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Linvala, Shield of Sea Gate Playmat


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14 Antworten in diesem Thema

#1 Baltion Geschrieben 07. Oktober 2020 - 13:10

Baltion

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Ich finde das Artwork von Linvala, Shield of Sea Gate super und würde mir gerne eine Playmat damit drucken lassen, wo kann man das in hoher Qualität machen ? Bzw. wo krieg ich überhaupt ein Bild von Ihr her ?

 

*Edit

Falls wer weiß wo ich eine Danitha Capashen, Paragon Playmat herkriege auch gerne eine Antwort an mich :D


Bearbeitet von Baltion, 07. Oktober 2020 - 13:12.

EDH/Commander: Teysa Karlov https://deck.tk/9jja50Gr

 

Casual:  {W} {U} Party https://deck.tk/0cU45D2f

 

 

 


#2 Dein Freund der Baum Geschrieben 07. Oktober 2020 - 13:20

Dein Freund der Baum

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Also zumindest von Inked Gaming weiß ich, dass sie dir keine Motive auf eine Matte drucken, für die du weder das Copyright noch die Erlaubnis des Rechteinhabers besitzt.

Sieht also erstmal schlecht aus, wenn es die Matte nicht offiziell von Ultra Pro oder vom Künstler gibt.
Never underestimate the power of overwhelming stupidity in overwhelming numbers.

#3 Kalli Geschrieben 07. Oktober 2020 - 13:26

Kalli

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Die Danitha Matte gibt's aber eh. Bei Cardmarket grad nicht verfügbar. Vllt findest die ja woanders

#4 SoulCollector Geschrieben 07. Oktober 2020 - 13:31

SoulCollector

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Ich bin häufig fündig geworden bei artofmtg.com

feedback-30542.png  animiertes-pokemon-bild-0025.gif   (⌐■_■) (ง •̀_•́)ง 


#5 Dein Freund der Baum Geschrieben 07. Oktober 2020 - 13:39

Dein Freund der Baum

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Alternativ kannst du auch einfach mal den Künstler anschreiben und nachfragen.
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#6 HaVoC Geschrieben 07. Oktober 2020 - 16:38

HaVoC

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Hier zur not auch Offizielle Kaufen, Playmats ohne Copyright drucken lassen hat was von Chinaproxies spielen.

 

https://www.originalmagicart.store/


Bearbeitet von HaVoC, 07. Oktober 2020 - 16:38.

9o04BDd.jpg

 

Oldschool: {G} {W} {B} Arboria Control, {B} {R} {G} Erhnam Jund'em

Legacy: {B} {G} Eternal Garden, {R} {G} Lende, {R} Burn

Standard:

Modern:  {B}  {R}  {G} Jund

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#7 ElAzar Geschrieben 07. Oktober 2020 - 16:43

ElAzar

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Hier zur not auch Offizielle Kaufen, Playmats ohne Copyright drucken lassen hat was von Chinaproxies spielen.

warum sollte es verwerflich sein sich ein digitales aw für private zwecke auf eine playmat drucken zu lassen..?


Posted Image


#8 HaVoC Geschrieben 08. Oktober 2020 - 05:56

HaVoC

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Subjektive Moralvorstellung :ugly:

9o04BDd.jpg

 

Oldschool: {G} {W} {B} Arboria Control, {B} {R} {G} Erhnam Jund'em

Legacy: {B} {G} Eternal Garden, {R} {G} Lende, {R} Burn

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#9 King Suleiman Geschrieben 08. Oktober 2020 - 06:20

King Suleiman

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Es kauft sich auch praktisch jeder die Chinaproxies für private Zwecke.

Daher sehe ich das mit der Matte auch kritisch. Aber wenns das AW sonst nicht auf einer Matte gibt ist es wieder okay.

Aber die gibt es ja eh so zu kaufen wie es scheint. Würde ich dann aus Qualitäts und Einfachheit sowieso die echte kaufen.
Religion auf gehobenem Vereinsniveau!

Früher Jesus

Besch!

#10 Nekrataal der 2. Geschrieben 08. Oktober 2020 - 11:10

Nekrataal der 2.

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warum sollte es verwerflich sein sich ein digitales aw für private zwecke auf eine playmat drucken zu lassen..?

