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warnung: ebay kleinanzeigen masters25


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71 Antworten in diesem Thema

#1 Eisenwolf89 Geschrieben 09. April 2018 - 19:55

Eisenwolf89

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Ich wollte mir noch ein letztes mal über ebay kleinanzeigen 2 masters25 displays ordern, da ich dort welche für 130/Stück fand und habe mir diese zum sealen/draften bestellt: anzeige xyz

Habe das Geld überwiesen und seither keine Rückmeldung mehr.

Habe einen Kumpel gefragt, dass der dort mal anfragen soll, ob die Displays noch da sind und er bekam die antwort, dass sie noch verfügbar sind. Er hat ihm geschrieben, dass das betrug sei, da ich ja schon das geld überwiesen habe und er nun in der pflicht ist die displays zu senden. Doch auch hierauf keine Antwort.

 

Ist vielleicht noch jemand in die Falle getappt? Sollte man sich am besten gleich an die Polizei wenden? Ist jemand schon etwas ähnliches passiert? Wie geht man am besten bei sowas vor?

 

 


Bearbeitet von Eisenwolf89, 09. April 2018 - 20:19.


#2 Optisch Überlegen Geschrieben 09. April 2018 - 20:08

Optisch Überlegen

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Ab zur Polizei und Anzeigen


jbfreaksig2rsc6.png

Danke an Dack Champloo!

Ich bin Melira Vizier Company! (Ehemals CoCo.)

 

 


#3 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 09. April 2018 - 20:51

Retronasale Aromatherapie

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Er hat ihm geschrieben, dass das betrug sei, da ich ja schon das geld überwiesen habe und er nun in der pflicht ist die displays zu senden. Doch auch hierauf keine Antwort.

Anstatt zur Polizei zu gehen mit den Beweisen?
Nicht so clever, oder?
 


ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#4 Gast_GrimV3_* Geschrieben 09. April 2018 - 21:58

Gast_GrimV3_*
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Ich nehme an, dass ihr vorher nicht die Adressen und Telefonnummern ausgetauscht habt? Die Frage, ob eine Abholung möglich sei, hätte auch auch potentielle Betrüger abgeschreckt.



#5 Bomberman Geschrieben 10. April 2018 - 07:28

Bomberman

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Und es hat euch nicht stuzig gemacht das die Displays innerhalb deutschlands sonst überall mindestens 40€ mehr kosten?
Wie heist es do schön, wer billig kauft, kauft zweimal.^^

Bearbeitet von Bomberman, 10. April 2018 - 07:30.

:rage:

UMYtCuY.jpg

"Was ist für einen Mann das schönste im Leben?" - "Die weite Steppe, ein schnelles Pferd, der Falke auf seiner Faust und der Wind in seinem Haar!"

"Falsch!! Conan - sag du es mir!" - "Zu kämpfen mit dem Feind, ihn zu verfolgen und zu vernichten und sich zu erfreuen am Geschrei der Weiber!"


#6 male intellectas Geschrieben 10. April 2018 - 07:44

male intellectas

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Wie heist es do schön, wer billig kauft, kauft zweimal.^^

 

Wenn du das Sprichwort in dieser Situation für passend hältst, hast du es glaube ich nicht verstanden.



#7 Bomberman Geschrieben 10. April 2018 - 08:51

Bomberman

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Er wurde bei einem Schnäppchen (wo eigentlich schon beim Angebot klar sein sollte das es fake ist) gerippt, wenn er es trotzdem noch will muss er es wohl oder übel woanders nochmal kaufen. Und wir wissen doch alle das bei solchen Maschen die Kohle meist nicht mehr wieder zurückkommt...

Bearbeitet von Bomberman, 10. April 2018 - 08:52.

:rage:

UMYtCuY.jpg

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#8 Pee-Dee-2 Geschrieben 10. April 2018 - 09:35

Pee-Dee-2

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Es macht natürlich Sinn, wenn hier jemand davon berichtet geschädigt worden zu sein, einfach noch weiter drauf zu hauen und sinnlose Floskeln raus zu hauen. Ich verstehe nicht was so ein Spruch dem Thread und dem Geschädigten bringen soll. Sich hier hinzustellen und (sinng.) "Haha" zu sagen, finde ich jedenfalls irgendwie unschön.

 

@Eisenwolf89: Dir bleibt hier ggfs. nichts anderes über als Polizei und auch bei eBay melden. Allerdings macht das nur Sinn, wenn ggfs. eine Frist gesetzt wurde und die Zahlung schon ein wenig her ist. Die Polizei wird nicht unbedingt eine Anzeige wegen "der meldet sich nicht" aufnehmen. Wie lange ist die Zahlung denn her?


