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Sammlung verkaufen, Spekulationsfrist nachweisen?


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22 Antworten in diesem Thema

#1 Smaug80 Geschrieben 16. Januar 2021 - 22:20

Smaug80

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Hallo Leute,

 

ich sammele seit 2013 Magickarten (spiele aber nicht). Die Kartenanzahl ist eher gering, dafür sind die einzelnen Karten ein bisschen mehr wert. Insgesamt sind es ca 300 Karten und den Gesamtwert würde ich aktuell auf ca. 20.000€ beziffern. Die Karten habe ich auf verschiedenen Wegen gekauft (Cardmarket, Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Bar vor Ort im Kartenladen). Ich würde die Karten zukünftig gerne zu Geld machen, allerdings weiß ich nicht, wie ich im Zweifel bei allen Karten nachweisen soll, dass ich sie bereits länger als ein Jahr besitze. Der Verkauf eilt dabei nicht, aber ich möchte die Karten bevorzugt einzeln verkaufen und nicht als Ganzes. Ich würde nun zunächst einmal mindestens 1 Jahr keine weiteren Einkäufe tätigen, um zumindestens mit Kontoauszügen nachweisen zu können, dass ich keine neuen karten gekauft habe. Allerdings weiß ich nicht wie ich beispielsweise nachweisen soll, dass ich eine bestimmte Karte 2015 über Ebay-Kleinanzeigen gekauft habe.

Gibt es dafür ein gutes Prozedere oder ist das einfach Overthinking von mir? Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass ich am Ende einfach 20.000€ von Cardmarket auf mein Konto transferiere und damit die Sache gegessen ist. Oder gibt es da eine gute Möglichkeit so etwas vorher irgendwo anzumelden? Ich bin über jeden hilfreichen Beitrag dankbar:)



#2 Schlaubi Geschrieben 17. Januar 2021 - 19:30

Schlaubi

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Ich würde in dem Fall eher bei einem Steuerberater nachfragen statt hier im Forum, wenn du steuerrechtliche Bedenken hast. :D

#3 Sterni Geschrieben 18. Januar 2021 - 09:51

Sterni

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Ich denke, bei vielen (high-end) Karten lässt sich anhand des erklärten Gewinns der zeitliche Rahmen ganz gut bestimmen

Beispiel:
Dual x verkauft für 200 Euro
Wenn du als einkaufspreis 20 Euro angibst, ergo 180 Gewinn errechnest, kann man mit einem Blick auf die mkm historie feststellen, dass die Karte höchstwahrscheinlich vor 15 Jahren oder mehr gekauft wurde.

Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nix.r
comprehensive rules:http://magic.wizards...prehensiverules.


Karten Verlinken: [.Card] Black Lotus [/Card.] ohne Punkte = Black Lotus


#4 Juser Geschrieben 18. Januar 2021 - 12:33

Juser

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Bevor du dir überhaupt um die Jahresfrist Gedanken machst, solltest du prüfen (lassen), ob gewerbliche Einkünfte und/oder umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft vorliegen könnte.

 

Also höre am besten auf Schlaubi. Denn im Forum wirst du hauptsächlich Laien-Antworten bekommen, auf deren Richtigkeit du dich nicht verlassen kannst.



#5 Nekrataal der 2. Geschrieben 18. Januar 2021 - 22:25

Nekrataal der 2.

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Also, was ich aus eigener Anschauung kenne sind private Veräusserungsgeschäfte > Freigrenze 600 Euro für Veräusserungsgeschäfte ... Wird die Freigrenze überschritten, so ist der Gesamtgewinn als „sonstige Einkünfte“ zu versteuern und nicht nur der die Freigrenze übersteigende Betrag. Mit der Jahresfrist verstehe ich noch nicht.
Wir reden ja nicht über ein Aktiendepot sondern von Pappkarten.

Grundsätzlich denke ich auch, dass du bei einem Steuerberater besser aufgehoben bist, aber ich habe das Problem noch nicht verstanden.

Bearbeitet von Nekrataal der 2., 18. Januar 2021 - 22:25.


#6 Smaug80 Geschrieben 18. Januar 2021 - 22:37

Smaug80

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Danke für die Antworten, dann werde ich mal bei einem Steuerberater vorbeischauen.

@Nekrataal Es gibt eine festgelegte Spekulationsfrist (1 Jahr für Sammelgegenstände, 10 Jahre für Immobilien). Wenn man einen Gegenstand für mindestens diese Zeit besitzt, ist der Verkauf steuerfrei.
Das Problem einer Sammlung ist halt, dass es relativ viele 'gleiche' Gegenstände sind.