 

Weil eine deutsche Firma die die Dienstleistung des Drucks vornimmt, dafür ja Geld nimmt und damit ggf. aktiv eine copyright Verletzung begeht? Ich bin da leider nicht firm genug, um das wirklich zu beurteilen, aber zumindest sollte eine Firma darauf achten solche copyright Verletzungen nicht im Auftrag andere im großen Stil zu begehen. Ob das für 1 Exemplar i.O. ist, ob sogar mehrere für Privatgebrauch gesetzlich OK sind oder schon eine nicht, weiss ich leider nicht. Ich kenne solche Diskussion nur unter dem Gesichtspunkt, dass man sich selber z.B. Proxies oder Kopien für Privatgebrauch anfertigt, was ja i.O. ist, nicht aber wenn man gewerbliche Dritte mit einbezieht. Weisst Du da mehr und kannst das ausführen?


Bearbeitet von Nekrataal der 2., 08. Oktober 2020 - 11:11.


#11 ElAzar Geschrieben 08. Oktober 2020 - 16:20

ElAzar

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Weil eine deutsche Firma die die Dienstleistung des Drucks vornimmt, dafür ja Geld nimmt und damit ggf. aktiv eine copyright Verletzung begeht? Ich bin da leider nicht firm genug, um das wirklich zu beurteilen, aber zumindest sollte eine Firma darauf achten solche copyright Verletzungen nicht im Auftrag andere im großen Stil zu begehen. Ob das für 1 Exemplar i.O. ist, ob sogar mehrere für Privatgebrauch gesetzlich OK sind oder schon eine nicht, weiss ich leider nicht. Ich kenne solche Diskussion nur unter dem Gesichtspunkt, dass man sich selber z.B. Proxies oder Kopien für Privatgebrauch anfertigt, was ja i.O. ist, nicht aber wenn man gewerbliche Dritte mit einbezieht. Weisst Du da mehr und kannst das ausführen?

 

https://www.gesetze-.../urhg/__15.html


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#12 Nekrataal der 2. Geschrieben 08. Oktober 2020 - 16:55

Nekrataal der 2.

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OK Du weißt also spontan nicht mehr ... aber danke für die Quelle, dort bin ich an dieser Stelle fündig geworden:

 

§ 53 Abs 1 UrhG

 

 

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

 

Bei der Herstellung einer Matte durch einen Dritten handelt es sich also um:

  • eine nicht unentgeltliche Leistung
  • keine Vervielfältigung auf Papier
  • weitgehend um ein photomechanisches Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung

 

D.h. zwei von drei Punkten treffen bei einfacher Betrachtung nicht zu. Die Frage ist, ob das Material aus dem Matten bestehen als zu Papier "ähnliche Träger" gelten. Die Herstellung von Spielmatten mit urhebergeschützten Artworks über Dritte für private Zwecke  ist damit imho zumindest nicht klar mit "unproblematisch" zu beantworten.

 



#13 Assimett Geschrieben 08. Oktober 2020 - 16:59

Assimett

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Einfach schauen ob sie es in ihren AGB explizit ausschließen. Bei den Dragon Shield Custom Sleeves steht z.B. explizit drin, dass man kein geistiges Eigentum anderer ohne Erlaubnis verwenden darf.


Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#14 ElAzar Geschrieben 08. Oktober 2020 - 17:29

ElAzar

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OK Du weißt also spontan nicht mehr ... aber danke für die Quelle, dort bin ich an dieser Stelle fündig geworden:

Der Paragraph ist eindeutig, ich war nur kurz angebunden.

 

In der Rechtspraxis gilt im übrigen auch Haut als "ähnlicher Träger", denn Tätowierer können Geschütze Werke stechen.

 

Der Knackpunkt ist hier Vertrieb und öffentliche zur Schau Stellung. Beides ist nicht der Fall, wenn man sich ne Matte drucken lässt und sie nicht verwendet um Gewinn zu erzielen. 


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#15 Nekrataal der 2. Geschrieben 09. Oktober 2020 - 15:23

Nekrataal der 2.

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In der Rechtspraxis gilt im übrigen auch Haut als "ähnlicher Träger", denn Tätowierer können Geschütze Werke stechen.

 

Ok, dann wird die Matte wohl auch passen ;-) Einziger Punkt wäre dann noch, ob die Statuten des Herstellers sowas erlauben, da die sich ja durchaus schützen wollen und ggf. Regeln dazu erlassen haben, die ein Mitarbeiter trotz "gesetzesmässig unproblematisch" einzuhalten hat. Ein Hersteller, der sich im B2C Bereich tummelt und auch Einzelstücke für Privatkunden fertigt, sollte sich wohl auf sowas einstellen.


Bearbeitet von Nekrataal der 2., 09. Oktober 2020 - 15:26.





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