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Magic the Gathering = Spielwaren?


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13 Antworten in diesem Thema

#1 TAPPZEIT Geschrieben 05. Oktober 2020 - 15:01

TAPPZEIT

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Hallo zusammen,

 

ich möchte gerne mal eure Einschätzung (Rechtliche) ob Magic the Gathering + Zubehör Spielwaren sind.

Es geht um die rechtlichen Hinweise die man bei Spielwaren beim vertreiben angeben muss.

 

Wie z.B.

 

Wichtige Hinweise

  • Achtung! Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.

Normalerweise müsste man nun noch schreiben wieso es nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet ist.

 

Mir fällt nur Suchtgefahr ein :D

 

Ich will keine rechtliche Beratung, nur mal eure Meinung dazu hören, wie ihr das seht.

 

Gruß


Bearbeitet von TAPPZEIT, 05. Oktober 2020 - 15:02.

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Ich freue mich euch zu beliefern :)

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#2 male intellectas Geschrieben 05. Oktober 2020 - 15:37

male intellectas

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Ich würde nicht ausschließen, dass es gesundheitliche Probleme gibt, wenn Kleinkinder und Babys die Tinte von den Karten runterlutschen, oder den BlueCore kauen.



#3 TAPPZEIT Geschrieben 05. Oktober 2020 - 15:42

TAPPZEIT

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Ja habe aus diesem Grund nun folgendes geschrieben:

 

Achtung!:Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet. Erstickungsgefahr, da kleine Teile verschluckt oder eingeatmet werden können.


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#4 Assimett Geschrieben 05. Oktober 2020 - 15:50

Assimett

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Hallo zusammen,
 
ich möchte gerne mal eure Einschätzung (Rechtliche) ob Magic the Gathering + Zubehör Spielwaren sind.
Es geht um die rechtlichen Hinweise die man bei Spielwaren beim vertreiben angeben muss.


Ich will keine rechtliche Beratung, nur mal eure Meinung dazu hören, wie ihr das seht.


Was denn jetzt, rechtlich oder nicht?

Bearbeitet von MettRosé, 05. Oktober 2020 - 15:51.

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#5 Bomberman Geschrieben 05. Oktober 2020 - 18:53

Bomberman

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Er möchte einfach das klassische gefährliche Forenuser Halbwissen ;-)


:rage:

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"Was ist für einen Mann das schönste im Leben?" - "Die weite Steppe, ein schnelles Pferd, der Falke auf seiner Faust und der Wind in seinem Haar!"

"Falsch!! Conan - sag du es mir!" - "Zu kämpfen mit dem Feind, ihn zu verfolgen und zu vernichten und sich zu erfreuen am Geschrei der Weiber!"


#6 P0LTERGEIST Geschrieben 05. Oktober 2020 - 21:14

P0LTERGEIST

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Er möchte einfach das klassische gefährliche Forenuser Halbwissen ;-)

 

Mein Stichwort. Ich habe keine Ahnung was der Vertreiber für Pflichten hat und hätte darauf getippt das solche angaben der Hersteller machen muss, aber wenn es so eine Pflicht für Verkäufer gibt (Bei den größeren Anbietern habe ich solche hinweise noch nicht gesehen) warum dann abwiegen ob MTG zur Kategorie Spielwaren gehört oder nicht. Schreibst du es drunter und brauchst es nicht entsteht dir kein Schaden ... außer WotC verklagt dich weil die Karten essbar und leicht verdaulich sind ... Schreibst du es nicht rein, hättest es gemusst und es passiert etwas, könntest du der Dumme sein. 

 

Wenn nirgendwo festgelegt ist was welches MTG Produkt ist (vermutlich ist es das aber irgendwo) dürfte am Ende darüber ein Gericht entscheiden und den Ausgang kann dann wohl keiner voraussagen. 



#7 Michael W Geschrieben 06. Oktober 2020 - 07:09

Michael W

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Wieso fragt man nicht einfach sowas beim WotC Support an? Genau dafür gibt es das doch. Oder man bezieht sich auf das empfohlene Alter auf den Booster packungen? Hier im Forum kann dir halt genau niemand diese Frage vernüftig beantworten.


