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Fragen zum Verkauf über ebaykleinananzeigen und paypal - kennt sich jemand aus?


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25 Antworten in diesem Thema

#21 Fleder Maus Geschrieben 27. April 2020 - 06:57

Fleder Maus

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Wenn Juristen immer einer Meinung wären, wären sie wohl unnötig^^

 

aber zum Thema:

ich kaufe bei kleinanzeigen kaum über F&F biete aber immer auch Banküberweisung an.

 

Und wenn ich verkaufe dann nur über F&F oder Bank oder Abholung!

 

Ich hatte schon Ärger, dass der Verkäufer behauptete die F&F Überweisung sei gar nicht angekommen aber das Geld kam auch nicht zurück.

Und ich hatte schon Käufer, die sich 2 Wochen nach Erhalt laut Post darüber beklagten, dass irgendwas doch nicht passt erstmal zum Käuferschutz sind. Und selbst wenn ich am Ende recht bekomme, hab ich Stress und Aufwand für Mist.

 

Bei Banküberweisungen hatte ich das Problem einfach nie. Paypal per F&F mache ich nur, wenn ich wenigstens eine Ordentliche Postanschrift vom Verkäufer bekomme, damit ich mich beklagen kann wenn nichts ankommt. Das war bisher entweder kein Problem oder der VK hat ab da nicht mehr reagiert.



#22 Jokey2 Geschrieben 27. April 2020 - 10:22

Jokey2

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Der Käuferschutz hat aber an der Stelle regelmäßig $447 BGB unterlaufen, indem bei Privatverkauf eben einfach zurück gezahlt wurde, was die Beweislast umdreht und eben nicht Sinn der Sache des Paragraphen im Gesetz ist -> Der Käuferschutz bricht deutsches Recht, daher kann man auch erfolgreich dagegen klagen.

 

Wäre dadurch nicht geltendes Recht gebrochen worden, wäre die Klage auch nicht erfolgreich. Und in allen Begründungen sehe ich das auch so wider gegeben und es war damals auch ganz klar ein massives Rütteln an eben dem Käuferschutz und seiner Sinnhaftigkeit. Bzw. welchen Sinn macht der Käuferschutz, wenn er nicht sehr offensichtlich gegen $447 BGB verstößt mit seiner Praxis?

 

Ich kann mich aber gerne mit dir darauf einigen, dass wir das Urteil in seiner Auswirkung und den Käuferschutz und seinen Rechtsbruch unterschiedlich definieren. Aber allein schon eine Klausel zu haben, die eindeutig einem Gesetz widerspricht, ist für mich sehr grenzwertig. Könnte man natürlich so handhaben, dass Paypal das dann eben selber zahlt, wie es MKM teilweise ja macht. Das wäre dann ein echter Käuferschutz und nicht Augenwischerei in dem Wissen, dass man das mit einer Klage jederzeit umpusten kann.

 

...

 

Danke für deine ausführliche Antwort.

Mir ist die allgemeine Rechtslage und die Rechtslage hinsichtlich des Falles vor dem BGH vollumfänglich bekannt.

 

 

Ich glaube es gibt wohl  ein Missverständnis bei der Aussage " Der Käuferschutz/ Paypal bricht deutsches Recht"

 

Der §447 BGB findet im Rahmen von Kaufverträgen Anwendung und wirkt nur inter partes zwischen Käufer und Verkäufer, hat aber keine Drittwirkung.

Mit Paypal haben aber Verkäufer und Käufer einen Zahlungsdienstvertrag geschlossen, mit der zusätzlichen von Paypal freiwillig gebotenen Käuferschutzgarantie. Allerdings liegt zwischen K/V und Paypal KEIN Kaufvertrag vorher, deshalb findet auch der § 447 BGB keine Anwedung auf den Zahlungsdienstvertrag. D.h es wurde auch nicht die Gefahrtagungsregel des § 447 BGB gebrochen oder Umgangen. Der Zahlungsdienstleister hat lediglich seine Leistunspflicht aus der Käuferschutzgarantie erfüllt, verweist aber sogar in seinen AGB darauf, das den Vertragsparteien der Rechtsweg offen steht.

 

Deutsches Rechts wäre z.B "gebrochen", wenn einer der beiden Kaufvertragsparteien eine solche Regelung in ihren AGB vereinbart hätten, der § 447 BGB kann bei einem Kaufvertrag zwischen Privaten nicht einfach so abgedungen werden.

Oder wenn paypal in ihren AGB stehen hätte, das die Käuferschutzregelung abschließend ist, und der Rechtsweg damit nicht offen steht.

 

Ferner war die Klage vor dem BGH nicht gegen Paypal gerichtet, sondern gegen den Käufer auf Beklagtenseite. Sie war auch erfolgreich, hinsichtlich der Zahlungspflicht des Käufers, nicht aber, weil Paypal vermeintlich deutsches Recht bricht.

 

Ich gaube wir können den Rechtsteil mal so langsam schließen. Objektiv wurde alles zur Rechtslage gesagt. Offen bleibt die subjektive Frage der Gerechtigkeitsempfindung. Objetiv hat Paypal kein deutsches Rechts gebrochen. Objektiv stand auch Paypal, 2017 nicht vor Gericht.

