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Streitfrage bezüglich Transportschaden


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27 Antworten in diesem Thema

#1 boenz666 Geschrieben 12. Juli 2013 - 11:38

boenz666

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Hallo,

 

ich habe kürzlich beim magickartenmarkt einen Bonfire of the Damned erstanden, welcher per unversichertem Brief bei mir eingetroffen ist. Die Karte wurde durch 2 Stempelschutzkarten geschützt, welche jeweils über und unter meiner Ware zum Schutz in einer Hülle angebracht waren. Die Hülle war einseitig an einer Postkarte angeklebt, allerdings nicht auf der Seite, auf der Schaden entstand.

 

Der Bonfire und die oberste Stempelschutzkarte waren beschädigt und zwar unglücklich stark. Die Rechliche Lage besagt folgendes:

 

Unter Privatleuten ist es so, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Sache ordnungsgemäß zu verpacken - also so, dass sie unter normalen Umständen unterwegs nicht kaputt gehen kann. Sobald er sie dann dem Spediteur oder der Post übergeben hat, geht die Gefahr des Kaputtgehens auf den Käufer über - mit anderen Worten: geht sie dann verloren oder wird sie zerstört, ist das ein Risiko, das der Käufer tragen muss - vom Verkäufer kann er nichts mehr verlangen.

 

Die Frage ist nun, ob die Karte ausreichend sicher geschützt wurde. Der Käufer distanziert sich aktuell von einer Schuld am Transportschaden. Eine Teilerstattung werde ich wohl eh nicht bekommen, da hier wenig Einsicht seitens des Verkäufers vorherscht und auch keine Kulanz zu erwarten ist, aber es geht mir darum, wie meine Bewertung ausfällt, also ist es für euch eine ausreichende Verpackung?

 


Ich glaube mein Mitbewohner ist tot. Das Chaos ist das selbe wie immer, aber das Gelaber hat aufgehört

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#2 Dmichel Geschrieben 12. Juli 2013 - 11:47

Dmichel

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Ich finde die Verpackung komplett ausreichend, alles was einen Wert unter 20 Euro hat finde ich muss man nicht mit Toploader und großem TAMTAM verschicken. Schade ist das ganze natürlich aber wer MKM nutzt muss damit rechnen, dass mal Ware verloren geht oder beschädigt wird.

Eine Einschränkung würde ich bei der Bewertung dahin gehend machen, dass es natürlich nciht sehr entgegenkommend vom VK ist. Da könnte man ja zBsp. eine Notiz hinzufügen.



#3 Gast_kplge_* Geschrieben 12. Juli 2013 - 12:11

Gast_kplge_*
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Ich sehe eigentlich auch keine Rechtfertigung für einen Kommentar wegen mangelder Kulanz. Warum sollte er dir da entgegenkommen und Geld verschenken und somit auf sein Recht verzichten? Der Verkäufer hat sich offensichtlich an die Verpackungsrichtlinien bei MKM gehalten, hat die Anweisung bzgl. Versandart vom Käufer befolgt und somit alles richtig gemacht.

Ich empfände solchen Kommentar als ungerechtfertigte, negative Beeinflussung zukünftiger Käufer (übertrieben ausgedrückt).

^^aber das muß jeder selbst wissen. Auf keinen Fall wäre aber eine schlechtere Bewertung als "sehr gut" angbracht, da alle Kriterien erfüllt wurden.

Wer abgesichert sein will um nicht, wie es das Gesetz vorgibt, auf seinem Schaden sitzen bleiben will, der muß halt in den sauren Apfel beissen und versichert bestellen.

Aber dem VK, der alles richtig gemacht hat, hinterher mit in die Haftung ziehen zu wollen, das geht halt nicht, und schon gar nicht ihn anprangern zu wollen nur weil er auf sein gutes Recht besteht.



