Wenn ich anfechte, dann mache ich ein Anfechtungsrecht geltend. Anfechtungsrechte erkennt man daran, dass sie im Gesetz so bezeichnet sind.
Die Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht. Durch ein Gestaltungsrecht kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Die im Massenverkehr wichtigsten (iSv häufigsten) Gestaltungsrechte sind Anfechtung und Widerruf. Während Anfechtungsrechte typischerweise an Irrtümer oder sonstige Beeinträchtigungen der Willensbildung (§ 123 BGB) anknüpfen, werden Widerrufsrechte regelmäßig wegen struktureller Unterlegenheit einer Vertragspartei eingeräumt (Verbraucher vs Unternehmer).
"Rückgaberechte" sind regelmäßig Widerrufsrechte oder sie werden vom Verkäufer freiwillig (beispielsweise in seinen AGBen) gewährt.
Bearbeitet von Asel, 20. November 2019 - 12:57.