PS: Die Freigrenze kenne ich auch. Vllt ziehe ich in den Verkauf einfach bis zur Rente, so würde es ja dann auch gehen

#7 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 19. Januar 2021 - 10:04

Retronasale Aromatherapie

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Ein Steuerberater wird dich derzeit wegen der Coronahilfen, usw. wahrscheinlich nicht betreuen.
Ich würde es tatsächlich erstmal mit Internetrecherche probieren und mich im Falle von Problemen auf Spekulationsfristen berufen.

 

https://www.finanzti...rfrei verkaufen.

 

Wenn ich mir das hier anschaue, dann sollte deine Magicsammlung ganz klar darunter Fallen.

Du möchtest auch nicht dauerhaft als Verkäufer auftreten, sondern deine Sammlung auflösen.

 

An deiner Stelle würde ich also jetzt einfach hingehen und die sachen nach und nach Verkaufen, fang an die Sachen zu dokumentieren, sammle beweise, dass du seit 2013 gesammelt hast, usw.

Wie schon jemand schrieb ist der Preis der Karten eigentlich wurscht. Wenn du eine Magickarte für 2000€ verkaufst muss man ja davon ausgehen, dass du auch so viel dafür bezahl hast.

Unterstellt man dir, dass du massiv Gewinn gemacht hast müsste man ja die Wertsteigerung nachweisen. Und gerade bei so teuren Magickarten findet diese über viele Jahre statt.

PS: Wichtig ist auch, dass du jetzt nicht immer wieder trotz allem neue Magickarten hinzukaufst sondern wirklich nur deine bestehende Sammlung veräußerst.


Bearbeitet von NenntEuchNichtDauerndUum, 19. Januar 2021 - 10:05.

ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#8 Nekrataal der 2. Geschrieben 19. Januar 2021 - 16:45

Nekrataal der 2.

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Danke für die Antworten, dann werde ich mal bei einem Steuerberater vorbeischauen.

@Nekrataal Es gibt eine festgelegte Spekulationsfrist (1 Jahr für Sammelgegenstände, 10 Jahre für Immobilien). Wenn man einen Gegenstand für mindestens diese Zeit besitzt, ist der Verkauf steuerfrei.
Das Problem einer Sammlung ist halt, dass es relativ viele 'gleiche' Gegenstände sind.

PS: Die Freigrenze kenne ich auch. Vllt ziehe ich in den Verkauf einfach bis zur Rente, so würde es ja dann auch gehen


Danke für die Erklärung.

Für welche Dinge gilt die Spekulationsfrist?

"Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen „Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs“ – also Dinge des täglichen Bedarfs wie Kleidung oder Möbel – und „Wirtschaftsgütern“ – also eher Luxusgegenstände. Für alltägliche Gebrauchsgegenstände gibt es keine Spekulationsfrist, für Wirtschaftsgüter schon. Allerdings gibt es im Steuerrecht keine klare Definition für den Begriff Wirtschaftsgut."

Ich sehe Magickarten nicht zwingend als Spekulationsgut der obigen Sorte. Es können auch Spielsachen sein.
Da das anscheinend nicht klar geregelt ist, kann man das selbstverständlich auch anders auslegen.

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, was du befürchtest. Niemand überprüft dein Privatkonto regelmässig oder schaut sich jede Überweisung von MKM auf Userkonten an. Fang doch erst einmal mit ein paar Karten an schau wie es läuft und kommst du über 600 Euro kannst du es immer noch bei der EKSt angeben. Du musst ja nicht alles auf einmal verkaufen.

#9 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 19. Januar 2021 - 17:32

Retronasale Aromatherapie

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In dem Link den ich gepostet habe listen die Folgendes auf:

 

 

Dagegen ist für folgende Gegenstände (sogenannte andere Wirtschaftsgüter) nach einer einjährigen Haltedauer ein Verkauf steuerfrei:

  • Edelmetalle wie Goldbarren und Silbermünzen,
  • Schmuck,
  • Fremdwährungen,
  • Antiquitäten,
  • Kunstgegenstände,
  • Briefmarkensammlungen,
  • Münzsammlungen,
  • Oldtimer,
  • Gegenstände, mit denen Du Einkünfte erzielt hast (zum Beispiel ein Musikinstrument),
  • Bitcoins und andere Kryptowährungen.

 

Magickartensammlungen zählen da doch eindeutig dazu.


ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#10 P0LTERGEIST Geschrieben 19. Januar 2021 - 17:42

P0LTERGEIST

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Es gibt 2 Probleme bei der Sache 

 

1. Gerichte sind sich da auch nicht  immer Einig. Es gab wohl auch schon Fälle in denen Sammlungsverkäufe als "Vermögensaufwertung" oder so ähnlich gewertet wurden und damit anderen Steuerbedingungen unterliegt. 7% Steuer und keine Steuerfrei Fristen. 

