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Sammlung verkaufen, Spekulationsfrist nachweisen?


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22 Antworten in diesem Thema

#21 Teferis Imp Geschrieben 21. Januar 2021 - 16:05

Teferis Imp

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Eine Rechtsschutzversicherung hilft dir auch nicht bei der Einstufung deiner Tätigkeit.

 

Ein Steuerberater übernimmt mit seiner Beratung keine Haftung; nur bei völliger Blödsinnigkeit oder Absicht.

 

Die schriftliche Anfrage beim Finanzamt kann man machen, kostet aber Geld und Zeit muss man auch mitbringen.



#22 P0LTERGEIST Geschrieben 21. Januar 2021 - 17:18

P0LTERGEIST

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Warum sollte der Steuerberater bei Rechtsirrtum nicht haften? Wenn er mir schriftlich bestätigt das keine Steuern für das verkaufen meiner Sammlung anfallen und das Finanzamt mich dann doch zur Kasse bittet werde ich hier Schadensersatz fordern können. 

 

google 

 

Haftung: Steuerberater muss unsauberes Arbeiten nachgewiesen werden. ... Falls fehlerhafte Ratschläge aber nachgewiesen werden können (zum Beispiel mit einer E-Mail, die der Steuerberater geschickt hat), muss er haften. Auch für die ungenaue Ermittlung von Sachverhalten haftet er.

 



#23 Flo020187 Geschrieben 29. Januar 2021 - 11:29

Flo020187

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Das würde nie ein Steuerberater machen... (und ich bin selbst Steuerberater) Eine Mail oder Bestätigung, dass man keine Steuern zahlen muss, schreibt kein Steuerberater...

 

Es ist richtig, dass MTG-Karten nicht aufgelistet sind in der Liste. Allerdings gehören die nicht zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Somit unterliegt ein Verkauf grundsätzlich der Spekulationsfrist von 1 Jahr. Hier muss man allerdings beachten, dass grundsätzlich bei dem Verkauf einer bestehenden Sammlung die Spekulationsfrist nicht greift, unabhängig vom erzielten Gewinn.

 

Die Pause beim Einkaufen von einem Jahr reicht hier vollständig als Ausschlusskriterium.

 

Die verbindliche Aussage beim Finanzamt kostet nichts. Hier wirst du aber ziemlich sicher keine Verbindliche Auskunft erhalten, da der Fall von Gerichten mal so und mal so entschieden wurde (Ebay-Fall). Die Finanzbehörden und Finanzgerichte sind was Sammlerobjekte angeht nicht sehr gut ausgebildet, sodass es hier wirklich Glückssache ist, was für einen Richter oder was für einen Finanzbeamten man hat.






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