Jops, bei mir auch.
Zur Zeit ist ziemlich grenzwertig, wie oft die Seite nicht, oder nur schlecht funktioniert...
Jops, bei mir auch.
Zur Zeit ist ziemlich grenzwertig, wie oft die Seite nicht, oder nur schlecht funktioniert...
Ist halt nur nen Student vermutlich mittlerweile im 2. Semester, der da das Webdesign macht.
Bearbeitet von RamsesOverdark, 16. November 2019 - 09:54.
Würde trotzdem nicht bestätigen, rät der Kundenservice immer von ab. Er hat zig Wege zu erstatten, kann sich ja Geld aufs Konto laden. Alternativ muss der Kundenservice das regeln und dir das Geld erstatten. Wenn du Ankunft bestätigst hast du, wie du richtig sagst, nichts mehr in der Hand und bleibst eventuell auf dem Schaden sitzen. Daher definitiv nur wenn der Kundenservice es dir sagt, niemals aus Eigeninitiative.
ehemals Otters Kroxa
Weiß nicht, ob es nur mir so geht. Aber scheinbar kann man seit kurzem Karten unbegrenzt im Warenkorb bunkern.
Mein Oko befindet sich schon den ganzen Nachmittag in einem und kann auch nicht entfernen werden.
Für Spekulanten bei Bannings sicherlich nicht uninteressant. Für Verkäufer nervig, weil man im Grunde keine Chance mehr hat solche Karten kurz vor knapp loszuwerden.
Wird sie gebannt wird er sie rauswerfen, wird sie nicht gebannt kauft er sie denke ich.
Werde das nun mal testen, ob es nur bei mir n Bug ist oder einfach generell der neue Standard ist.
LG
Kurze Frage: kann ein Verkäufer etwas erstatten obwohl er gerade gesperrt ist?
Hintergrund: hab ne Eldraine Karte in extended Art bestellt, aber normale Version bekommen. Verkäufer hat nicht reagiert, daraufhin hab ich den Support eingeschaltet. Verkäufer ist dann gesperrt worden. Nun schreibt der Verkäufer er ich solle den Erhalt bestätigen, damit er mir die Differenz erstatten kann. Wenn ich nun aber bestätige habe ich ja quasi nichts mehr in der Hand...
Man kann auf jeden Fall erstatten, auch wenn es noch nicht angekommen ist.
Wenn er kein Guthaben hat, geht es glaube ich nicht.
Ob er gesperrt ist, oder nicht, ist egal.
@Sedehi: Man kann das schon immer bunkern, ist aber soweit ich weiß eigentlich verboten und kann auch bestraft werden.
ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss
@ Cola: Nein kann bzw. konnte man nicht. Ich bin seit Ewigkeiten bei MKM und bisher konnte man nach einem gewissen Zeitraum als Verkäufer die Karten entfernen (zuletzt 15min).Diese Option scheint es aber nicht mehr zu geben (es sei denn bei mir spinnt was). Ursprünglich konnte man ja auch unbegrenzte Anzahl einer Karte in den Warenkorb, nun gehen zum Glück (glaube ich) nur noch 8 von verschiedenen Verkäufern.
Wie man das Bestrafen will, ist mir schleierhaft, da niemand beweisen kann, dass du die Karten nicht wirklich wolltest. Wo also die Grenze ziehen. Aber bisher war es auch kein Problem, weil ich nach ner viertel Std. die Karten rausnehmen konnte.
Ich teste es gerade als Käufer aus und je nachdem was beim raus kommt, werde ich mal MKM Support kontaktieren da ich mir nicht vorstellen kann, dass sie diese Art von Spekulation und Warenkorb-Manipulation unterstützen wollen.
Könnt ihr gerade auch keine Karten zum Verkauf einstellen? Anscheinend registriert das Formular die Eingabe in die Preisspalte nicht mehr. Wird auch bei der Vorschau nicht angezeigt und der Karten verkaufen Button ist ausgegraut.
"He raged at the world, at his family, at his life. But mostly he just raged."
Erfolgreich ohne Probleme gerade ne Karte eingegeben.
Über gemischte Karten inserieren geht es bei mir immer noch nicht. Wenn ich die Karte allerdings suche und dann da direkt zum Verkauf stelle funktioniert es. Seltsam...
"He raged at the world, at his family, at his life. But mostly he just raged."
Ich hab auch nur letzteres getestet.
Bearbeitet von Tawwa, 20. November 2019 - 08:26.
Solltest für rechtsverbindliche Auskünfte nen Anwalt fragen und ob der Support das wirklich gesagt hat, weiß der Support.
Würde den eh fragen, wenn es fishy wirkt.
Ob er mit dem Support geredet hat und Anspruch auf die 10% hat weiß ich nicht, ließe sich aber mit einem Screenshot der Konversation bzw einem Gespräch mit dem Support relativ easy belegen. Fakt ist jedoch, dass er ein Anrecht auf die Karte in der richtigen Sprache hat, da ihr beide einen gültigen Kaufvertrag eingegangen seid.
Bearbeitet von Vistella, 20. November 2019 - 08:29.
Naja, müssen ist zu viel gesagt.
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Denke mal mit Rechtsunterstützung könnte man eventuell was machen.
du musst halt beweisen, dass es ein Irrtum war. und das wird relativ schwierig
entweder einigen sich VK und K, oder der K beharrt darauf, dass er einen gültigen Vertrag mit dem VK hat und dieser die Karten entsprechend zu liefern hat. Und wenn er es nicht macht, wird sein Account von MKM gesperrt (also der VK Account)