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Necromancer's Magemark und Conviction


Beste Antwort eine andere, 24. September 2020 - 19:28

Nein. Also, du kannst in Response die Conviction wieder auf die Hand nehmen, wenn die Kreatur dann aber stirbt ist sie nicht mehr verzaubert und daher triggert Magemark nicht

 

musst dich also entscheiden: Conviction oder Kreatur retten

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2 Antworten in diesem Thema

#1 Kadurux Geschrieben 24. September 2020 - 19:24

Kadurux

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Guten Abend.

 

Necromancer's Magemark

Conviction

 

Angenommen ich habe eine Kreatur verzaubert mit der Conviction und eine andere mit dem Necromancer's Magemark. Wenn nun die Kreatur mit der Conviction drauf stirbt, durch Kampfschaden oder einen Spruch, kann ich darauf reagieren und die Fähigkeit der Conviction benutzen um die Kreatur und die Aura zurück auf die Hand zu bekommen?



#2 eine andere Geschrieben 24. September 2020 - 19:28   Beste Antwort

eine andere

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Nein. Also, du kannst in Response die Conviction wieder auf die Hand nehmen, wenn die Kreatur dann aber stirbt ist sie nicht mehr verzaubert und daher triggert Magemark nicht

 

musst dich also entscheiden: Conviction oder Kreatur retten



#3 Sterni Geschrieben 24. September 2020 - 19:30

Sterni

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Nein
Nachdem Kampfschaden zugefügt wird, bekommt niemand Priorität, bevor tote Kreaturen in den Friedhof gelegt werden.
D. H. Entweder sie stirbt verzaubert, und wird stattdessen auf die Hand genommen, dann wird conviction ohne verzauberte Kreatur in den Friedhof gelegt
Oder du benutzt vorher die conviction, aber dann ist die Kreatur beim Tod nicht mehr verzaubert

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