Zum Inhalt wechseln


Foto

Goblin-Bombadierung


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
3 Antworten in diesem Thema

#1 Benni8684 Geschrieben 06. November 2019 - 08:22

Benni8684

    Mitglied

  • Neues Mitglied
  • PIP
  • 3 Beiträge

Wenn ich vier Goblin-Bombardierung auf dem Spielfeld habe. Darf ich dann einen oder vier Schadenspunkte verteilen im Falle des Opferns?



#2 Kalli Geschrieben 06. November 2019 - 08:25

Kalli

    Big Furry Monster

  • Moderator
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 6.919 Beiträge

Immernoch nur 1 Schaden pro Kreatur. Du kannst jedes Bombardment seperat auslösen. Wenn es Trigger sein würden zB Blood Artist, dann würden mehrere davon auch mehr Schaden schießen (Bzw Lifeloss verursachen an die Korinthenkacker hier :P)


Bearbeitet von Kalli, 06. November 2019 - 08:27.


#3 Benni8684 Geschrieben 06. November 2019 - 08:41

Benni8684

    Mitglied

  • Neues Mitglied
  • PIP
  • 3 Beiträge

Immernoch nur 1 Schaden pro Kreatur. Du kannst jedes Bombardment seperat auslösen. Wenn es Trigger sein würden zB Blood Artist, dann würden mehrere davon auch mehr Schaden schießen (Bzw Lifeloss verursachen an die Korinthenkacker hier :P)

 

 

Danke!  :D  :D  :D



#4 Gast_Vistella_* Geschrieben 06. November 2019 - 08:50

Gast_Vistella_*

    Most Qualified User Singleton

  • Mitglied
  • PIPPIPPIPPIP
  • 4.711 Beiträge

Du kannst dir auch nicht an 4 Getränkeautomaten mit nur einer Münze 4 Dosen Getränk ziehen. Du musst dich entscheiden für welchen Automaten du die Kosten zahlen willst um den Effekt zu bekommen






© 2003 - 2016 | @MTG_Forum auf Twitter | MTG-Forum.de auf Facebook | Impressum | Disclaimer/Datenschutz | Magic-Markt | DeckStats
Diese Webseite steht in keiner Verbindung zu Wizards of the Coast, Inc. oder Hasbro, Inc. Magic: The Gathering ist ein eingetragenes Warenzeichen von Wizards of the Coast, Inc, einem Tochterunternehmen von Hasbro, Inc. Alle Rechte an den Kartennamen, dem Tap-Symbol, den Mana-Symbolen und den Editions-Symbolen liegen bei Wizards of the Coast, Inc. Alle Rechte an Bildern liegen bei dem jeweiligen Künstler oder Wizards of the Coast, Inc. Alle Rechte vorbehalten.