nur dass Asel nicht gezeigt hat, dass ich falsch liege, sondern mir eher Recht gegeben hat. Aber gut, ihr wollt eh nur lesen, was ihr wollt, von daher ists eh egal
Doch, er hat alles was du hier versuchst zu argumentieren widerlegt.
Meinst du diesen Absatz?
Nur weil der Vertrag wegen der Anfechtung nichtig ist, heißt das übrigens nicht, dass man nicht auch (zu Unrecht) auf Einhaltung des Vertrages verklagt werden kann; es heißt nichtmal, dass man den Prozess dann auch gewinnt (Stichwort: Beweislast). Außerdem kann den Anfechtenden unter Umständen ein Schadensersatzsanspruch treffen (§ 122 BGB)
Darin schreibt er lediglich, dass der sich im Unrecht befindende Käufer natürlich trotzdem klagen kann. Und dass die Beweislast ein separates Thema ist. Es kann sehr wohl sein, dass man sich klar mit Etwas im Recht befindet, aber mangels Beweisen kann man es nicht "einklagen".
Das ändert aber alles nichts an der einwandfreien und völlig eindeutigen juristischen Sachlage.
In diesem Fall ist der Beweis aber relativ einfach, ein Foto von dem Deckset in deutscher Sprache ist sehr wohl ein Beweis für einen möglichen Irrtum, vor allem wenn man bedenkt wie das System von MKM aufgebaut ist und wie einfach so etwas daher vorkommen kann.
mag alles richtig sein... aber wie beweist Tawwa genau das? Ich würde es ihm wohl glauben. Aber Glauben ist nicht Wissen bzw. hier Gewissheit, dass es sich wirklich so zugetragen hat. Ggf. hat Tawwa (hier wird nun seine Situation für folgendes Beispiel missbraucht) ja das "richtig" sprachige Deck gehabt und hat es anderweitig verkauft... für mehr Geld. Ggf. sogar nach Bezahlung des MKM-Käufers... who knows??? Nun hat er das Deck natürlich nicht mehr. bzw. (zufällig) in einer anderen Sprache und will sich nun so rausreden... (Sorry Tawwa, ist nur ein Beispiel. Das ist keine Unterstellung.)
Daher kommt es zu meiner Emfpehlung: Es bleibt immer bei einem Fehler von Tawwa. Diese Fehler bügelt man aus. Immer. Weil man eben ein Guter ist. Scheiß drauf was andere hier sagen und denken. Mach es ehrenhaft... (und fordere das nicht von dem Typen ein, der dir wohl gleiche Ehre (annahme der Storno-Anfrage) verwehrt... der wird schon sehen.
Auch shecki wird schon sehen... oh man...
Wie man etwas beweist und ob der Käufer es glaubt ist erst mal irrelevant für die juristische Sachlage.
Wenn der Käufer das Anfechten des Kaufvertrags wegen Irrtums nicht akzeptieren kann, dann muss er halt nen Anwalt nehmen und klagen. Macht er ganz bestimmt.
Dass der Käufer anfängt rumzulügen ("mir stehen 10% Rabatt zu!!1111") würde mich nicht motivieren da irgendwelche Sonderangebote zu machen.
Habe ihm nun nochmals geschrieben (2 Tage nach Kauf) dass ich stornieren möchte. Jetzt fängt er an zu handeln. Wenn ich das jetzt so durchlese hab ich das Recht aufgrund eines Irrtums zu stornieren und notfalls habe ich eine Rechtschutzversicherung.
Vielleicht erklärt er sich ja doch noch bereit zu deinem angebotenen Preis zu kaufen.
Schließlich steht es ihm durchaus zu, du wolltest ja verkaufen, eben nur nicht auf Englisch. Wenn es für ihn dann doch noch ok ist ein deutsches Set zu erhalten passt ja alles.
Bearbeitet von NenntEuchNichtDauerndUum, 20. November 2019 - 15:36.