Also, ersteinmal um das Abzugrenzen: Aus dem Beispiel des Masernschutzgesetzes Ableitend würde das folgendes Bedeuten:
1. Jede Einrichtung (vom Café bis zum Arbeitgeber) den Impfstatus abfragen darf und muss.
2. Jede Einrichtung muss diese Abfragen Dokumentieren
3. Jeder Verstoß ist Meldepflichtig.
4. Wird jemand ohne Nachweis erwischt, wird der Verstoß gemeldet und eine Frist zur Erbringung des Nachweises (Impfschutz oder Impfunfähigkeitserscheinung) beginnt
5. Wird der Nachweis nicht erbracht, wird ein Bußgeld verhängt.
6. Wurde ein Bußgeld verhängt, wird ein Behördlicher Verwaltungsakt erlassen - ein Termin zur Feststellung einer Impfeignung und Impfung wird für die Person festgelegt.
7. Wie beim Nicht-erscheinen vor Gericht, wird bei nicht-Wahrnehmung des Termins ein Bußgeld verhängt und ein weiterer Termin vereinbart.
8. Ist eine Geldstrafe nicht Eintreibbar, kann eine Freiheitsstrafe als Ersatz verhängt werden.
Man Merke: Zu keinem Zeitpunkt wird die Person gegen ihren Willen geimpft.
Hier sollte man dann auch spätestens mal Klären dass wir nicht von einer generellen Impfpflicht reden bei der man einfach alles was es gibt gespritzt bekommt, sondern dass Jede Impfung die den Katalog der Pflichtimpfungen aufgenommen wird eine einzelne Entscheidung ist die basierend auf dem Infektionsgeschehen und der Schwere der Folgen erfolgt.
Aber so sehr ich Pro-Impfung bin, so bin ich dennoch gegen eine Impfpflicht welche über den professionellen Bereich in den privaten Bereich hinausgeht.
Wenn ich eine berufliche Laufbahn als Arzt, Pfleger, Kindergärtner oder Lehrer eingehe, dann ist klar dass man beruflich Hauptsächlich mit schutzbedürftigen (? Keine Ahnung ob es das richtige Wort dafür ist, aber eben Kinder oder unmündige Personen, sowie Risikogruppen) Personen interagiert.
Die Impf-Pflicht ist in diesen Berufsgruppen in sofern sinnvoll, damit der Schutz der schutzbedürftigen gewährleistet werden kann.
Privat wählt jeder sein Umfeld und seine Risiken (inkl. der Risikogruppen) weitgehend selbst und ist damit mündig und Eigenverantwortlich.
Davon abgesehen - mal vom Recht her: Warum darf, wenn doch nachgewiesen ist dass die Impfung die Infektion nicht verhindert, der geimpfte ungetestet feiern gehen?
Hier sollten sinnvollere Vorschriften her bevor man an die Impfpflicht geht.
Gleichermaßen Privat: Muss man während einer Pandemie wirklich ungetestet feiern gehen?
Ich möchte hier halt noch einmal darauf Hinweisen dass man vielleicht weiter kommen kann wenn man weniger geimpft vs ungeimpft hetzt, sondern mal mehr Verantwortung thematisiert. Denn die Impf-Pflicht steht vor allem in Diskussion weil sich immer wieder einzelne, egal ob geimpft oder ungeimpft, ihrer Eigenverantwortung entziehen: "Ach ist das eine mal ist doch nicht so schlimm", "Bleibt ja unter uns", "Ist eigentlich unverantwortlich, aber muss halt", oder auch: "solange es nicht Verboten ist..." und "wenn man es so auslegt..." - und das läppert sich zusammen.
Wir sehen alle was passiert wenn man unachtsam wird, die Kontrollen mehr abgenickt als sorgfältig kontrolliert werden ... Man kennt die Konsequenzen spätestens jetzt. Lernt draus.
Die Impfpflicht ist vor allem im Gespräch weil die gutmütige Mischung aus Präventivmaßnahmen und die bürgerliche Eigenverantwortung versagt haben. Und auch wenn ich meinen Mitbürgern eher weniger als mehr Eigenverantwortung zutraue, so denke ich soll die Entscheidung das Impfrisiko zu tragen eine (im privaten Bereich) freiwillige sein.
Gemäß Evelynn Beatrice Hall "Ich lehne ab, was Sie sagen, aber ich werde bis auf den Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen." stehe ich auf der Seite dass ich eine Ablehnung jeglicher Impfungen zwar missbillige, aber das Recht diese Impf-Entscheidung selbst zu treffen als hohes Gut sehe.
Bearbeitet von Genu, 19. November 2021 - 15:33.