a) Es ist eine Fahrgastrechte Verordnung. Da etwas zu verbieten wäre komisch. Eher stünde es nicht mehr drin. Aber mit "verbieten" lässt sich besser gegen die EU schießen.
b) Fachlich auch komplett falsch. Die Regel zum 49€ Ticket steht nirgendwo in der EU Verordnung. Im Rahmen der neuen Fahrgastrechteverordnung wurde auch die Deutsche EVO (Eisenbahn-Verkehrverordnung) überarbeitet.
Die wichtigen Paragraphen dort sind 3 und 11.
Paragraph 11 umfasst ZUSÄTZLICHE Rechte bei Verspätung, welche über die EU Verordnung hinausgehen. Paragraph 3 bestimmt, dass einzelne davon nicht für erheblich ermäßigte Karten gelten.
In der EU Verordnung darf ein anderer Zug nämlich erst ab 60 Minuten genutzt werden und nicht wie hier üblich (bzw. durch die EVO festgelegt) ab 20.
- brennender_fuchs, Mimik, Bomberman und 3 andere haben sich bedankt