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Magic Deckliste und DSGVO


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11 Antworten in diesem Thema

#1 Arabian Geschrieben 23. Januar 2019 - 19:01

Arabian

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Wie verhält sich das mit der DSGVO und meiner Deckliste, wenn ich in der Top 8 bin und auf Seiten im Netz mit meinem Namen veröffentlicht werden? Darf das so überhaupt noch gehandhabt werden?

 

 



#2 umbradomini Geschrieben 23. Januar 2019 - 20:21

umbradomini

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Ich denke viele Veranstalter setzen das einfach in die Teilnahmebedingung. Ansonsten wenn du wiedersprichst dann werden sie deine Liste evtl. ohne Namen veröffentlichen und dann is ja kein Stress mehr 



#3 Helios Geschrieben 23. Januar 2019 - 20:38

Helios

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Wie verhält sich das mit der DSGVO und meiner Deckliste, wenn ich in der Top 8 bin und auf Seiten im Netz mit meinem Namen veröffentlicht werden? Darf das so überhaupt noch gehandhabt werden?


Wenn du auf einem GP mitspielst, unterschreibst du das. Wenn du es unterschreibst, bist du selbst schuld. Wenn du es nicht unterschreibst, kannst du allerdings auch nicht mitspielen.
  • Genu hat sich bedankt

#4 Assimett Geschrieben 23. Januar 2019 - 20:39

Assimett

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*not a lawyer*

Ich würde auch sagen, die Veranstalter müssten das eigentlich irgendwo schriftlich festhalten, denn die DSGVO verlangt eine explizite Zustimmung (ob das wirklich so ist oder bei Turnieren die solche Daten schon immer veröffentlichten, ein Gewohnheitsrecht gilt, müsste einer mit Ahnung mal klären).
Wenn du es drauf anlegen würdest, kämen manche sicher in die Bredouille.

Ob es dir das wert ist weiß ich nicht, ich würde ja auch den stressfreien Weg gehen und einfach sagen du möchtest dass dein Deck anonymisiert wird.

Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#5 Fallen Azrael Geschrieben 23. Januar 2019 - 21:57

Fallen Azrael

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Stimmt man dem nicht schon bei der Beantragung der DCI-Nummer zu?

Mit freundlichen Grüßen,
Fallen Azrael

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"Über 'besorgte Bürger' wusste er Bescheid. Wo auch immer sie sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache, in der 'traditionelle Werte' und ähnliche Ausdrücke auf 'jemanden lynchen' hinausliefen."
- Terry Pratchett (*1948 †2015), Die volle Wahrheit, 2000                                     

 


#6 Helios Geschrieben 23. Januar 2019 - 22:50

Helios

    Hafenstraßen-rausschmeißer

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Stimmt man dem nicht schon bei der Beantragung der DCI-Nummer zu?


Kann sein, aber wenn, dann würde diese Zustimmung eh nur für WotC gelten und nicht für irgendwelche TOs.

#7 Arabian Geschrieben 23. Januar 2019 - 22:54

Arabian

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Stimmt man dem nicht schon bei der Beantragung der DCI-Nummer zu?

 

Glaube nicht, dass wizards es vor über 20 Jahren schon bedacht haben ;)


Bearbeitet von Arabian, 23. Januar 2019 - 22:54.


#8 Fallen Azrael Geschrieben 24. Januar 2019 - 07:04

Fallen Azrael

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Es soll auch schon vor der DSGVO Datenschutz gegeben haben. ;)
Und ich war der Meinung, dass man das Recht auf Veröffentlichung von Name und Bild bei Berichten über MtG related Events einräumen muss. Aber wahrscheinlich hat Helios Recht, und es gilt nicht für MtG, sondern nur WotC.