 

2. Gibt es mehr und weniger Motivierte Finanzämter (Mitarbeiter). Auch wenn die meisten wahrscheinlich die Steuerfreifristen so sehen wie hier beschrieben ... aber schaut der eine Mitarbeiter, der es etwas genauer nimmt, auf die Ebay Auktion könnte es tatsächlich zu Problemen führen. 

 

Die Lösung Steuerberater hat eigentlich den Hauptgrund der Haftungsübernahme, alternativ kann man (glaube ich) schriftliche, evtl. kostenpflichtige, Anfragen beim zuständigen Finanzamt stellen womit man dann auf der sicheren Seite steht. 



#11 Teferis Imp Geschrieben 19. Januar 2021 - 19:08

Teferis Imp

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Bitte immer bei Unsicherheit den Steuerberater kontaktieren statt im Internet zu recherchieren. Die 1-Jahres-Frist gilt nur für Sonstige Einkünfte. Verkäufe aus Aktien- unter oder über einem Jahr- zB fallen unter Einkünfte aus Kapitalvermögen, ergo ohne Frist.

Wenn du regelmäßig verkaufst, wird dir im Zweifel gewerbliche Absicht unterstellt, ergo auch keine Jahresfrist gegeben.

Vielleicht sollte ich mal einen Blog darüber schreiben. Das Thema kommt ja desöfteren hoch.

#12 Sterni Geschrieben 20. Januar 2021 - 11:13

Sterni

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Poltergeist 7%
Kann es bestenfalls bei Umsatzsteuer geben.
Hier ging es vordergründig um Einkommensteuer.


Wegen Spekulationsfrist
Sie gilt für Sonstige Einkünfte und beträgt grundsätzlich 1 Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung. Sonstige Einkünfte sind Einkünfte, die nicht unter andere Einkunftsarten fallen

Wertpapiere gehören seit 2009 zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.


Ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs (das sind üblicherweise Gegenstände, die ihren Wert VERLIEREN). Denn sonst wäre die Vorschrift nutzlos, da ansonsten jeder alles, was er kauft, dort abziehen könnte.

Daher gilt das 1 Jahr insbesondere für Kunstgegenstände, Sammlungen, was oben steht.

Für Immobilien gilt die Frist von 10 Jahren.


Der Unterschied zum Gewerbe ist oder kann fließend sein.

Insbesondere, da "Wollen" schwer beweisbar ist.

Für Gewerbetrieb muss der "Wille" auf Gewinn vorliegen.

Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nix.r
comprehensive rules:http://magic.wizards...prehensiverules.


Karten Verlinken: [.Card] Black Lotus [/Card.] ohne Punkte = Black Lotus


#13 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 20. Januar 2021 - 11:54

Retronasale Aromatherapie

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Bitte immer bei Unsicherheit den Steuerberater kontaktieren statt im Internet zu recherchieren. Die 1-Jahres-Frist gilt nur für Sonstige Einkünfte. Verkäufe aus Aktien- unter oder über einem Jahr- zB fallen unter Einkünfte aus Kapitalvermögen, ergo ohne Frist.

Wenn du regelmäßig verkaufst, wird dir im Zweifel gewerbliche Absicht unterstellt, ergo auch keine Jahresfrist gegeben.

Vielleicht sollte ich mal einen Blog darüber schreiben. Das Thema kommt ja desöfteren hoch.

 

Schreib gerne mal einen Blog darüber.

Aktien sind ein sonderfall, früher konnte man die auch Steuerfrei verkaufen soweit ich weiß.

Wenn ich mich nicht total irre hat uns der gute Oscar Lafontaine die Steuern dafür auferlegt.

Hat halt hiermit eigentlich nichts zu tun.

 

Was das gewerbliche angeht fällt er ja dadurch raus, dass er eine bestehende Sammlung abverkauft.

Laut eigenen Angaben hat er bzw. würde er mindestens 1 Jahr lang gar keine Einkäufe tätigen.

Besser wäre es da wahrscheinlich wenn er die ganze Sammlung auf einmal verkauft, aber mir wäre nicht bekannt, dass man das muss.

(Wenn ich 1 kg Gold habe sollte ich das auch steuerfrei in 100 Teilstücken verkaufen dürfen)

Bitte immer bei Unsicherheit den Steuerberater kontaktieren statt im Internet zu recherchieren. Die 1-Jahres-Frist gilt nur für Sonstige Einkünfte. Verkäufe aus Aktien- unter oder über einem Jahr- zB fallen unter Einkünfte aus Kapitalvermögen, ergo ohne Frist.

