Das Kommentarfeld in der Produktinformation dient lediglich dem Austausch begleitender Informationen zum Produkt selbst oder zur Bestellung insgesamt. Vertragsrelevante Angaben (z.B. zur Gewährleistung oder zu den Bedingungen des Kaufvertragsabschlusses) dürfen im Kommentarfeld nicht abgegeben werden. Derartige Angaben werden nicht Bestandteil des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer. Sämtliche Angaben im Kommentarfeld müssen inhaltlich richtig sein und dürfen den Produktinformationen nicht widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den Produktinformationen und den Angaben im Kommentarfeld gelten ausschließlich die Produktinformationen.
Nach der Konzeption des BGH werden die AGB der Plattformbetreiber zur Auslegung der Willenserklärungen zwischen Käufer und Verkäufer herangezogen. Hier dürften die Wertungen des § 305b BGB schon gegen einen Vorrang der MKM AGB sprechen. Indes bleibt es MKM natürlich unbenommen, bei Zuwiderhandlung sperren zu verhängen (bei gewerblichen Händlern dann aber bitte unter Einhaltung der P2B-VO).
Die Regelung in 15.6. finde ich betreffs Falschlieferungen auch wenig gelungen. PayPal macht es afaik aber ähnlich.