Der Hauptgrund ist eher Gewinn zu erzielen von meinem Verständnis her.
Wie Mett schon sagte: Gewinnerzielungsabsicht.
Das Problem hierbei ist: Wie kann man objektiv etwas subjektives beweisen? ("Ich hatte nie die Absicht, Gewinn zu erzielen ..."). Deshalb stützt sich die Finanzverwaltung auf objektive Indizien wie Menge an Angebot, Regelmäßigkeit etc. und macht daraus ein Gesambild. Es sei denn, man kann als Steuerpflichtiger das Subjektive nachweisen
- Mett v. Schleck hat sich bedankt