Mit freundlichen Grüßen,
Fallen Azrael

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#9 Dein Freund der Baum Geschrieben 24. Januar 2019 - 08:37

Dein Freund der Baum

    Bester Legacy-Spieler 2020/2021

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Kleine Korrektur, weil MattRose das so geschrieben hat: Man braucht mitnichten immer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung. Es gibt auch mehrere andere Erlaubnistatbestände. Wobei für unseren Fall höchstens die Interessensabwägung zwischen LGS/MTG-Community und dem betroffenen Spieler infrage kommt. Das klingt aber auch irgendwie problematisch und wäre wohl ein Fall für Anwälte und Gerichte ;)

Von daher würde ich als Nicht-Jurist aber im Datenschutz geschulte Person auch vermuten, dass streng genommen eine Einwilligung benötigt wird. WotC holt die bei GP-Anmeldungen ja schon seit Jahren ein. In der Praxis würde das gerade auf mittelgroßen Turnieren wie Dülmen für Papierkram aus der Hölle sorgen. Große Veranstalter wie MKM könnten die Einwilligung ja locker bei der Online-Anmeldung einholen.

Für kleinere Veranstalter wäre es in der Praxis wohl am einfachsten, keine Namen zu veröffentlichen, es sei denn der Spieler vermerkt ausdrücklich auf der Deckliste, dass sein Name online gepostet werden soll. Dann wäre es datenschutztechnisch sauber, der Papierkram aber auf die Spieler abgewälzt. Opt-Out (Namen werden veröffentlicht, sofern der Spieler nicht auf der Deckliste widerspricht) geht leider nicht.

Alternativ lässt man es einfach wie bisher, bis sich ein Spieler bei der Behörde beschwert, was ich prinzipiell für unwahrscheinlich halte. Der Großteil der Spieler dürfte sich ja über das Plus an Nerd-Credibility nach einer geposteten Liste freuen ;)
Never underestimate the power of overwhelming stupidity in overwhelming numbers.

#10 Nivelas Geschrieben 24. Januar 2019 - 09:10

Nivelas

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Ich als leihe würde mal behaupten das DVGO nicht weltweit gilt und daher Unternehmen mit Sitz in anderen Ländern vll auch nicht soo die Probleme damit haben?

Kann mich damit jetzt auch total irren.

 

VG


Bearbeitet von Nivelas, 24. Januar 2019 - 09:33.

~~~~ Moderne Decks ~~~~

{W} {R} Burn {B}  {R}  {G}  {W}  {B}   BGx Midrange  {W}  {U}  {R} Control {R}  {G} TitanBreach {W}  {B}  {R} Pyromancer {W}  {B}  {G} / {U}  Company {U}  {G}  Infect {W}  {U}  {G} Knight-Retreat {U}  {B}  {R}  Deathshadow {U}  {R} Storm {W}  {G} Boogles {C}  {C} Tron

~~~~Legasy Decks~~~~

{W} {B}  {G} Abzan {B}  {R}  {G} Jund/Punsihsing(RipnoMox) :rage: Burn  {B}  {W} Stoneblade {W}  {B} Deadguy Ale {W}  {G} Maverick {W}  {B}  {R}  {G} NicFit {B}  {R} Reanimator {B}  {G} TurboDepths

~~~~HL Decks~~~~

{W} {B}  {R}  {G} 4 C Blood {W}  {B}  {G}  Abzan Rock {U}  {R} Back2Basics&CoKG  {W}  {U}  {B}  {R}  {G}  Reanimator

 

 

 


#11 Assimett Geschrieben 24. Januar 2019 - 09:16

Assimett

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Ja du irrst dich total ;)
Es zählt wo die Personen sich befinden, um deren Daten es geht bzw die eine Dienstleistung (hier: Magicturnier bzw das Hosten von Decklisten) in Anspruch nehmen.
Siehe DSGVO Artikel 3

Bearbeitet von MattRose, 24. Januar 2019 - 09:19.

Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#12 Nekrataal der 2. Geschrieben 24. Januar 2019 - 20:08

Nekrataal der 2.

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Mit so einer Regelung würde man mit einer kleinen Briefkastenfirma für jeden willigen DSGVO Vermeider den ganzen Sinn eines solchen Werkes ad absurdum führen. Und außerdem wären Betreiber grosser amerik. Internetunternehmen keiner Einladung des EU Parlaments gefolgt. :)
Davon ab: ich vermerke das bisweilen auf der Deckliste (kein Nachname nennen oder abkürzen) und hier im Forum finde ich die Regelung Vorname, erste Buchstabe des Nachnamens i.O.




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