Wenn du regelmäßig verkaufst, wird dir im Zweifel gewerbliche Absicht unterstellt, ergo auch keine Jahresfrist gegeben.

Vielleicht sollte ich mal einen Blog darüber schreiben. Das Thema kommt ja desöfteren hoch.

 

Schreib gerne mal einen Blog darüber.

Aktien sind ein sonderfall, früher konnte man die auch Steuerfrei verkaufen soweit ich weiß.

Wenn ich mich nicht total irre hat uns der gute Oscar Lafontaine die Steuern dafür auferlegt.

Hat halt hiermit eigentlich nichts zu tun.


ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#14 Nekrataal der 2. Geschrieben 20. Januar 2021 - 23:05

Nekrataal der 2.

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In dem Link den ich gepostet habe listen die Folgendes auf:


Magickartensammlungen zählen da doch eindeutig dazu.

Ich sehe da nichts von Fantasy Spielkarten. Ich sehe da die Klassiker der Wertanlage. Es gibt auch genügend andere Spielsachen von Wert, von Eisenbahnen, Carrera Autos usw. Warum sollen die da mit zugehören?

Am Ende ist es verm. Auslegungssache und damit grundsätzlich unsicher und subjektiv vom jew. Finanzamt anhängig.

Bearbeitet von Nekrataal der 2., 20. Januar 2021 - 23:12.


#15 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 21. Januar 2021 - 08:54

Retronasale Aromatherapie

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Also findest du Briefmarkensammlungen und Münzsammlungen sind etwas völlig anderes als Magickarten?

Und warum sollten alte Carrera Autos und Eisenbahnen nicht dazu gehören?


ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#16 Nekrataal der 2. Geschrieben 21. Januar 2021 - 08:58

Nekrataal der 2.

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ICH finde das nicht unbedingt, aber jemand der von der Materie keine Ahnung hat und das was im zitierten Abschnitt geschrieben steht läßt nicht vermuten, das MtG dazugehört. Es steht ja nicht einmal ein Kriterium dabei, was in die Richtung gänge "Sammlerartikel wie Münzen, Briefmarken etc". also so ein Aufweichungsparagraph.


Bearbeitet von Nekrataal der 2., 21. Januar 2021 - 08:59.


#17 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 21. Januar 2021 - 09:25

Retronasale Aromatherapie

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Die Liste ist ja keine abschließende Aufzählung, guck z.B. mal hier rein:

 

https://www.haufe.de... Boote, Yachten.

 

https://www.smartste.../#D063064400037

 

Es zählt auch ein Championsleague Ticket und Schweizer Franken dazu.

Aktien ja wie gesagt eigentlich auch, nur wurde da eben das Gesetz geändert.


Bearbeitet von NenntEuchNichtDauerndUum, 21. Januar 2021 - 09:26.

ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#18 P0LTERGEIST Geschrieben 21. Januar 2021 - 10:42

P0LTERGEIST

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Poltergeist 7%
Kann es bestenfalls bei Umsatzsteuer geben.
Hier ging es vordergründig um Einkommensteuer.
 

 

Naja im Vordergrund steht doch die Frage "Kann ich Probleme bekommen wenn ich meine Karten verkaufe". Ich erinnere mich an einen Fall, Ebay, bei der auch ein Sammlung aufgelöst wurde, weis nicht mehr um was für eine Verkaufssache da ging, die schon länger als ein Jahr im Besitz war. Am Ende wurde hier vom Gericht festgestellt das es sich beim Verkauf um eine Vermögensverwaltung (oder so ähnlich) handelt die mit 7% (möglich das ich mich hier auch vertue aber denke es waren 7%) Steuerpflichtig gewesen wäre. Der beklagte musste Strafe, Gericht und Steuern nachbezahlen. Das war um 2010 rum und hatte bei Ebayverkäufern für Verunsicherung gesorgt, da hier eher Abseits der Erwartung geurteilt wurde. Mag ja sein das die Probleme am Ende Umsatzsteuer bedingt waren, aber das Problem bleibt am Ende das gleiche. 



#19 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 21. Januar 2021 - 14:16

Retronasale Aromatherapie

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Das klingt danach als wäre es dann eine sehr gute Maßnahme sich vorher eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen.


ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#20 P0LTERGEIST Geschrieben 21. Januar 2021 - 14:49

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Oder wie bereits erwähnt beim zuständigen Finanzamt schriftliche Anfrage stellen, oder beim Steuerberater darauf achten das der mit seiner Beratung auch die Haftung übernimmt. Alternativ die Risikobewertung ob die kosten das Risiko übersteigen muss wohl jeder für sich selbst entscheiden. 






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