Starkes Stück, hier den Leuten zu kriminellen Methoden zu raten.
Macht das niemals, das ist Nötigung und möglicherweise Erpressung, man kann nicht einfach Leuten drohen, dass man zu deren Chef geht, insbesondere nicht wenn die Absicht erpresserisches Handeln ist(auch wenn du Anspruch auf deine Artikel hast).
Schon alleine die Email an die Arbeitsemailadresse kann und wird als Nötigung ausgelegt werden wenn sich derjenige entscheidet Anzeige zu erstatten.
Das Gleiche mit dem Anruf auf Arbeit, egal ob es zum Ziel geführt hat oder nicht, für 25 Euro mehrere Anzeigen kassieren ist es nicht wert.
Bitte solche Aussagen nur mit Beleg.
Dass es nicht in Ordnung ist den Chef wegen sowas zu kontaktieren kann ich mir gut vorstellen, zumal es ja auch wirklich einfach nur ein Fall sein kann wo jemand etwas vergessen hat. Dass z.B. eine E-mail an den Arbeitsplatz als Nötigung interpretiert werden kann und die Polizei da etwas macht halte ich für ein Gerücht (sofern der Inhalt sachlich korrekt war ohne irgendwelche Drohungen)
Vor allem wenn keine anderen Kontaktdaten vorhanden sind.
Auch das mit der erpresserischen Absicht halte ich für Humbug.
Und selbst wenn es sich um Dritte handelt kann man wohl kaum von Belästigung reden wann man jemanden einmal kontaktiert.
Aber bevor nicht erwiesen ist, dass die Person einfach nur vergessen hat zu verschicken (oder kein Geld hatte oder was weiß ich) seh ich es schon auch so, dass man erstmal niemand anderen involvieren sollte, schon garnicht den Arbeitgeber. Denn einfach nur etwas zu vergessen ist kein Verbrechen und maximal stehen dir ein paar Verzugszinsen zu. Den Ruf von jemandem zu Schädigen oder seinen Arbeitsplatz zu gefährden kann in der Tat große Zivilrechtliche Konsequenzen haben - aber auch hier kommt es eben auf die Umstände an.
Nur was ist denn die Alternative zum ausfindig machen der Person?
Die Alternative ist die Person schriftlich in Verzug zu setzen (am besten per Einschreiben da er sonst immer behaupten kann, dass er die E-mails, pns usw. nicht gelesen hat) und zum Absenden aufzufordern.
Wenn die Person dann nicht reagiert "muss" man einen Anwalt damit beauftragen die Forderung einzutreiben.
Und das alles setzt voraus, dass der "Täter" nicht bewusst betrogen hat sondern aus irgend einem anderen Grund nicht verschickt, denn wenn er dich bewusst abzocken wollte bekommt er logischerweise sogar noch eine Strafanzeige.
Ich denke es ist auch im Interesse des "Täters", dass man bevor so etwas passiert erstmal versucht ihn auf anderem Weg direkt zu erreichen und das Ganze zu klären.
Bearbeitet von Cola, 30. Mai 2017 - 11:52.