Der Punkt ist der: wenn du auf der Autobahn mit >180 km/h auf dem linken Fahrstreifen fährst, und auf dem Streifen rechts von dir vorne zwei langsamere Fahrzeuge Sicht hintereinander fahren siehst (der vordere gar ein LKW), dann musst du auch damit rechnen, dass der hintere Überholen will und deine Geschwindigkeit falsch einschätzt. Aber wie ich schon sagte ist der Autobahnfall ein ganz anderer als der Landstraßenfall. Als zu langsam fahrender zum Überholen ansetzen ohne den rückwärtigen, ggf. schnelleren Verkehr zu beachten ist definitiv eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Allerdings hat das weniger mit der Geschwindigkeit zu tun sondern mehr mit der fehlenden Sorgfalt beim Überholen, welche die eigentliche Unfallursache ist.
Das kann dem BMW Fahrer mit seinen 180 km/h genau so passieren, wenn sich von hinten der Bugatti mit 240 km/h nähert. Und schon war der BMW Fahrer der "Schleicher"... Nicht die Geschwindigkeit ist schuld, sondern eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Und da beginnt mMn die Argumentation, die auch im von Vistella verlinkten Beitrag geführt wird, zu bröckeln.
Edit: Bezug korrigiert
- Gustostückerl hat sich bedankt