Irreführung durch Unterlassen
(1) Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.
(2) 1Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,
1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und 2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.2Als Vorenthalten gilt auch
1. das Verheimlichen wesentlicher Informationen, 2. die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise, 3.die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen.
Da brauch MKM gar nichts machen, das ist alles gesetzlich geregelt, insbesondere für gewerblich Handelnde.
Auch das erkaufen falscher Bewertungen stellt unter Umständen eine Form des unlauteren Wettbewerbs dar, sofern dem Kunden durch diese Bewertungen die Möglichkeit genommen wird eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen(zuverlässigkeit des Gradings bei Sammelprodukten steht da ganz weit Vorn, Verpackung wäre dem untergeordnet was die Wichtigkeit angeht), was im Fall MKM bedeutet, dass so gut wie jede "erkaufte Bewertung" rechtlich bestenfalls dunkelgrau eher hellschwarz ist.