#4 boenz666 Geschrieben 12. Juli 2013 - 12:20

boenz666

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Ich möchte ihn ja nicht in die Haftung ziehen, sondern wollte ihm die Karte zurückschicken. Dem hatte er auch so zugestimmt, aber die Versandkosten hätte ich tragen müssen. Also hätte ich Unkosten für eine meiner Meinung nach nicht ausreichende Verpackung (wobei meine Meinung natürlich nicht maßgebend ist ;) ). Ich bin seit 2007 bei MKM und habe meine Bestellungen zu Beginn auch so geschickt und 2-3 Mal einen Schaden gehabt und war jederzeit kulant und bin dem Käufer ein Stück weit entgegengekommen. Mittlerweile verschicke ich mit 2 Stempelschutzkarten auf jeder Seite und 2 Postkarten auf jeder Seite und habe seit 2008 keinen Transportschaden mehr, auch wenn ein Brief mal völlig abgeranzt beim Käufer ankam ;) Da ich jedoch auch nicht 100% sagen kann, dass der Schaden durch den Versand zustande kam, weil der Brief äußerlich keinen Anschein darauf zu lässt, kann ich das aber auch schwer mit mir vereinbaren mit mir, nichts zu vermerken.

 

Ich kann aber selbstverständlich auch verstehen, was du sagst koeterplage. Wie gesagt, wenn die Verpackung korrekt ist, dann trage ich die Schuld. Das ist mir durchaus bewusst. Und ich bin wirklich kein Freund von ungerechtfertigten Kindergartenbewertungen wo alles auf rot gesetzt wird, obwohl nur de Sprache falsch ist etc. Sowas kommt ja auch gerne mal vor :mellow:


Bearbeitet von boenz666, 12. Juli 2013 - 12:23.

Ich glaube mein Mitbewohner ist tot. Das Chaos ist das selbe wie immer, aber das Gelaber hat aufgehört

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#5 Ilahja Geschrieben 12. Juli 2013 - 12:44

Ilahja

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Das was er getan hat ist so wie sich das anhört genau das was auf MKM als Verpackung empfohlen wird. Ich habe jetzt ca. 180 Briefe so verschickt und nicht einer hat sich über einen Schaden beklagt.

 

In meinen Augen ist das dann einfach Pech, was natürlich ärgerlich ist, aber ich bin der Meinung, dass der Verkäufer da recht hat, dass du dafür haftest.



#6 boenz666 Geschrieben 12. Juli 2013 - 12:47

boenz666

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OK, vielen Dank für eure Meiunungsäußerungen. Da ich mich auch gerne belehren lasse und mir auch andere Meinungen einhole, bevor ich leichtfertig handel, denke ich, dass ich mich dann einfach damit abfinden muss.


Bearbeitet von boenz666, 12. Juli 2013 - 12:47.

Ich glaube mein Mitbewohner ist tot. Das Chaos ist das selbe wie immer, aber das Gelaber hat aufgehört

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#7 Pee-Dee-2 Geschrieben 12. Juli 2013 - 12:49

Pee-Dee-2

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Man muss es einfach von zwei Seiten sehen:

 

1. Rechtlich machte er nichts falsch, denn er hat die Karte mit anderen Karten geschützt. Mehr sagt MKM gar nicht. Was die Post macht, dafür kann keiner was und bei diesem Versand haftet nunmal der Käufer für Verlust und Schäden.

 

2. Subjektiv betrachtet kann ich aber zustimmen, dass ich es nie verstehen werde wie einige nur eine Stempelschutzkarte nehmen (Beispiel: Versende ich einen normalen Brief, wird die Hülle immer auf 4 Karten aufgefüllt. Wenn also einer nur eine Karte kauft, packe ich zwei davor und eine dahinter. Der Brief bleibt bei 20g und ein Stempel durchschießt nicht 2 Schutzkarten). Des Weiteren verstehe ich auch nicht, wie man die Hülle im Brief so anbringen kann, dass diese unter dem zu machenden Stempel ist. Wer als Verkäufer nachdenkt kann auch die Karte (ob Din lang oder kleiner Umschlag) genau auf die andere Seite packen, sodass der Stempel gar nicht in die Reichweite kommt. Hier sehe ich also unzureichendn Schutz, weil es einfach egal war.

 

3. Bewertung: Ist immer ein Misch aus Subjektivität und Objektivität. Hier geht es aber nur um den Punkt "Verpackung", also nicht um eine "Kindergartenbewertung". Das muss man Differenzieren. Wie man bewertet muss einem selbst überlassen werden. Man hat jedes Recht das zu monieren!


