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[MKM] Magickartenmarkt / Cardmarket

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20984 Antworten in diesem Thema

#12221 NumiChan Geschrieben 15. August 2017 - 15:39

NumiChan

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Es gibt halt Menschen, denen es nicht passt, wenn es ein "Problem" gibt und man nicht drüber spricht. Du hättest auch 3x "gut" geben können und hättest ihn nicht anschreiben müssen.

Ich an deiner Stelle hätte den Antrag angenommen und allgemein auf "gut" geändert mit dem Kommentar, dass der Verkäufer knauserig und aufdringlich sei. Ich mein, wenn er ein Storno will, dann soll er auch eins kriegen.


Bearbeitet von blind310, 15. August 2017 - 15:39.

FKA: blind310<p>2936_small.png

#12222 Nekrataal der 2. Geschrieben 15. August 2017 - 19:33

Nekrataal der 2.

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Habt ihr mal einen Storno-Antrag für 3 Mal "sehr gut" bekommen? :lol:

 

 

Dein Kommentar ist schon missverständlich und ich hätte das auch anders gelesen. Gepaart mit der Bewertung ergibt sich vllt nach etwas Nachdenken ein anderes Bild, aber ganz ehrlich: Schaue ich bei Bewertungen eines Verkäufers überfliege ich zuerst die Bewertungen und schaue nach nicht-grünen Smileys und dann überfliege ich die Kommentare unabhängig (da eher selten!). Da liest sich "grenzwertige Verpackung" solo schon anders. Insofern kann das auch irreführend sein und einem potentiellen Käufer, der nicht so genau hinschaut etwas anderes suggerieren, auch wenn Du es nicht so gemeint hast.

 

Nicht das ich persönlich nachvollziehen kann, dass man deswegen einen solchen Aufstand macht, aber ich kann zumindest nachvollziehen, wie Dein Gegenüber, dass Ganze vermutlich interpretiert hat ;-). Wie "blind310" schreibt: Simple is King :-P


Bearbeitet von Nekrataal der 2., 15. August 2017 - 19:35.


#12223 Lee Geschrieben 15. August 2017 - 20:08

Lee

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Meines Wissens gilt bei Internetkäufen erstmal ein 14tägiges Widerrufrecht ohne Angaben von Gründen.  [...] Achtung, Wissen kann veraltet sein

Kein Problem, ich habe mich mal aus Eigeninteresse in die Thematik eingelesen. Hier ist mein Zwischenstand:

 

Bei Verbraucherverträgen (Verträge zwischen Unternehmern (= gewerblich agierenden Verkäufern) und privaten Käufern) besteht im Fall eines Fernabsatzvertrags (Onlinehandel) eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen (bzw. um 12 Monate verlängert bei fehlender Aufklärung über das Widerspruchsrecht). Dieses Recht kann nicht durch abweichende Regelungen umgangen werden.

 

Es gibt zwei Ausnahmen des Widerspruchrechts, die auf Sammelkarten zutreffen könnten, den Händler also von der Einräumung des Rechts entbinden könnten:

- Wertpapierhandel. Hierunter fallen Waren, deren Preis kurzfristigen Schwankungen am Finanzmarkt liegen. Der Kartenmarkt wird häufig mit einer Börse verglichen, aber ob die Gerichte das auch so sehen und ob das für alle Karten gilt, würde ich stark bezweifeln.

- Vermischung mit anderen Waren. Hierunter fällt etwa Zement, der bereits zu Beton weiterverarbeitet worden ist. Man könnte argumentieren, dass mit dem Einbau einer Karte in ein Deck mit weiteren Karten dieses Namens die einzelne Karte nicht mehr herausgedeutet werden kann. Eine eindeutige Rücksendung wäre in diesem besonderen Fall unmöglich. Dass dies von den Gerichten anerkannt wird, würde ich aber noch viel weniger erwarten.

 

Dazu wären in jedem Fall Präzedenzfälle erforderlich und die sind mir nicht bekannt. Gewerbliche Händler auf MKM sind daher gut damit beraten, private Kunden immer über ihr gesetzliches Widerspruchsrecht aufzuklären.

 

Interessant sind dann noch die folgenden Fälle:

1. Privater bestellt teure Staples bei einem gewerblichen Händler, die er für ein Turnier benötigt. Nach dem Turnier macht er von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, um die Karten gegen Erstattung zurückzusenden.

2. Privater bestellt eine nm Karte bei einem gewerblichen Händler und bekommt diese auch. Dann reklamiert er, dass diese als exc angekommen sei und schickt seine eigene entsprechende Karte im Rahmen des Widerspruchrechts an den Händler zurück.

3. Händler verschickt eine Bestellung per Einschreiben, um einen Zeitstempel über die Zustellung zu erhalten. Im Brief befinden sich allerdings nur Schutzkarten. Der Kunde möchte Widerspruch einlegen, kann die Rücklieferung jedoch nicht erfüllen.

