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Rechtslage als Arbeitnehmer


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18 Antworten in diesem Thema

#1 Andi1991 Geschrieben 12. Januar 2017 - 09:35

Andi1991

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Frage 1:

Ich arbeite bei einer Firma, welche den Hauptsitz in der Pfalz und ein Büro in Baden Württemberg besitzt. Meine Frage ist nun, in Baden Württemberg ist der 06.01. ein Feiertag und in der Pfalz nicht. Ich arbeite im Büro in Baden Württemberg, steht mir dieser Feiertag zu?

Frage 2:

Ich habe letztes Jahr 107 Überstunden geleistet und in meinem Vertrag steht nichts zum Thema Überstunden. Heute kam eine Email von meinen Chefs, dass alle Mitarbeiter keinen Anspruch mehr auf einen Überstundenausgleich haben. 
Ich habe nie komplette Tage frei gemacht, sondern bin maximal 1-3 Stunden früher gegangen oder gekommen, sofern dies überhaupt der Fall war.
Ich führe zudem eine Zeiterfassung mit meinen Arbeitszeiten und Tätigkeiten. Seit dem 01.01. steht in meiner Zeiterfassung 0,0 Überstunden.
Nun meine Fragen:
- dürfen die Überstunden verfallen?
- welche Rechte habe ich noch?
- darf ich eine Auszahlung oder einen Überstundenausgleich fordern?
 

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#2 Gast_bitte lösch mich_* Geschrieben 12. Januar 2017 - 09:43

Gast_bitte lösch mich_*
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Muss der Ar­beit­ge­ber Über­stun­den be­zah­len? gotop.gif

Ja, im All­ge­mei­nen sind Über­stun­den zusätz­lich zum nor­ma­len Lohn bzw. zum nor­ma­len Ge­halt zu be­zah­len. Wäre es an­ders, würde der Ar­beit­neh­mer ja mehr Ar­beit leis­ten, als ihm be­zahlt wird. Und das ist mit dem Aus­tausch­cha­rak­ter des Ar­beits­ver­trags (Ar­beit ge­gen Lohn) nicht zu ver­ein­ba­ren.

Kann der Ar­beit­ge­ber statt Be­zah­lung von Über­stun­den ei­nen Frei­zeit­aus­gleich gewähren? gotop.gif

Im Re­gel­fall sind Über­stun­den zusätz­lich zu be­zah­len. Sie können nur dann durch Frei­zeit­aus­gleich (Ab­bum­meln) aus­ge­gli­chen wer­den, wenn der Ar­beit­neh­mer da­mit im kon­kre­ten Ein­zel­fall ein­ver­stan­den ist oder wenn sich der Ar­beit­ge­ber die­se Möglich­keit des Über­stun­den­ab­baus im Ar­beits­ver­trag vor­be­hal­ten hat.

Der Grund dafür, dass ein Frei­zeit­aus­gleich dem Ar­beit­neh­mer nicht „auf­ge­drückt“ wer­den kann, liegt dar­an, dass er ei­nen An­spruch auf Beschäfti­gung hat. Ei­ne ein­sei­ti­ge Frei­stel­lung von der Ar­beit durch den Ar­beit­ge­ber ist im Re­gel­fall recht­lich un­zulässig.

 

Quelle: https://www.hensche.....html#tocitem11

 

Ist aber auch sicherlich abhängig, inwiefern die Überstunden entstanden sind.

 

Da wir bei 107h mal von mindestens 1000€ ausgehen, würde ich dennoch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.


Bearbeitet von merhans, 12. Januar 2017 - 09:43.


#3 Assimett Geschrieben 12. Januar 2017 - 09:43

Assimett

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Sowas kann man sich doch besser in 5 Minuten selbst ergooglen als hier zu fragen, weil hier (außer jemand ist Jurist) dir sowieso keinen verbindlichen Rechtsbeistand geben kann.

 

Frage 1: https://www.komnet.n...ols/dialog/3950

 

In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz gilt das sogenannte `Territorialprinzip`. Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B.: der 6.1. (Heilige Drei Könige) ist in Bayern Feiertag, in NRW aber nicht; an diesem Tag darf in NRW gearbeitet werden, in Bayern aber nicht. Dies gilt unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.

 

 

Frage 2: https://www.betriebs...ht/arbeitszeit/

In der Regel unbegründet ist hingegen die Befürchtung, dass Überstunden am Jahresende oder zu einem anderen Termin ersatzlos verfallen. Grundsätzlich müssen geleistete Überstunden (die nicht mit dem Gehalt abgegolten sind – siehe Irrtum Nr. 3) entweder durch Freizeitausgleich oder durch Überstundenbezahlung ausgeglichen werden. Bis wann dies erfolgen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Selten gibt es juristisch bedenkliche Regelungen in Betriebsvereinbarungen, wonach Überstunden zu einem bestimmten Stichtag einfach gestrichen werden. Trotzdem sollte man als Arbeitnehmer den Überstundenausgleich nicht auf die lange Bank schieben. Denn nicht selten enthalten Arbeitsverträge sog. Verfallfristen, wonach man seine Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht haben bzw. eingeklagt haben muss und sie ansonsten verfallen.