El muerte nunca es finalmente.

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#9 Assimett Geschrieben 10. April 2018 - 09:48

Assimett

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(Achtung juristischer Laie, alles ohne Gewähr)

siehe PeeDee, erstmal müssen wir wissen ob eine Frist vereinbart war. Wenn nicht, musst du dem Verkäufer eine setzen. Hier fällt immer nur das Wort "angemessen", zwei Wochen sind da afaik üblich weil ja nur was verschickt werden muss.
Erst danach kannst du den Kauf rückabwickeln. Falls dir durch den Verzug irgendein Schaden entstanden ist, kannst du den geltend machen, aber das wird wohl nicht der Fall sein.
Erst wenn die Rückabwicklung auch nicht erfolgt, kommen die rechtlichen Schritte. Vorher wird die Polizei da nichts machen und dir wahrscheinlich das gleiche sagen.

http://www.business-...-Schadensersatz

Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#10 SloppyJoe Geschrieben 10. April 2018 - 10:08

SloppyJoe

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Geld via Bank zurück buchen lassen geht nicht einfach? 

Gruß



#11 Ugin Geschrieben 10. April 2018 - 10:43

Ugin

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Daueraufträge (da bin ich mir nicht ganz sicher) und Abbuchungen kannst du zurück buchen, wenn du Geld "von Hand" überweißt dann ist das nicht ohne weiteres Möglich.


Bearbeitet von Ugin, 10. April 2018 - 10:43.


#12 timeless Geschrieben 10. April 2018 - 10:48

timeless

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Bei Falschbuchungen ist das so:

 

Wenn das Geld Ihr Konto schon verlassen hat, haben Sie kein Recht, von Ihrer Bank eine Rückerstattung zu fordern. Der Empfänger ist allerdings verpflichtet, das Geld zurückzuüberweisen, da er sich andernfalls unrechtmäßig bereichert.

Aus Gründen des Datenschutzes darf keine Bank die Daten eines Kunden preisgeben. Ihre Bank hilft jedoch bei der Vermittlung, indem sie die Bank des Empfängers kontaktiert, die wiederum Ihre Rückforderung an den Kunden weiterleitet. Damit bekommen Sie doch noch Ihr Geld zurück.

Dieser Vorgang ist allerdings nicht kostenlos: Bei kleineren Geldbeträgen kann die Summe sogar den Betrag übersteigen, den Sie eigentlich zurückholen wollten. Informieren Sie sich also vorher bei Ihrer Bank, ob sich der Aufwand lohnt.

 

 

Zusammengefasst musst am Ende immer noch der Empfänger sein OK geben !

Sollte das nicht der Fall sein, wie es bei dir ausschaut, hilft nur der weg zur Polizei.

​Wenn am Ende der Fall nicht gut für dich ausläuft, darfst du aber die Verfahrenskosten übernehmen ( Ausnahme Rechtsschutzversicherung). 

Da du aber nicht * aus versehen * überwiesen hast, hast du aber noch die Option auf unrechtmäßig bereichert als Anzeigeargument bei der örtlichen Polizei.

 

Eine Anzeige kannst du auch online in Auftrag geben:

 

https://service.polizei.nrw.de/anzeige


Bearbeitet von timeless, 10. April 2018 - 11:00.

Jeden Montag: EDH/Commander in Essen. Bei Interesse schreibt mir einfach eine PN oder schaut ins Forum -->

http://www.mtg-forum...71#entry1319869

 

*Früher hast du dein Geld in PIMPkarten investiert, heute musst du dein Geld für neue Karten ausgeben* Legacy 2020


#13 P0LTERGEIST Geschrieben 10. April 2018 - 10:53

P0LTERGEIST

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Ich glaube einzelne Überweisungen kann man nicht zurück buchen.

 

Polizeiliche Anzeige ist sicher nicht verkehrt (wobei man erst noch fristen setzen sollte s.o.) aber da passiert meist nur etwas wenn du nicht der erste warst. Meistens empfehlen die dir bei der Polizei dich Zivilrechtlich um dein Geld zu kümmern. Habt ihr geregelt wann und wie das Display versendet werden soll? Wenn hier nichts vereinbart wurde kann sich die Gegenseite wohl damit raus reden das es als Päckchen versendet wurde und die Post es verloren hat. Solltest du im Angebot oder per PN die zusage bekommen haben dass das Display als Paket versendet wird, kannst du wahrscheinlich einige Schritte selbst unternehmen bevor du zum Anwalt gehen müsstest. 

 

Ganz grob läuft das etwas so

 

Frist setzen zur Lieferung oder Erstattung. 

