Die Einschränkung der Freiheiten vorbestrafter Sexualstraftäter zum Schutz von Minderjährigen ist auch hierzulande gesetzlich verankert. Jeder Arbeitgeber, Sportverein oder andere Träger wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangen, bevor er jemandem die Beaufsichtigung von oder Kontaktmöglichkeiten mit Minderjährigen gewährt.
Der gesellschaftliche Konsens ist: Beim Schutz von Minderjährigen gibt es kein "Abgesessen = Vergessen". Also kein Grund sich darüber zu empören.
- Loldemort hat sich bedankt