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#8 Gast_kplge_* Geschrieben 12. Juli 2013 - 12:51

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Ich möchte ihn ja nicht in die Haftung ziehen, sondern wollte ihm die Karte zurückschicken. Dem hatte er auch so zugestimmt, aber die Versandkosten hätte ich tragen müssen.

:D Nu komm ich wieder: Dafür hätte der VK ja schon einen lobenden Vermerk verdient, weil ja schon äusserst kulant auf dein Problem eingegangen ist.

Dass du die Versandkosten trägst fände ich vollkommen OK, muß man doch bei Gewerblichen auch, wenn man seinen Artikel zurück gibt und er unter einem bestimmten Warenwert liegt.

:hammer:  aber schon lusitg, so nach und nach kommt ja durch dass der VK doch gar nciht so unkooperativ ist, ganz im Gegenteil. Sorry, aber dass du oben so etws elementares verschwiegen hast wie dass der VK einer Rücknahme zugestimmt hat, lässt das Ganze für mich in einem schummrigen Licht dastehen...

^^damit bin ich dann auch raus....

 

 

Edit:

zu Pee-dee's zweitem Punkt:

Wir wissen doch gar nicht ob ein Stempelschaden vorhanden ist, genauso gut kann der Brief dabei beschädigt worden sein als der Empfänger ihn aus seinem Briefkasten geholt hat oder der Briefträger hat ihn beim Einwurf beschädigt. Oder habe ich überlesen, dass die Karte einen Stempelschaden hat?  ;)

 

Mal ganz davon ab dass Briefe, die in den Briefkasten geworfen wurden, gar nicht vom Stempel beschädigt werden können, das ist eine Walze die über die Marke rollt, da kann und wird nichts eingedrückt. Nur im Postamt wird noch von Hand mit einem Hammerstempel draufgehauen, und da habe ich schon live miterlebt, wie die blinde Kuh mit dem Hammer mittig auf die Magikarte gehauen hat, schön mit ordentlich Schwung, das ganze auf einen Din lang Umschlag und die Karten waren so weit von der Briefmarke entfernt wie möglich. DIe alte war einfach abgelenkt, weil ihr Wadenbeisserköter hinterm Tresen wilde Sau gespielt hatte.


Bearbeitet von koeterplage, 12. Juli 2013 - 13:03.


#9 boenz666 Geschrieben 12. Juli 2013 - 13:27

boenz666

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@Pee-Dee-2: Mit Punkt 2 deiner Aussage gehe ich absolut d'accord mit dir. In so einem Fall würde ich das jedoch dann auch in meine Bewertung einfließen lassen, weil ich meiner Meinung nach unter keinen Umständen für mangelnde Kompetenz hafte, zumindest, wenn der Stempel dann in der Ecke landet, wo er hingehört (bezugnehmend auf die ebenfalls korrekte Aussage von koeterplage, dass der Stempel nicht immer in den dafür vorhergesehenen Bereich gemeißelt wird) ;)  Der Verkäufer hat aber natürlich in dieser Hinsicht nichts falsch gemacht und laut Aussage der Antworten hier auch in seiner Gesamtheit nicht.

 

@koeterplage: Ich bin mir nicht recht bewusst, über den Kontext deiner Aussage, was das Licht betrifft, in dem die Sache deiner Meinung nach stehen könnte, jedoch lag es mir fern, den Verkäufer irgendwie schlecht zu reden. Es ging mir auschließlich darum zu erfahren, ob die Verpackung ausreichend ist und das habe ich als von euch bestätigt gesehen und damit hat der Verkäufer in jeder Hinsicht seine Schuldigkeit getan.

 


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#10 Bomberman Geschrieben 12. Juli 2013 - 13:41

Bomberman

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:D Nu komm ich wieder: Dafür hätte der VK ja schon einen lobenden Vermerk verdient, weil ja schon äusserst kulant auf dein Problem eingegangen ist.

