OK, dann wohl doch sehr viel ausführlicher, warum und wie Paypal sehr wohl deutsches Recht bricht.
Zunächst mal BGB, $447:
https://dejure.org/g...ze/BGB/447.html
Heißt im Klartext: Sobald die Ware dem Versandunternehmen übergeben wurde, liegt das Risiko beim Käufer. Ausnahme: Gewerbliche, da liegt das Risiko beim Verkäufer.
Der Fall im Gerichtsurteil war ein privater Verkäufer, ergo lag das Versandrisiko beim Käufer.
Paypal hat hier dann entschieden, dass Geld zurück zu erstatten und dagegen wurde erfolgreich geklagt, weil es eben NICHT erforderlich ist, versichert zu versenden, sondern eben nur nachweislich nach der vereinbarten Methode.
Der Käuferschutz hat aber an der Stelle regelmäßig $447 BGB unterlaufen, indem bei Privatverkauf eben einfach zurück gezahlt wurde, was die Beweislast umdreht und eben nicht Sinn der Sache des Paragraphen im Gesetz ist -> Der Käuferschutz bricht deutsches Recht, daher kann man auch erfolgreich dagegen klagen.
Wäre dadurch nicht geltendes Recht gebrochen worden, wäre die Klage auch nicht erfolgreich. Und in allen Begründungen sehe ich das auch so wider gegeben und es war damals auch ganz klar ein massives Rütteln an eben dem Käuferschutz und seiner Sinnhaftigkeit. Bzw. welchen Sinn macht der Käuferschutz, wenn er nicht sehr offensichtlich gegen $447 BGB verstößt mit seiner Praxis?
Ich kann mich aber gerne mit dir darauf einigen, dass wir das Urteil in seiner Auswirkung und den Käuferschutz und seinen Rechtsbruch unterschiedlich definieren. Aber allein schon eine Klausel zu haben, die eindeutig einem Gesetz widerspricht, ist für mich sehr grenzwertig. Könnte man natürlich so handhaben, dass Paypal das dann eben selber zahlt, wie es MKM teilweise ja macht. Das wäre dann ein echter Käuferschutz und nicht Augenwischerei in dem Wissen, dass man das mit einer Klage jederzeit umpusten kann.
Geht aber alles über die Sache hier hinaus, weil offensichtlich beide Seiten sich einig sind, dass etwas geliefert wurde und man jetzt darüber streitet, ob der Preis dafür gepasst hat. Hier dann jetzt zu urteilen, ob es falsche oder unvollständige Angaben zum Artikel gab... werden wir hier definitiv nicht geklärt bekommen, denn dazu müsste man beide Seiten hören.