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#8 The green one Geschrieben 06. Oktober 2020 - 12:15

The green one

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Ein Zubehör, dass definitv darunter fallen sollte wären Würfel.

 

Aber wenn Ultrapro auf ihren Hüllen und WotC auf ihren Boostern nichts [außer der Altersempfehlung "ab 13"] schreiben [müssen]; warum zum Teufel sollten Zwischenhändler dazu gezwungen werden?


Meine Forenspiele:

3CB-Deckbauwettbewerb (alle 1-2 Wochen neu)

I'm with stupid (inaktiv)

 

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Wo die Misthaufen qualmen, da gibt's keine Palmen.


#9 TAPPZEIT Geschrieben 06. Oktober 2020 - 13:08

TAPPZEIT

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Beruhigt euch mal alle wieder! :D

Alles nicht so wild. Ich wurde gestern nur in einem Forum darauf hingewiesen, dass meine Darstellung im Shop nicht rechtssicher sei.

 

Ich hatte dort geschrieben Achtung!:Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet.

 

Ich habe diesen Satz nun um folgendes ergänzt: Erstickungsgefahr, da kleine Teile verschluckt oder eingeatmet werden können und denke das ich nun auf der sicheren Seite bin.

 

Wenn man sich das Wort Trading Card Game oder auch Sammelkartenspiel durch den Kopf gehen lässt, ist es ja eigentlich klar, dass es sich um Spielwaren handelt. Ich war mir einfach am Anfang nicht sicher ob ich Magic und Zubehör als Spielwaren ansehen sollte.

 

Trotzdem danke für eure Rückmeldungen :)

 

 


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#10 Michael W Geschrieben 06. Oktober 2020 - 13:50

Michael W

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Denken ist nicht wissen. Deswegen frag doch einfach beim WotC Support an :)


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#11 TAPPZEIT Geschrieben 06. Oktober 2020 - 13:59

TAPPZEIT

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Der WotC Support wird mir aber keine Aussage geben können, was in Deutschland rechsicher ist und was nicht.

Von daher wird das nicht wirklich was bringen. Ich versuche es einfach so gut und sicher umzusetzen wie geht und muss mich damit zufrieden geben :)

 

Die "großen" Shops wie z.B. Gate to the Games etc. haben auf jeden Fall nichts an ihren Produkten ausgewießen. Was aber nicht unbedingt bedeutet das dieses so rechtens ist.


Bearbeitet von TAPPZEIT, 06. Oktober 2020 - 14:04.

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#12 Michael W Geschrieben 06. Oktober 2020 - 14:30

Michael W

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Hmm und ich dachte immer der deutsche WPN Support kann hier helfen. Das der US Support nicht helfen kann, ist klar ;)


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#13 shaggoth Geschrieben 06. Oktober 2020 - 17:23

shaggoth

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mit der Zeile: "Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet" und "Erstickungsgefahr etc." ist man eigentlich immer auf der sicheren Seite.

 

Ansonsten schau dir einfach mal die Produkte an, die du vertreibst.

Auf den Magic Produkten steht eigentlich immer eine empfohlene Altersfreigabe.

Und auch bei Ultra Pro, KMC, sowie einigen Ultimate Guard, Dragon Shield und Blackfire Produkten stehen ebenfalls diese Siegel.

Würde dann einfach die Altersempfehlung hinschreiben, die auf der Verpackung steht...



#14 Assimett Geschrieben 07. Oktober 2020 - 08:44

Assimett

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Geht es hier um einen Online-Shop? Im LGS muss man doch eigentlich nichts hinzufügen, was nicht eh schon auf der Verpackung stehen muss, außer es handelt sich um nicht-jugendfreie Dinge, Alkohol, Feuerwerkskörper etc.

 

Sonst schreib halt einfach das ab, was auf den Verpackungen steht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht ausreichen soll.


Bearbeitet von MettRosé, 07. Oktober 2020 - 08:44.

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