Dass du die Versandkosten trägst fände ich vollkommen OK, muß man doch bei Gewerblichen auch, wenn man seinen Artikel zurück gibt und er unter einem bestimmten Warenwert liegt.

 

Den Warenwert denn du suchst liegt bei 40€ ;-).

Ab dann trägt normalerweise der Versandhändler die kosten (bzw. lässt die Ware sogar oft gleich vom Versandunternehmen abholen).

 


:rage:

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"Was ist für einen Mann das schönste im Leben?" - "Die weite Steppe, ein schnelles Pferd, der Falke auf seiner Faust und der Wind in seinem Haar!"

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#11 Gast_kplge_* Geschrieben 12. Juli 2013 - 14:09

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OK, doch noch nicht raus ;)

@koeterplage: Ich bin mir nicht recht bewusst, über den Kontext deiner Aussage, was das Licht betrifft, in dem die Sache deiner Meinung nach stehen könnte, jedoch lag es mir fern, den Verkäufer irgendwie schlecht zu reden. Es ging mir auschließlich darum zu erfahren, ob die Verpackung ausreichend ist und das habe ich als von euch bestätigt gesehen und damit hat der Verkäufer in jeder Hinsicht seine Schuldigkeit getan.

 

Ich will da jetzt auf keinen Fall irgendwas unterstellen, das vorweg.

Aber aus meiner SIcht könnte man das auch so sehen, dass du hier (vllt. unbewusst) nach Bestätigung gesucht hast bzw. Rückendeckung um den Verkäufer evtl. doch zu einer Teilerstattung zu bewegen oder um eine schlechtere Bewertung zu rechtfertigen.

DIe Tatsache dass der VK einer Rücknahme auf deine Kosten zugestimmt hat, ist aus meiner Sicht äusserst Kulant und zur Beantwortung deiner Frage danach wie die Bewertung ausfallen könnte, von ganz erheblicher Wichtigkeit. Und du hattest oben explizit erwähnt dass keine Kulanz zu erwarten sei, das steht für mich irgendwie im krassen Widerspruch, der Käufer hat ja schon ganz erheblich auf sein Recht verzichtet, und sogar auf Geld, weil er eine Karte zurück nimmt, die unverschuldet, beschädigt wurde und die er sicherlich nicht für das gleiche Geld wieder verkaufen kann. Von daher sehe ich sein Verhalten als absolut außergewöhnlich und vorbildlich an ;)

 

Er verzichtet also auf das ihm zustehende Recht und auf Geld, nur damit du zufrieden bist obwohl du bewusst das Riskio eingegangen bist, er hat dir also praktisch nach Schadenseintritt eine Versicherung geschenkt. Und da fragst du wie man bewerten könnte und erwähnst das Geschenk nicht mal  ;)

 

^^aber wie gesagt, das ist um drei Ecken gedacht, übertrieben ausgedrückt und soll keine Unterstellung für irgendwas sein, fiel mir halt nur komisch ins Auge.
 

 

 

Den Warenwert denn du suchst liegt bei 40€ ;-).

 

Siehste, ich wusste aus'm Kopp nur noch dass der Wert deutlich oberhalb der Versicherungspflicht bei MKM liegt, daher hatte ich da nicht gegockelt.



#12 Dmichel Geschrieben 12. Juli 2013 - 15:23

Dmichel

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Ich möchte an dieser Stelle das mit der Bemerkung zurück ziehen. Aus dem einfachen Grund weil ich nun weiß, dass der VK die Karten zurück nehmen würde, sprich du hättest einen verlust von ca. 50 cent und das ist mehr als kulant.



#13 GodDoesntExist Geschrieben 13. Juli 2013 - 16:18

GodDoesntExist

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Waren die Karten ordentlich in der Hülle fixiert, oder sind sie herausgerutscht / herausgewandert?

 

 

Wenn die Karten aus der Hülle herauswandern werde ich drakonisch böse und betrachte die Hülle sowie die Stempelschutztkarten als nicht existierend. Also wenn die Karten + Stempelschutzkarten aus der Hülle herauswandern, behandel ich es so als wäre ohne Hülle und ohne Stempelschutzkarten verschickt worden. Schlimmster Fall bei mir war: eine Karte und eine Hülle und eine Stempelschutzkarte fliegen lose und vollständig voneinander getrennt im Umschlag herum, die Karte war von Mint auf Exc- heruntergeschliffen. Man konnte im Umschlag schwarze Farbreste sehen, die mal auf dem Rand der Karten waren.

