Das würde nie ein Steuerberater machen... (und ich bin selbst Steuerberater) Eine Mail oder Bestätigung, dass man keine Steuern zahlen muss, schreibt kein Steuerberater...
Es ist richtig, dass MTG-Karten nicht aufgelistet sind in der Liste. Allerdings gehören die nicht zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Somit unterliegt ein Verkauf grundsätzlich der Spekulationsfrist von 1 Jahr. Hier muss man allerdings beachten, dass grundsätzlich bei dem Verkauf einer bestehenden Sammlung die Spekulationsfrist nicht greift, unabhängig vom erzielten Gewinn.
Die Pause beim Einkaufen von einem Jahr reicht hier vollständig als Ausschlusskriterium.
Die verbindliche Aussage beim Finanzamt kostet nichts. Hier wirst du aber ziemlich sicher keine Verbindliche Auskunft erhalten, da der Fall von Gerichten mal so und mal so entschieden wurde (Ebay-Fall). Die Finanzbehörden und Finanzgerichte sind was Sammlerobjekte angeht nicht sehr gut ausgebildet, sodass es hier wirklich Glückssache ist, was für einen Richter oder was für einen Finanzbeamten man hat.