV zu kontaktieren. Vielleicht ist das Display ja dann schon 300,- EUR wert ;).



#39 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 14. März 2017 - 11:17

Retronasale Aromatherapie

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Abwarten ist natürlich ok, aber ich persönlich seh die chance auf Nachschub halt irgendwo in der Nähe von Null.

 

meine Bestellung so lange offen zu lassen, bis Nachschub kommt oder feststeht, dass niemals welcher kommt.

 

Klingt für mich halt danach als würden sie in dem Fall, dass kein Nachschub kommt denie Bestellung dann eben einfach stornieren, womit es dann aufs gleiche rauskäme.
Da du ja zugestimmt hast klang das für mich so als wäre das ok für dich.

Ich würde mal damit rechnen, dass die die Sache für sich damit abhaken, aber vielleicht irre ich mich ja auch.

PS: Dass die 40€ den Aufwand nicht wert sind ist eh klar.

Man bestellt dann halt beim nächsten mal woanders und somit schaden sich diese Läden eh nur selbst mit solchen Aktionen.


Bearbeitet von Cola, 14. März 2017 - 11:19.

ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#40 Ungestüm Geschrieben 14. März 2017 - 13:06

Ungestüm

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Ich habe den selben Vorschlag bekommen. Habe aber, da es noch nicht absehbar ist, erst einmal gebeten mir mein Geld solange zu erstatten und die Bestellung aufrecht zu erhalten.

Bearbeitet von Ungestüm, 14. März 2017 - 13:07.





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