 

Dann bin ich bei den Bewertungen wirklich grausam wenn es keinen Umtausch / keine Rückabwicklung gibt.

 

Kulant bin ich wenn es wirklich nur die Post verbockt hat. Beispielsweise: Ich hatte eine oversized-card mitbestellt. In der Post hat irgendeine Maschine den Umschlag schief eingezogen, und eine Ecke abgerissen. Der Brief kam stark verspätet in einer Plastiktüte mit einem "Entschuldigung, wir fürchten wir haben es beim Transport beschädigt". In zwei Teilen. Man hat schwarze Abdrücke aussen am Umschlag gesehen, konnte erkennen wie diese Keilriemen aus Gummi den Umschlag erst gedreht und dann eine Ecke abgefetzt haben. Das war sprichwörtlich höhere Gewalt, egal was der Verkäufer an Schutz eingebaut hätte, die Maschine hätte die Ecke trotzdem weggefetzt.

 

 

Generell muss man auch kulant sein, wenn der Verkäufer eine Rückabwicklung anbietet. Und ja, das Porto um die Ware zurück zum Verkäufer zu schicken trägt man selbst. Der Rest wird Rückerstattet. Egal was vorher gelaufen ist, (sofern einen der Verkäufer nicht beleidigt oder bedroht hat oder ähnliches), muss es dann in Ordnung sein wenn ein Umtausch oder eine Rückabwicklung gut läuft. Da kann man nur eine perfekte Bewertung geben, abgesehen von der Lieferzeit, bei der Zeit kann man etwas schlechter bewerten dann, weil sowas schliesslich viel Zeit kostet. Wenn Verkäufer Umtausch oder Rückabwicklung anbieten, und das gut läuft, MUSS DAS BELOHNT WERDEN. Die wirklich schlimmen Fälle sind die, wo etwas schiefgeht und der Verkäufer sich dann querstellt und einen Umtausch verweigert. Kulanz beim Umtausch und eine ordentliche Rückabwicklung soll und darf zu positiven Bewertungen führen, jeder macht Fehler, und schlechte Bewertungen verdienen nur die, die Fehler machen und dann nicht dafür geradestehen.


SDT = Scottish Dance Theatre.

SFM = Sustainable forest management.

TMG = Trimethylgallium.

WTF = World Taekwondo Federation.

Jede Abkürzung aus 2-3 Buchstaben ist prinzipiell nutzlos und häufig unverständlich.


#14 Tchakar Geschrieben 13. Juli 2013 - 17:32

Tchakar

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Generell muss man auch kulant sein, wenn der Verkäufer eine Rückabwicklung anbietet. Und ja, das Porto um die Ware zurück zum Verkäufer zu schicken trägt man selbst. Der Rest wird Rückerstattet. Egal was vorher gelaufen ist, (sofern einen der Verkäufer nicht beleidigt oder bedroht hat oder ähnliches), muss es dann in Ordnung sein wenn ein Umtausch oder eine Rückabwicklung gut läuft. Da kann man nur eine perfekte Bewertung geben, abgesehen von der Lieferzeit, bei der Zeit kann man etwas schlechter bewerten dann, weil sowas schliesslich viel Zeit kostet. Wenn Verkäufer Umtausch oder Rückabwicklung anbieten, und das gut läuft, MUSS DAS BELOHNT WERDEN. Die wirklich schlimmen Fälle sind die, wo etwas schiefgeht und der Verkäufer sich dann querstellt und einen Umtausch verweigert. Kulanz beim Umtausch und eine ordentliche Rückabwicklung soll und darf zu positiven Bewertungen führen, jeder macht Fehler, und schlechte Bewertungen verdienen nur die, die Fehler machen und dann nicht dafür geradestehen.

 

Ich finde das eine Riesen große Frechheit.