Sorry das es jetzt etwas zu juristisch wurde im Thread, habe versucht mich zurückzuhalten

------

 

zum Thema ebay Kleinanzeigen und F&F

 

Als Käufer empfinde ich es schon fast fahrlässig F&F oder Überweisung zu benutzen.

Als Verkäufer nehme ich natürlich gerne F&F und Überweisung an.

 


Bearbeitet von Jokey2, 27. April 2020 - 10:29.


#23 Fisch Geschrieben 27. April 2020 - 14:17

Fisch

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Ich nutze PP F&F bisher auch für Verköufe über ebay Kleinanzeigen und hatte bisher noch kein Pech.

Evtl Glück gehabt.

Einmal hat einer auf den Käuferschutz bestanden und den vereinbarten Preis plus einem errechneten Aufschlag (5,5%?) via Paypal geschickt. So hatte ich das vereinbarte Geld, er hat die Paypal Gebühren übernommen und seinen Käuferschutz erhalten und alle waren glücklich.

Das wäre ja auch eine Möglichkeit.

 

Ich sehe aber ein, dass wenn ein Verkäufer den Ärger mit Paypal nicht haben will, er dann halt nur Banküberweisung anbietet!

Wenn der Käufer dann ein Problem hat, muss er sich erstmal bemühen und das Geld zurückfordern, anstelle eine kurze Email an Paypal zu senden und mir dann die Arbeit aufzuhalsen.

 

Zumal man bei ebay ja verpflichtet ist, immer die Abholung anzubieten. Das biete ich jedes Mal an, sollen sich die Leute gerne ansehen, wie und in welchem Zustand ich verkaufe. Fotos sind ja nicht immer zu 100% aussagekräftig.

 

Bei meinen letzten AGB-Änderungen von Paypal stand übrigens ausdrücklich drin, dass F&F nur für ebendas genutzt werden soll und dass sich Paypal das Recht vorbehält, das Paypalkonto zu sperren, wenn F&F für Verkäufe genutzt wird...



#24 PlutoDerPlanet Geschrieben 30. April 2020 - 22:05

PlutoDerPlanet

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Tja.. Erster Fehler: ebay kleinanzeigen... zweiter fehler Paypal nicht über Freunde/Familie funktion.

Wenn ein Käufer die Freunde/Familie funktion ablehnt klingeln bei mir sofort die Alarmglocken.

Weil dies bedeutet er Vertraut mir als Verkäufer nicht, aber ich soll ihm als Käufer dagegen Blind vertrauen das er mich über Paypal nicht rippt.

Solchen Leute Verkaufe ich in Foren & Co nix, vor allem weil diese dann meist den Versicherten Versand (welcher mir ein bischen Schutz vor nicht angekommenripping gibt) ablehnen.

 

Wirst wohl verlieren rip Kohle..

 Ich finde es kommt auf die Profile an. Ich habe letzte Woche eine Pokemonsammlung für 700€ von jemandem gekauft, der den Kleinanzeigen-Account am gleichen Tag erstellt hat und ansonsten keine Anzeigen drin hatte. Ohne Käuferschutz hätte ich das nie im Leben gekauft. (hat alles gut geklappt)

 

Und ob es sich lohnt mit oder ohne F&F zu zahlen, ist am Ende für durchschnittliche Summen einfach nur Stochastik.


Bearbeitet von PlutoDerPlanet, 30. April 2020 - 22:07.


#25 springender Lemming Geschrieben 12. Mai 2020 - 14:32

springender Lemming

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Hi, also ich bin ganz neu hier und hergekommen, weil Ebay Kleinanzeigen sowieso nur noch ein Bettlerhaufen ist .. für Sammlerartikel ist es nicht geeignet.

Nur noch um was zu verschenken und dann sollst Du es am besten noch vorbei bringen  :D

Deine Erfahrung bestätigt meine Meinung dass dort auch jede Menge Ganoven unterwegs sind !

Hab jetzt hier eine Liste für den Verkauf angelegt und das ist mega einfach  :lol: ... muss die Karten ja nicht sofort loswerden...


"Unmöglich steht nicht in meinem Wörterbuch"  - Napoleon Bonaparte

 

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#26 Cyres Geschrieben 13. Mai 2020 - 20:10

Cyres

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Kleinanzeigen kann super geeignet sein um eine Sammlung abzugeben,

Wenn man folgendes angibt:

- Namen oder eindeutige Fotos (keine Haufen oder unerkennbares),

- Zustand der Karten allgemein und bei teuren Sachen dann von diesen,

- einen PREIS. Wer nur VB angibt, muss sich nicht über blöde Nachrichten wundern. 

 

Sowas wie ''habe diese Karten gefunden aber weiß nicht was sie wert sind. Macht mir Angebote'' geht überhaupt nicht klar. 

 

Wer etwas gutes anzubieten hat, mit einer vernünftigen Artikelbeschreibung und bereit ist einen Rabatt zu geben, der wird seine Sammlung in wenigen Minuten los. 

 

 






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