 


Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#4 vogel1 Geschrieben 12. Januar 2017 - 10:18

vogel1

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Sowas kann man sich doch besser in 5 Minuten selbst ergooglen als hier zu fragen, weil hier (außer jemand ist Jurist) dir sowieso keinen verbindlichen Rechtsbeistand geben kann.

 

Und dann würde er es nicht tun. Du fragst ja auch keinen Bäcker ob er dir ein Brötchen schenkt.

 

Solche Fragen sollten besser nicht von Google beantwortet werden. Der Gang zu einem Rechtsanwalt ist in solch sensiblen Angelegenheiten immer anzuraten. Ein erfahrener Arbeitsrechtler kann dich dann auch inzident über das ganze "Drumherum" aufklären



#5 Kulifumpen Geschrieben 12. Januar 2017 - 11:21

Kulifumpen

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Frage 1:

Ich arbeite bei einer Firma, welche den Hauptsitz in der Pfalz und ein Büro in Baden Württemberg besitzt. Meine Frage ist nun, in Baden Württemberg ist der 06.01. ein Feiertag und in der Pfalz nicht. Ich arbeite im Büro in Baden Württemberg, steht mir dieser Feiertag zu?

Frage 2:

Ich habe letztes Jahr 107 Überstunden geleistet und in meinem Vertrag steht nichts zum Thema Überstunden. Heute kam eine Email von meinen Chefs, dass alle Mitarbeiter keinen Anspruch mehr auf einen Überstundenausgleich haben. 
Ich habe nie komplette Tage frei gemacht, sondern bin maximal 1-3 Stunden früher gegangen oder gekommen, sofern dies überhaupt der Fall war.
Ich führe zudem eine Zeiterfassung mit meinen Arbeitszeiten und Tätigkeiten. Seit dem 01.01. steht in meiner Zeiterfassung 0,0 Überstunden.
Nun meine Fragen:
- dürfen die Überstunden verfallen?
- welche Rechte habe ich noch?
- darf ich eine Auszahlung oder einen Überstundenausgleich fordern?

 

 

Zum Standort: Welcher dauerhafte Ort der Beschäftigung steht in deinem Anstellungsvertrag? Der ist maßgeblich für den jeweiligen Feiertag. Wenn du in BaWü dauerhaft arbeitest aber die Zentrale in der Pfalz in deinem AV steht, solltest du das ändern lassen, da es auch aus anderen Gründen wichtig ist, dass diese Information richtig ist.

 

zu 2.: Kann er nicht machen. Wenn im Arbeitsvertrag keine Überstundenregelung drin ist, greift das allgemeine Gesetz und das besagt, dass mehrgeleistete Arbeit durch Freizeitausgleich oder Bezahlung abgegolten werden muss.

 

Wird die Zeiterfassung von deinem Chef in irgendeiner Art und Weise gegengezeichnet?

 

Deine Rechte: Beratungsgespräch beim Anwalt und deine exakten Möglichkeiten ausloten. Kostet zwischen 70-100 € und lohnt sich in der Regel. Hatte ich nach meiner Kündigung auch gemacht und war sehr informativ.

 

Achja, bei Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, können diese ohne Angabe von Gründen kündigen. Also schön vorsichtig, wenn du Forderungen stellst.

 

107 Überstunden ist ne Menge. Deinem Chef sollte auch bewusst sein, wenn du mehr als 10 Stunden am Arbeitsplatz bist, dass das gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Dafür kann er entsprechend belangt werden.

 

Wie groß ist das Unternehmen insgesamt? Gab es schon häufiger Probleme mit dem Chef?  Gibt es noch übergeordnete Instanzen wie Aufsichtsrat o.ä.?
 



#6 Andi1991 Geschrieben 12. Januar 2017 - 13:55

Andi1991

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Achja, bei Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, können diese ohne Angabe von Gründen kündigen. Also schön vorsichtig, wenn du Forderungen stellst.

 

107 Überstunden ist ne Menge. Deinem Chef sollte auch bewusst sein, wenn du mehr als 10 Stunden am Arbeitsplatz bist, dass das gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Dafür kann er entsprechend belangt werden.

 

Wie groß ist das Unternehmen insgesamt? Gab es schon häufiger Probleme mit dem Chef?  Gibt es noch übergeordnete Instanzen wie Aufsichtsrat o.ä.?
 

 

Unternehmen hat 25-30 Mitarbeiter.