 

Man muss mit dem Käufer kulant sein, wenn er eine Rückabwicklung anbietet? Wo leben wir denn? Nicht jeder hat hier sein eigenes Hoheitsrecht auszuüben, in diesem Land gibt es Gesetze ! Der Verkäufer ist auch dann gut zu bewerten, wenn er das nicht zurücknimmt! Das ist in dem Fall nicht seine Schuld, warum soll er für sein richtiges Handeln bestraft werden? Entweder ihr hättet Versicherten Versand gewählt, dann müsste die Post aufkommen oder ihr habt Pech gehabt. EIGENTLICH ist nämlich Erfüllungsort der Wohnsitz des Verkäufers. Das heißt, wenns die Post nicht gäb, müsstet ihr die Karten dort abholen. Und wenn auf der Rückfahrt dann was passiert, ist es doch genauso euer Bier, und nicht des Verkäufers Schuld.

Nein, wirklich schlimme Fälle sind nicht die, wo bei der Post etwas schief geht und der Verkäufer sich dann querstellt, das sind die Fälle wo der Verkäufer im Recht ist. Ich würde mich auch entschuldigen bei meinem Käufer, vlt noch mit viel gutem Willen die Versandkosten erstatten, aber doch nicht beschädigte Ware zurücknehmen, es ist schlicht nicht meine Aufgabe das zu tun. Und hier zu propagieren, Leute schlecht zu bewerten, die sich im Recht befinden ist echt unverschämt!

Ach und bei der Zeit willst du noch schlechter bewerten, weil es Zeit kostet die Ware zurückzunehmen? Wie gut dass ich den Rest schon geschrieben hatte, sonst wär ich hier schon ausgerastet. Also das ist doch echt die Höhe. Merkst du selbst, was du da für einen Mist von dir gibst? Du willst den Käufer deswegen schlechter bewerten, weil die Karte nach z.B. 2 Tagen da war, aber durch Stempel beschädigt, du sogar aus Kulanz des Verkäufers evtl noch Geld zurück bekommst, weil das Klären ein paar Tage dauert?  Ich packs ned. WTF

 

Nochmal für alle hier die juristische Realität:

 

§434 I 1 Die Sache ist frei von Sachmändeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

 

Heißt im Klartext, wenn Verkäufer die NM Karte in seinen Briefumschlag packt, diesen Ordnungsgemäß verpackt, hat sie die vereinbarte Beschaffenheit. Jetzt ist zu klären wo der Gefahrübergang ist.

 

Dazu § 446 1 Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

 

Schwarz auf weiß, im Deutschen Gesetz verankerter Grundsatz. Wenn ihr es bekommen habt, ist es euer Pech.

 

Für das Versenden natürlich noch wichtig : § 447 I Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

 

Ganz klar wird hier gesagt, dass ihr Pech habt, wenn die Post was verdummbeutelt. Das ist niemals die Schuld des Verkäufers.

 

 

Klar hat der Vk nen Extra Plus verdient, wenn er dennoch zurücknimmt, aber das ist nicht die Norm.

 

Wichtig ist, dass dies nicht mehr gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer im Sinne von § 14 I ist.  Dann geht es nach den Regeln des Fernabsatzvertrags, wo nach ihr neben der Rückgabe auch einfach ein 14 tägiges Widerrufsrecht habt, auch bei Sachmängeln, die nicht durch euch entstanden sind. Da ist es dann tatsächlich so, dass ihr bis 40Euro den Rückversand tragt, und darüber der Unternehmer alle Kosten übernehmen muss. Ihr seit also eigentlich bestens geschützt durch das Gesetz. Lediglich bei Kinkerlitzchenbeträgen müsst ihr euch überlegen, ob ihr die Gefahr eines zufälligen Untergangs tragen wollt, oder lieber 2 Euro mehr für den Versand berappt.

 

Edit: Alle verwendeten § sind solche des BGB.


Bearbeitet von Tchakar, 13. Juli 2013 - 17:37.

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#15 Bomberman Geschrieben 13. Juli 2013 - 19:54

Bomberman

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snip

 

Ich könnte kotzen bei soviel Bullshit.. -.-

Glücklicherweise hat Tchakar alles relevante zu Deinem Schwachsinn gesagt das ich das nicht noch weiter auswalzen muss..