 

Zu 1: Dem Händler entsteht insoweit finanzieller Schaden, als er die ursprünglichen Transportkosten rückerstatten muss. Zudem hat er den Aufwand und Verpackungskosten zu tragen. Gleiches gilt natürlich, wenn die bestellten Karten nur 5 Cent gekostet haben, auch hier müssen die Lieferkosten (nur Standardlieferung) erstattet werden. Das ist das Risiko des Händlers im Versandhandel. Allerdings sollte der Käufer sich tunlichst nicht bei dieser Praxis erwischen lassen.

Zu 2: Der Käufer muss in diesem Fall auftretende Wertminderungen entschädigen. Hat er beim Zustand der erhaltenen Karte selbst gelogen, fällt dem Händler der Gegenbeweis natürlich schwer. Auch das ist wieder das Risiko des Händlers.

Zu 3: Der Händler trägt das Versendungsrisiko (haftet also auch bei Transportschäden und -verlusten). Im Fall von Verpackungsfehlern oder Betrug darf der Käufer zwar vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das gilt allerdings nur, wenn er diesen Umstand nachweisen kann, was häufig schwer fallen dürfte. Das ist das Risiko des Verbrauchers im Versandhandel.

 

Diese Lösungen sind unbefriedigend und genau der Grund, warum Onlineplattformen auf Vertrauenswürdigkeit durch Bewertungssysteme setzen. Die Angst vor Vertrauensverlust sorgt dafür, dass Händler ihre Pflichten in der Regel übererfüllen und Verbraucher ihre Rechte nicht bis zum Äußersten ausnutzen. Nur durch Transparenz funktioniert der Versandhandel.



#12224 Rotband Geschrieben 15. August 2017 - 23:32

Rotband

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@Nekrataal

 

Gegen die Nachfrage habe ich ja auch gar nichts, da der Komment eben nicht beschreibt was ich nicht optimal fand. Nur wenn ichs ihm dann erkläre und auch sage, dass der Kommentar es nunmal nicht hergibt es detailliert zu schildern, weiter mit "vorher melden und einigen" zu argumentieren und einen Storno zu wollen kapier ich dann einfach nicht mehr. Ich meine ganz ernsthaft: Was erhofft er sich? Dass ich ihn frage wie mein Kommentar zu schreiben ist bei einer durchweg sehr guten Bewertung? Das is dann eben absurd. Habe auch überlegt ob ich annehme und ihn dann eben schlechter bewerte ohne Kommentar, nur war mir dass dann einfach doch zu albern.


ehemals Otters Kroxa


#12225 shecki Geschrieben 16. August 2017 - 01:06

shecki

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@Retro: Kommentar ändern zu "Bitte Karten im Umschlag fixieren/Please fix cards in envelope", dann ists immer noch kurz, klar was der Fehler war und niemand stolpert über das Kommentar, dass eigentlich einen roten Smilie beim Verpacken bedeutet. Kann hier den Verkäufer klar nachvollziehen und hätte ebenfalls um Änderung gebeten.

 

@Lee: kostenfreie Rücksendung ist nur noch bei Waren über 40 Euro Pflicht, drunter nicht mehr soweit ich weiß. Die angesprochenen Vertrauensverhältnisse sind eben auch das, wonach MKM Schiedsrichter spielt. Letztlich begeben sie sich dabei aber auf sehr dünnes Eis ggf. und ich kann sie daher auch verstehen, wenn sie hin und wieder mal darauf verweisen, dass sie nur ein Treuhänder sind und man auch andere Wege hat und ggf. nehmen muss, wenn man meint, benachteiligt worden zu sein.

 

@Tro: Deine Erfahrungen mit der Plattform müssen sich sehr grundlegend von meinen unterscheiden... Ich vermute deine Stichprobe ist etwas kleiner, als meine oder deine Ansprüche in beide Richtungen sind andere ;)



#12226 Lee Geschrieben 16. August 2017 - 18:18

Lee

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shecki: Die Rücksendung ist für den Verkäufer niemals kostenpflichtig, sofern er seinen Informationspflichten ordentlich nachgekommen ist. Die 40€-Regelung wurde vor einigen Jahren aufgehoben.

Ansonste stimme ich dir zu. Man kann von MKM nicht erwarten, dass sie jeden Fall zur Zufriedenheit beider Parteien lösen (können). Sie können nur als Mediator auftreten und Missbrauch/Betrug ahnden. Für rechtliche Auseinandersetzungen gibts Anwälte. Weil die aber zu teuer sind, akzeptiert man in der Regel lieber den Schadensfall.



#12227 shecki Geschrieben 16. August 2017 - 21:32

shecki

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(6) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.

 

Quelle: https://www.gesetze-.../bgb/__357.html

 

Kurz: Der Käufer zahlt, wenn er vorab informiert wurde, dass dem so ist.