 

Ich habe selten mehr als 10 Stunden gearbeitet, aber wenn man fast ein Jahr lang jeden Tag immer ein bisschen länger bleibt, häuft sich da eben eine Menge an.

 

Es gibt 3 CEOs. Unser Chef in Karlsruhe (sind hier nur zu 4) ist eigentlich super freundlich und immer sehr nett. Auch bei den beiden anderen mangelt es nicht an Freundlichkeit. Was Verträge etc angeht sind sie als etwas kleinlich. 

 

 

PS: Ich habe schon gegoogelt, aber man stößt doch immer wieder auf verschiedene Antworten.


Bearbeitet von Andis Welt der Spiele, 12. Januar 2017 - 13:57.

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#7 P0LTERGEIST Geschrieben 12. Januar 2017 - 14:16

P0LTERGEIST

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Bist du Rechtsschutzversichert? Wenn ich mich richtig erinnere trägt man im Arbeitsrecht seine Anwaltskosten, in erster Instanz, immer selber. Kannst du deine Überstunden nachweisen ? Bist du überhaupt willig im Zweifel zu klagen ? Ich meine ich kenne deinen Betrieb nicht aber ich kann mir nicht vorstellen das die Happy sind wenn man Geld und Zeit mit einen Rechtsstreit verbrennt. Auch wenn das keine direkten folgen hat ist das fürs Klima idr. nicht so toll wenn man noch viele Jahre hier verbringen will. Auf der anderen Seite würde ich mich fragen ob hier meine Arbeit überhaupt geschätzt wird wenn man mir meine geleistete Arbeit nicht freiwillig bezahlt. 

 

Nur ein paar denk Anstöße. 

 

Persönlich würde ich wohl erst einmal das Gespräch suchen und dann weiter gucken. 



#8 Kulifumpen Geschrieben 12. Januar 2017 - 14:25

Kulifumpen

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Vor allem in dem Maße sind Überstunden die dann mit genau 0 abgegolten werden eine absolute Sauerei und die reinste Ausbeutung. Vor allem wenn du dazu keine Regelung im AV hast, gelten halt die gesetzlichen Vorschriften und gerade dann, darf der AG es nicht einfach streichen. Allerdings sind viele AN an dieser Stelle sehr ängstlich. Oftmals reagieren Chefs auch darauf, wenn man androht einen Betriebsrat zu gründen ;-). Bei der Unternehmensgröße wäre dies möglich.

 

Als Tip: Wenn du keine Probleme hast eine neue Anstellung zu finden, würde ich definitiv das Gespräch suchen und hier auch damit drohen rechtliche Schritte einzuleiten. Das Dilemma ist halt folgendes: Wenn alle ANs sich das gefallen lassen, wird es halt immer wieder getan.

 

Wie ist denn die Stimmung bei Euch im Team? Glaube kaum, dass den anderen Leuten das gefällt?



#9 Andi1991 Geschrieben 12. Januar 2017 - 14:30

Andi1991

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Ja ich habe einen Nachweis, da wir mit Zeiterfassung arbeiten. Ich versuche es erstmal auf diese Art, dass mein Übertrag der Stunden aus dem Vorjahr nicht stimmt. Vielleicht ist es auch einfach ein Systemfehler. Ich wollte, jedoch erst einmal überhaupt mich schlau machen, ob ich dazu überhaupt das Recht habe. Sonst behaupte ich nachher Dinge, bzw fordere Dinge ein, zu welchen ich kein Recht habe. Zudem war es ein Firmenübergang, wodurch uns bisher der 06.01. sicher als Feiertag zustand. Da der Übergang erst 2016 erfolgte, gab es diesen Fall noch nicht. Ist gut möglich, dass mein Chef ohne Murren dies nachträglich in das System für unseren Sitz in BaWü nachträgt.

Die Stimmung bei uns in BaWü ist sehr gut, aber auch sehr ruhig. Da mein Chef viel unterwegs ist, unser Vertriebler gefühlt 24/7 unterwegs ist und mein Arbeitskollege und ich meist zu zweit im Büro sitzen. Dieser nimmt die Sachen aber einfach eher hin und wehrt sich bei solchen Dingen nicht.


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#10 lune Geschrieben 12. Januar 2017 - 19:26

lune

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2 Dinge, die hier nicht korrekt wiedergegeben wurden:

Am Tag über 10 Stunden arbeiten ist nicht notwendigerweise gesetzeswidrig. Hierzu gibt es eine ganze Reihe Ausnahmen (u.a. Dienstreisezeiten, bei denen die Fahrtzeit mindestens teilweise mit als Arbeitszeit eingerechnet wird). Näheres regelt das Arbeitszeitgesetz.