Bin mal gespannt wie die Köterplage reagiert wenn sie deinen Post liest.. XD.


:rage:

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#16 Gast_kplge_* Geschrieben 13. Juli 2013 - 21:19

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Bin mal gespannt wie die Köterplage reagiert wenn sie deinen Post liest.. XD.

 

Wenig bis garnicht....ich sag einfach zweimal +1 für die beiden Beiträge über mir. Obwohl es mir ganz ganz übel in den Fingern juckt meinen Nonsens nicht doch noch zu ergießen, vor allem weil ich den Vogel sowieso gefressen habe, von daher wundert mich seine Ansicht nicht, zumindest ist es nicht überaschend  :rage:

Aber wenn ich mir mein Punktekonto mal so angucke, dann belasse ich es mal dabei. Aber "Danke sagen" reicht hier ja neuerdings schon um gesperrt zu werden, von daher äger ich mich nachher wahrscheinlich :blink:
 



#17 methadron Geschrieben 13. Juli 2013 - 21:36

methadron

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Eine Sache habe ich zu Tchakars Post noch hinzuzufügen, da doch ein wenig vermischt wurde.
Geschäft zwischen Nichtkaufleuten, die Gefahrenübergabe geht bei Abgabe an das Versandunternehmen auf den Käufer über.
Bei Nichtkaufleuten und Kaufleuten geht das Versandrisiko (mit der Ausnahme, die angeführt wurde) nicht auf den Käufer über, hier trägt der Kaufmann grundsätzlich das Versandrisiko

Bearbeitet von methadron, 13. Juli 2013 - 23:30.


#18 GodDoesntExist Geschrieben 13. Juli 2013 - 21:44

GodDoesntExist

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Warum sollte man als Verkäufer überhaupt einen Umtausch akzeptieren, wenn es ja doch nichts bringt, und es die Bewertungen nicht positiv beeinflusst?

 

 

Wenn ich Verkäufer bin, und ein Kunde unzufrieden ist, biete ich einen Umtausch an.

 

Wenn ich Kunde bin, und unzufrieden bin, und mir die Möglichkeit genommen wird es umzutauschen, baller ich knallhart die Negativbewertung rein. Was ist denn da bitte die Aternative? Entweder das Problem wird gelöst, oder das Problem schlägt sich in der Bewertung nieder.

 

Ich versteh da nicht so ganz das Problem. Was ist daran falsch, eine Negativbewertung zu geben, wenn der Verkäufer sich diese verdient hat? Wer als Verkäufer durchgehend positive Bewertungen haben will muss entweder einen Umtausch gewähren, oder das Riesenglück haben dass niemals irgendetwas schiefgeht. Was ist daran unfair?


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#19 methadron Geschrieben 13. Juli 2013 - 22:04

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Mit Verlaub das ist Schwachsinn, wenn sich der Verkäufer korrekt verhält, hast du überhaupt kein Recht irgendetwas negativ zu bewerten.
Du hast kein Rückgaberecht oder Umtauschrecht, vielleicht solltest du mal überlegen von deinen Ross runter zu kommen.

Bearbeitet von methadron, 13. Juli 2013 - 22:08.


#20 Pee-Dee-2 Geschrieben 13. Juli 2013 - 22:18

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Hallo Jungs. Und jetzt kommt wieder runter und merkt bitte, dass hier Subjektivität und Objektivität vermischt wird. Was Goddoesntexist scheibt ist rein subjektiv.
Es ist doch einem unzufriedenen Käufer einer 5e Karte völlig egal, ob er nun juristisch Unrecht hat. Wenn sich aus seiner Sicht der VK doof verhält, gibt's auch mal eine negative Bewertung.
Ob man das einklagen will oder das dann MKM gemeldet und dort gelöscht wird, ist eine andere Sache. Aber damit sollte das auch mal erledigt sein! Es macht jedenfalls 0 Sinn, wenn hier Subjektivität und Objektivität gleichermaßen gleich gesetzt und diskutiert werden, es sind einfach zwei Welten.
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