Bei so etwas den Täter zu ermitteln ist sehr schwer bzw. den Aufwand nicht wert.
Da gebe ich dir prinzipiell vollkommen Recht. Der einzige Fall, in dem der Täter relativ einfach ermitteln werden kann und vermutlich auch wird, wäre der Fall in dem der VK bewusst einen dreisten Betrug begangen hat und die Sendungsnummer gar nicht zur Sendung/Anschrift passt. In diesem Fall hätte auch die Post ein Interesse, da sie durch solch einen Betrug auch Geschädigter wäre. Dieser Fall ist aber mit Abstand der unwahrscheinlichste. Man muss einfach davon ausgehen, dass von VK-Seite alles normal verlaufen ist und ihn dann in sofern auch verstehen, dass er einfach die ihm zustehende Bezahlung erhalten will. Er kann für das Problem in der Zustellung ja nicht verantwortlich gemacht werden. Den MKM-Support trifft wie oben bereits erwähnt auch keine Schuld und er kann mit den Angaben auch nur entsprechend handeln (Sendungsverfolgung -> zugestellt -> Geld an VK). Im Falle, eines Betrugs- / Diebstahlsdelikt im Verantwortungsbereich des Transportunternehmens ist es in der Tat sehr schwer und den Aufwand bei Kleinbeträgen auch nicht wert. Aber auch dieser Fall ist noch eher weniger wahrscheinlich, denn zum Großteil dürfte es sich einfach um Schlamperei beim Zusteller handeln. Stichwort: Zeitdruck, allgemein schlechte Arbeitsbedingung in der Branche.... da werden Sendung als zugestellt quittiert, obwohl sie es nicht sind.... falsch eingeworfen (z.B. bei Nachbarn, was in Städten auch schon wieder zu größeren Problemen führt wie auf dem Land), oder einfach abgelegt.... etc. etc. auch da ist es natürlich schwer den Fehler zu finden und vor allem die Sendung wieder zu finden. Und da es dort die Schuld der Post wäre, sind sie dort auch deutlich abweisender.
Die Post sagt einfach: Ey, Versicherung, wir haben mal wieder 50€ Versicherungswert verdödelt
=> Du kriegst 50€ und darfst dir ne neue Karte kaufen.
(So sollte es zumindest laufen)
So sollte es in der Praxis nicht laufen und so wird es auch nicht laufen, was du hier schreibst sind Wunschvorstellungen, welche man als Geschädigter Käufer gerne hätte.
In der Praxis gibt es da so ein paar Möglichkeiten, welche alle mehr oder weniger schlecht für den Käufer sind. Wir wissen jetzt nicht genau, was jokey2 bestellt hat, aber nehmen wir mal an 50 € Karte als Einwurfeinschreiben (sprich Porto-Möglichkeit lt. MKM-Beschränkungen maximal ausgenutzt)... nur um eben mal konkrete Zahlen zu haben, der Dumme bleibt sowieso der Käufer.
1. Für den Fall, dass die Post soweit einlenkt und die lt. ihrem System korrekt zugestellte Sendung als falsch bearbeitet anerkennt, werden sie im Rahmen der Schadensregulierung nach dem Warenwert fragen. Angabe lautet dann 50€. Post sagt: "Einwurf-Einschreiben, maximale Versicherungssumme 20€, hier bekommst du 20€". Dann kann der Käufer wieder zu MKM laufen und dort hoffen, die fehlenden 30€ zu bekommen... denn MKM sichert das Ausfallrisiko der bewussten Unterversicherung der Sendung ja eigentlich durch die Treuhandgebühr ab. Würde man Einwurfeinschreiben wirklich nur bis 20€ (statt der erlaubten 50€), und Einschreiben nur bis 25€ (statt der erlaubten 100€) verschicken, so müssten sehr viele Karten/Bestellungen bei MKM als Wertbrief oder Paket verschickt werden. Liegt einfach an dem generellen Niveau der Kartenpreise. Sprich der Käufer muss hier auch wieder bei MKM hinterherlaufen und wenn alles klappt bekommt er seine 20+30€ irgendwann wieder.
2. Angabe Warenwert 50€. Die Post sagt: "Unterversicherte Sendung, nicht geeignetes Post-Produkt für den Versand gewählt. Wir erstatten Ihnen daher 0€." Tja bei der Post abgeblitzt, läuft man wieder zu MKM, muss denen erklären, dass die Post überhaupt keine Erstattung vornimmt und zusehen wie man von MKM 50€ bekommt....
3. Vorneweg gesagt, Ergebnis ist wie bei 2. (0€ durch die Post, vielleicht 50€ durch MKM). Im Rahmen der Schadensregulierung wird die Sendung als Sendung mit "Unzulässigem Inhalt" eingestuft, dessen Beförderung lt. AGB der Post von vorne herein in dieser Form ausgeschlossen war. Magic-Karten (Trading Card Game, Sammelkartenspiel), werden auch mal als Sammel-Objekte angesehen. In diesem Fall wären sie Valoren der Klasse II, welche grundsätzlich nicht als Einwurfeinschreiben verschickt werden dürfen.
Welcher Fall bei der Post eintritt, kann man so pauschal nicht sagen, weil es einfach darauf ankommt bei welchen Sachbearbeiter man landet.... wurde hier im Thread in den letzten Jahren auch schon sicher mehrfach besprochen und entsprechende Fälle berichtet. Wer Lust hat, kann sich durch die 500+ Seiten blättern.
Da die Post aber sicher kein Geld zu verschenken hat und das Versicherungsunternehmen auch nicht, werden sie nicht einfach den kompletten Schaden übernehmen "ala da hast den Fuffi, kauf dir eine neue Karte",.... "ach Karte ist teurer geworden, ja dann hier haste 60, viel Spaß".... hoffe das ist einleuchtet.
Fazit: In der Situation wie Jokey2 gerade ist, nämlich dass eine versicherte (verfolgbare) Sendung angeblich korrekt zugestellt wurde, es aber in Wirklichkeit nicht ist, möchte man als Käufer möglichst nicht sein. Denn man ist a) einfach der Dumme und b) kostet es unglaublich Zeit und Nerven, den Beteiligten hinterherzulaufen. Wie ich oben schon geschrieben hatte, man kann nur darauf hoffen, dass in einem solchem Fall es sich noch relativ schnell und problemlos zu seinen Gunsten klären lässt.
Bearbeitet von Islay-Fan, 25. April 2017 - 12:02.