 

Bei der Menge an angefallenen Überstunden ist darauf zu achten, dass sich innerhalb eines Halbjahres die Gesamtsumme der geleisteten Stunden nach Abzug der Gleitzeit auf ein bestimmtes Maß herunter reguliert (sorry, Zahl nicht im Kopf, Daten dazu in der Firma und dort auch nur für n Job mit 40h Woche). Wenn diese Zahl verletzt wird, drohen dem Arbeitgeber ernsthafte Konsequenzen. Keine Ahnung, in welchem Zeitraum deine Überstunden sich so angesammelt haben, aber da solltest mit n Auge drauf haben :)



#11 Wrathberry Geschrieben 12. Januar 2017 - 20:33

Wrathberry

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Hatte während der Ausbildung auch über 100 Überstunden. Dann kam irgendwann die Personaltussie und meint: "ololo, Azubis dürfen keine Überstunden machen, sind gestrichen"

Danach bin ich dann no Matter what pünktlich auf die Sekunde gegangen und hab nur noch gemacht was unbedingt sein musste.

Aber in dem Unternehmen lief eh einiges schief. Kein Wunder dass die jetzt Pleite sind.

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#12 ViciousSeal Geschrieben 12. Januar 2017 - 21:24

ViciousSeal

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Achja, bei Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, können diese ohne Angabe von Gründen kündigen. Also schön vorsichtig, wenn du Forderungen stellst.

Hast du dazu mal eine Quelle oder norm?

#13 Moewe Geschrieben 12. Januar 2017 - 21:43

Moewe

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Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber eine beabsichtige Kündigung eines Arbeitnehmers nach der Vorschrift des § 1 KSchG auf personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe stützen. An den jeweiligen Kündigungsgrund werden von der Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen gestellt. Nach der Vorschrift des § 23 Abs. 1 KSchG jedoch findet die Vorschrift des § 1 KSchG nur Anwendung, wenn in einem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

https://www.anwalt.d...ieb_065424.html

Wurde soweit ich mich erinnern kann durch Schröder von 5 auf 10 erhöht.

Bearbeitet von Moewe, 12. Januar 2017 - 21:44.

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#14 Hubschraubär Geschrieben 12. Januar 2017 - 22:04

Hubschraubär

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Wenn ein Azubi 100+ Überstunden sammelt, dann würde ich sagen, dass sowohl beim Unternehmen als auch beim Lehrling etwas falsch läuft :P

Ach, wenn ich doch ein Vöglein wär, aber nein, ich bin ein Ameisenbär. 


#15 Wrathberry Geschrieben 20. Januar 2017 - 13:18

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Was soll beim Azubi falsch laufen, wenn es quasi erwartet wird.. gerade in der Probezeit will man dann auch nicht: "fickt euch" sagen.

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#16 Iksquadrat Geschrieben 20. Januar 2017 - 13:20

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Doch genau das sollte man dann tun, da der Betrieb wenn er sowas erwartet obv nicht ganz richtig "im Kopf" sein kann


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#17 Hubschraubär Geschrieben 20. Januar 2017 - 13:23

Hubschraubär

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Man kann auch ohne Brechstange (alias "fickt euch") reden.
Für mich sind 100+ Überstunden bei einem Azubi definitiv Ausbeutung.
Wenn das für dich ok war, dann ist das deine Sache.

Ach, wenn ich doch ein Vöglein wär, aber nein, ich bin ein Ameisenbär. 


#18 Choke Geschrieben 20. Januar 2017 - 13:29

Choke

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Was soll beim Azubi falsch laufen, wenn es quasi erwartet wird.. gerade in der Probezeit will man dann auch nicht: "fickt euch" sagen.

 

Dieses. Ich war zwar nie Azubi/Lehrling, aber selbst als Praktikant hätte ich mich selten sagen getraut "So, ich geh jetzt, hab schon genug Überstunden/genug gearbeitet".



#19 Wrathberry Geschrieben 23. Januar 2017 - 15:40

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Man kann auch ohne Brechstange (alias "fickt euch") reden.
Für mich sind 100+ Überstunden bei einem Azubi definitiv Ausbeutung.
Wenn das für dich ok war, dann ist das deine Sache.

Natürlich war es nicht okay, aber wollte die Ausbildung deshalb dennoch nicht abbrechen und gerade am Anfang hat man noch nicht diese "leckt mich" Mentalität.
Das kam dann erst hinterher als die 0 Dankbarkeit dafür zeigten, dass man quasi jeden Tag ne Stunde und mehr länger bleibt..
Hinterher war ich dann halt auch einfach mal öfters krank usw.. ging nicht nur mir so btw, hatte noch zwei andere Azubis in meinem Lehrjahr, denen es genauso ging.

Und auch bei vielen normalen Angestellten, war es das gleiche. Bei dem Arbeitsklima da, isses kein Wunder, dass die jetzt Pleite sind.

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