 

Insofern ist deine Aussage, dass der Verkäufer niemals zahlt korrekt, nur hatte ich deine bisherige Argumentation so gelesen, dass eben Rücksenden auch kostenfrei für den Käufer ist, was eben nicht der Fall ist... Schön dass wir uns da einig sind :)



#12228 skillex Geschrieben 19. August 2017 - 08:57

skillex

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Grade folgendes bemerkt:
Wenn man eine Bewertung stornieren lassen will und der Verkäufer nicht darauf reagiert wird diese automatisch neutralisiert.Angehängte Datei  Screenshot_20170819-095426.jpg   88,53K   0 Mal heruntergeladen

#12229 Assimett Geschrieben 21. August 2017 - 17:54

Assimett

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Dass Italian Legends bei MKM als eigene Edition aufgeführt wird, ist neu, oder?


Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#12230 Rotband Geschrieben 21. August 2017 - 18:02

Rotband

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Ja

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#12231 Bomberman Geschrieben 24. August 2017 - 08:06

Bomberman

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Was ich echt doof finde, wird die Preise explodieren lassen. War damals mit Chronicles Japanese genauso.

Als die Japanischen Chronicles Karten unter Legends, Dark, Antiquities, Arabian Nights oder Chronicles einstellten waren sie einigermassen günstig. Nachdem Chronicles Japanese als eigene Edition auf MKM gelistet wurde sind die Preise für viele Rares stark angestiegen.

Sehe dasselbe zumindest für legends Ital vorraus. ^^


:rage:

UMYtCuY.jpg

"Was ist für einen Mann das schönste im Leben?" - "Die weite Steppe, ein schnelles Pferd, der Falke auf seiner Faust und der Wind in seinem Haar!"

"Falsch!! Conan - sag du es mir!" - "Zu kämpfen mit dem Feind, ihn zu verfolgen und zu vernichten und sich zu erfreuen am Geschrei der Weiber!"


#12232 Assimett Geschrieben 24. August 2017 - 09:01

Assimett

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Das kann durchaus sein, weil sich der angezeigte durchschnittliche vk Preis für legends damit automatisch erhöht. Was wiederum dazu führen wird, dass einige Panik bekommen und ihre Preise erhöhen.

Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#12233 sco0ter Geschrieben 24. August 2017 - 14:36

sco0ter

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Hallo,

 

wie kann ich bei MKM einem anderen User (der gerade bei mir Karten gekauft hat), Geld (als Erstattung wegen falscher Sprache) überweisen?

 

Dieser Link hilft mir irgendwie nicht weiter. Wo ist dieses "Refund & Extra Payment"??

 

https://www.magickar...d_Extra_Payment



#12234 Gast_Vistella_* Geschrieben 24. August 2017 - 14:51

Gast_Vistella_*

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du gehst in die Bestellung und dort kannst du dann eine Rückerstattung anbieten.

 

sie darf halt nur noch nicht geschlossen sein



#12235 Robbenklatscher Geschrieben 24. August 2017 - 14:53

Robbenklatscher

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Verkaufen -> Meine Verkäufe -> Entsprechenden Posten raussuchen und auf die Lupe klicken -> Rückerstattung & Nachzahlung

 



#12236 Rotband Geschrieben 28. August 2017 - 18:20

Rotband

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Kann man noch irgendwo sehen wie lange Artikel bereits im Warenkorb von Käufern liegen? Früher ging das meines Wissens nach recht einfach, aktuell habe ichs aber nicht mehr gefunden.


ehemals Otters Kroxa


#12237 staubsauger Geschrieben 28. August 2017 - 19:46

staubsauger

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WIe sieht es damit aus wenn man eine Karte bei MKM gekauft hat, und der Verkäufer dann um eine Stornierung bittet, da er sich angeblich mit dem Preis vertan hat.

Hab ich ein Recht die Karte für den Preis zu verlangen und somit die Stornierung abzulehnen?



#12238 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 28. August 2017 - 19:54

Retronasale Aromatherapie

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Kommt drauf an ob er sich vertan hat oder nicht. (was man nie beweisen kann)
Um welche Karte geht es?


ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#12239 staubsauger Geschrieben 28. August 2017 - 20:00

staubsauger

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sword of fire and Ice (darksteel) für 7 Euro aus spanien. Also kann ich einfach ablehnen und hab das Recht auf die Karte?


Bearbeitet von staubsauger, 28. August 2017 - 20:01.


#12240 Rotband Geschrieben 28. August 2017 - 20:05

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War wohl definitiv ein Vertipper und ich GLAUBE dass da der Storno okay ist, ich weiß aber, dass es einfach nur fair wäre den anzunehmen, da es ja nunmal offensichtlich ein Versehen war, da der Artikel keinen Spike hatte und die Karte ein Drittel des Wertes kosten soll. Einfach mal ein bisschen nett sein, wäre so schön auf MKM :(


Google sagt übrigens, dass er den Verkauf stornieren kann, wenn eindeutig ein Fehler vorliegt. Traurig aber, dass man da erstmal die Rechtslage ausloten muss anstatt einfach mal fair zu sein -.-


ehemals Otters Kroxa





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