@TümR:
Bitte beachten: Die genannten Kriterien sind alles nur "Indizien" für eine Gewerblichkeit bzw. die Unternehmereigenschaft. Da lässt sich leider keine starre Checkliste herausbilden. Ich wäre auch vorsichtig hier eine schlichte Übertragbarkeit abzuleiten.
Gleichwohl kann man so etwas jetzt aber einmal nutzbar machen um sich selber anhand von "Warnsignalen" zu überprüfen.
D.h. Du kannst reißerisch werben wie ein Unternehmen bei 5 Verkäufen und ggf. als Unternehmer eingestuft werden. Auf der anderen Seite dürfte das zahlenmäßige Kriterium in "unserem Fall" sogar eine etwas untergeordnete Rolle spielen, da die Eigenschaften/Eigenarten von Magic als TCG eine gewisse Fluktuation im eigenen "Kartenhaushalt" bedingt. Ebenso die Frage der "Gleichartigkeit" von Waren. Wie das ein Gericht sieht ist natürlich derzeit nicht ansatzweise sicher zu sagen. Die Bewertung des Gesamtcharakters des Handelns wird den Ausschlag geben.
Ich würde mir übrigens auch überlegen, ob es sinnvoll ist, einen Gewerbeschein zur "Sicherheit" zu holen oder nicht besser seine Aktivität ggf. anzupassen. Die Unternehmereigenschaft zieht einiges an rechtlichen Pflichten nach sich; u.a. im Bereich der Verbraucherrechte. Das ist auch und gerade im Zusammenhang mit MKM eine durchaus diffizile Sache, die überlegt sein will...