Noch mal eine Frist setzen 

Mahnbescheid beantragen (kostet) und Reaktion abwarten.

 

  • a) keine Reaktion -> Vollsträkungsbescheid beantragen 
  • b) Widerspruch eingelegt -> Entweder du lässt es auf sich beruhen oder nimmst dir jetzt einen Anwalt. 
  • c) Ware wird versendet / Geld wird erstattet.

 

Im Fall a wartest du wieder auf die Reaktion 

 

  • A) passiert nichts bekommst du einen Titel und kannst dir dein Geld holen ... sofern er welches hat. 
  • B) Bei Widerspruch brauchst du wieder einen Anwalt wenn du weitermachen willst, da es hier zum Verfahren kommen könnte. 
  • C) wie gehabt man bekommt seine Sachen weil die Gegenseite einsieht das man es ernst meint. 

 

 



#14 Velya Geschrieben 10. April 2018 - 11:33

Velya

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Hallo,

 

ich vermute, dass es sich um diese Anzeige handelt, oder?

 

https://www.ebay-kle...977432-234-5322

 

Vielleicht hilft das andere abzuschrecken/vorzuwarnen. Vielleicht kann jemand aus Mainz da mal vorbeifahren, wenn Barzahlung akzeptiert wird? Aus Mannheim ist mir das dann doch zu weit um vor verschlossener Tür zu stehen.

ABER! Der Kollege hat noch weitere Anzeigen auf Ebay gepostet. Vielleicht helfen die bei der Aufklärung und der Rückerstattung des Geldes...

Viele Grüße



#15 Pee-Dee-2 Geschrieben 10. April 2018 - 11:53

Pee-Dee-2

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Also was mich jetzt wundert:

 

- Die Anzeige ist vom 02.04., also gerade mal eine Woche alt.  

- In der Anzeige sind Adresse und Telefonnummer hinterlegt

 

Sieht jetzt erstmal nicht nach jemandem aus, der betrügen will. Hast du dort schon angerufen?


El muerte nunca es finalmente.

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#16 Assimett Geschrieben 10. April 2018 - 11:57

Assimett

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Wenn hier nichts vereinbart wurde kann sich die Gegenseite wohl damit raus reden das es als Päckchen versendet wurde und die Post es verloren hat.

Da kommt es darauf an, ob der Verkäufer privat oder gewerblich handelt, Stichwort Gefahrenübergang. Wenn jemand mehrere neuwertige Displays verkauft, kann man von Gewerblichkeit ausgehen, auch wenn der VK keines angemeldet hat. Darüber sollte man sich imho also erstmal keine Sorgen machen. Denn dann trägt der VK das Risiko dass es beim K ankommt.

Bearbeitet von MattRose, 10. April 2018 - 11:58.

Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#17 Wrathberry Geschrieben 10. April 2018 - 11:58

Wrathberry

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Die Adresse is da ja hinterlegt.
Sollte die Person an sich nicht komplett fake sein, solltest du entweder das Produkt oder das Geld ziemlich sicher kriegen.

PLUS ULTRA!!!

Farewell "one for all"


#18 P0LTERGEIST Geschrieben 10. April 2018 - 14:55

P0LTERGEIST

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Da kommt es darauf an, ob der Verkäufer privat oder gewerblich handelt, Stichwort Gefahrenübergang. Wenn jemand mehrere neuwertige Displays verkauft, kann man von Gewerblichkeit ausgehen, auch wenn der VK keines angemeldet hat. Darüber sollte man sich imho also erstmal keine Sorgen machen. Denn dann trägt der VK das Risiko dass es beim K ankommt.

 

Ich denke das ist falsch, lass mich aber gerne eines besseren belehren. Wenn ich AAA von XYZ als Privatkauf tätige, kann ich nicht später hingehen und Gewerblicheabsicherung verlangen weil der Verkäufer eigentlich gewerblich handelt. Bei der ganzen Gewerbe Sache geht es in der Regel fast immer nur um Konkurrenten die sich benachteiligt fühlen und deswegen abmahnen.



#19 Assimett Geschrieben 10. April 2018 - 15:10

Assimett

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https://www.welt.de/...sandrisiko.html

Siehe letzter Absatz

Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#20 Rotband Geschrieben 10. April 2018 - 15:41

Rotband

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Deine Grundaussage ist aber schon arg fragwürdig. "Man kann ausgehen" ist etwas, was Gerichte zu entscheiden haben, weder du, noch das MTG-Forum. Und auch der Verkauf von Neuwaren KANN als nicht gewerblich eingestuft werden.


ehemals Otters Kroxa





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