Fußbodenheizung hat eine Temperatur von ca 40 Grad, Heizkörper ca 60 bis 70 Grad.
Und Wärmepumpen schaffen sinnvoll keine 70 Grad.
- Brennender_Drache hat sich bedankt
Mein Name ist Kai, ich bin 1982 geboren und spiele Magic seit Erscheinen der 4. Edition (Müsste so ca 1995 gewesen sein).
Ich spiele sowohl Casual (da meist Multiplayer) sowie Highlander, oder die FNM Formate (Draft, Standard)
Geschrieben von Sterni am 22. September 2023 - 09:45
Geschrieben von Sterni am 08. August 2023 - 17:37
Geschrieben von Sterni am 08. August 2023 - 17:08
Geschrieben von Sterni am 08. August 2023 - 09:53
Geschrieben von Sterni am 06. August 2023 - 14:30
Geschrieben von Sterni am 01. August 2023 - 10:40
Geschrieben von Sterni am 24. Juli 2023 - 16:35
Geschrieben von Sterni am 08. Juli 2023 - 20:41
Dann machen wir es doch mal konkret:
Welche Menschenrechte kann man deiner Meinung nach verlieren und wegen welches Vergehens. Bei den Menschenrechten hätte ich gerne ALLE konkret benannt, bei dem Vergehen reicht mir ein KONKRETES aus.
Denn es ist natürlich korrekt, das man Menschenrechte aufgrund von Straftaten verliert, beziehungsweise sie stark eingeschränkt werden, wie das Recht auf Freiheit, welches natürlich im Widerspruch zu Haftstrafen steht. Daher ist es zu pauschal deine Aussage als falsch zu bezeichnen, ich möchte dich aber hier auf wirklich verbindliche Aussagen festnageln.
Und ja, manchmal stehen Menschenrechte in einem Widerspruch zueinander. Das muss man akzeptieren, denn anders würden Haftstrafen, oder auch Redeverbot für extremistische Populisten nicht funktionieren. Gerade letzteres wissen wir aber nur zu gut, wird extrem selten und ungern gemacht, man argumentiert dann gern mit "das muss ein Staat aushalten können" - ist die schizophrene Situation, in der der Rechtsstaat seinen Feinden Schutz gewährt. Aber auch hier muss man sich von subjektiver Meinung (Verbot) und potenzieller Gefahr für den Rechtsstaat differenzieren. Denn während es noch viele begrüßen wenn wir einem Neonazi den Mund verbieten, könnten wir bei leichtfertigem Umgang mit dem Verbot der Redefreiheit auch schnell dazu kommen, das generell politische Gegner einfach verboten werden. Etwas, was wir weltweit sehr kritisieren und verurteilen.
Daher ist das mit den Menschenrechten tatsächlich ein sehr komplexes Thema, wo man schon genau formulieren muss was man meint.
Dann fange ich einfach mal an:
Google sagt, es gibt 30 Menschenrechte. Falls ich da falsch liegen sollte, bitte korrigieren
1. Freiheit und Gleichheit
2. keine Diskriminierung
3. Recht auf Leben und Freiheit
4. keine Sklaverei
5. Keine Folter
6. Rechtsfähigkeit
7 Gleichheit vor dem Gesetz
8. Rechtsschutz
9. keine willkürliche Verhaftung
10. Faires Gerichtsverfahren
11. Unschuldigkeit (
12. Privatsphäre
13. Frei Bewegen und Aufhalten
14. Asylrecht
15. Staatsangehörigkeit
16. Eheschließung und Familie
17. Eigentum
18. Freiheit der Gedanken
19. Meinungsfreiheit
20. Versammlungsfreiheit
21. Wahlrecht und Demokratie
22. Soziale Sicherheit
23. Arbeit
24. Erholung und Freizeit
25. Essen und Grundversorgung
26. Bildungsrecht
27. Freiheit des Kulturlebens
28. Soziale Gesellschaft
29. Grundpflichten
30. Auslegungsregel
Wie du richtig sagst, ist recht offensichtlich, dass z.b. durch Freiheitsstrafen das Grundrecht auf freie Bewegung und Privatsphäre ziemlich stark beschränkt oder sogar verliert.
Und man muss gewiss abwägen, ob Menschenrecht A von Person X "mehr zählt" als Menschenrecht B von Person Y.
Aber um ganz konkret zu sein.
Ich sehe das Grundrecht auf Asyl als verwirkt an, wenn Person A z.B. die Straftat "Mord, §211 StGB" begangen hat und damit einem anderen Menschen das Recht auf Leben genommen hat.
So gesehen sehe ich das Recht auf Leben der Person B als wichtiger an als das Recht von Person A auf Asyl.
Bei den Menschenrechten Folter und Sklaverei kommen m.E. mehrere Straftaten in Betracht. Sofern es sich demnach um jeweils besonders schwere Fälle (wie die Haltung von Natascha Kampusch) des Freiheitsberaubung meist in Verbindung mit Vergewaltigung etc. handelt sehe ich auch das Grundrecht auf Asyl verwirkt.
Auch auf die Gefahr hin, dass der Person in ihrem Heimatland ebenfalls gleiches widerfahren kann, da in deren Ländern andere Verhältnisse herrschen.
Also um konkret zu werden:
Ich halte es unter bestimmten Umständen für möglich bzw. sinnvoll, folgende Menschenrecht zu verlieren bzw. einzuschränken:
- Artikel 3 Leben und Freiheit
- Artikel 12 Privatsphäre
- Artikel 13 Frei Bewegen
- Artikel 14 Asyl
- Artikel 17 Eigentum
- Artikel 30 (wird durch die Einschränkungen der anderen Artikel auch eingeschränkt)
Um es noch einmal klarzustellen. Nicht "Ich" will die Grundrechte wegnehmen bzw. einschränken, sondern es sollte der Staat bzw. die Richter aufgrund der von ihnen gesprochenen Urteile bzw. Beschlüsse tun.
Und das wird zum großen Teil ja schon getan, ist also nicht viel neues...
Geschrieben von Sterni am 08. Juli 2023 - 18:04
Ja, ich würde schon sagen dass auch biodeutsche Straftäter nicht gut "integriert" sind in unsere Gesellschaft.
Geschrieben von Sterni am 08. Juli 2023 - 08:38
Zum einen gilt für mein zu Hause das Recht auf Asyl natürlich nicht.Asylrecht ist hingegen ein Grundrecht, gelten die Grundrechte bei dir zu Hause also nicht?
Geschrieben von Sterni am 08. Juli 2023 - 08:18
Geschrieben von Sterni am 08. Juni 2023 - 09:12
Geschrieben von Sterni am 11. Mai 2023 - 07:54
Geschrieben von Sterni am 09. Mai 2023 - 17:53