Generell muss man auch kulant sein, wenn der Verkäufer eine Rückabwicklung anbietet. Und ja, das Porto um die Ware zurück zum Verkäufer zu schicken trägt man selbst. Der Rest wird Rückerstattet. Egal was vorher gelaufen ist, (sofern einen der Verkäufer nicht beleidigt oder bedroht hat oder ähnliches), muss es dann in Ordnung sein wenn ein Umtausch oder eine Rückabwicklung gut läuft. Da kann man nur eine perfekte Bewertung geben, abgesehen von der Lieferzeit, bei der Zeit kann man etwas schlechter bewerten dann, weil sowas schliesslich viel Zeit kostet. Wenn Verkäufer Umtausch oder Rückabwicklung anbieten, und das gut läuft, MUSS DAS BELOHNT WERDEN. Die wirklich schlimmen Fälle sind die, wo etwas schiefgeht und der Verkäufer sich dann querstellt und einen Umtausch verweigert. Kulanz beim Umtausch und eine ordentliche Rückabwicklung soll und darf zu positiven Bewertungen führen, jeder macht Fehler, und schlechte Bewertungen verdienen nur die, die Fehler machen und dann nicht dafür geradestehen.
Ich finde das eine Riesen große Frechheit.
Man muss mit dem Käufer kulant sein, wenn er eine Rückabwicklung anbietet? Wo leben wir denn? Nicht jeder hat hier sein eigenes Hoheitsrecht auszuüben, in diesem Land gibt es Gesetze ! Der Verkäufer ist auch dann gut zu bewerten, wenn er das nicht zurücknimmt! Das ist in dem Fall nicht seine Schuld, warum soll er für sein richtiges Handeln bestraft werden? Entweder ihr hättet Versicherten Versand gewählt, dann müsste die Post aufkommen oder ihr habt Pech gehabt. EIGENTLICH ist nämlich Erfüllungsort der Wohnsitz des Verkäufers. Das heißt, wenns die Post nicht gäb, müsstet ihr die Karten dort abholen. Und wenn auf der Rückfahrt dann was passiert, ist es doch genauso euer Bier, und nicht des Verkäufers Schuld.
Nein, wirklich schlimme Fälle sind nicht die, wo bei der Post etwas schief geht und der Verkäufer sich dann querstellt, das sind die Fälle wo der Verkäufer im Recht ist. Ich würde mich auch entschuldigen bei meinem Käufer, vlt noch mit viel gutem Willen die Versandkosten erstatten, aber doch nicht beschädigte Ware zurücknehmen, es ist schlicht nicht meine Aufgabe das zu tun. Und hier zu propagieren, Leute schlecht zu bewerten, die sich im Recht befinden ist echt unverschämt!
Ach und bei der Zeit willst du noch schlechter bewerten, weil es Zeit kostet die Ware zurückzunehmen? Wie gut dass ich den Rest schon geschrieben hatte, sonst wär ich hier schon ausgerastet. Also das ist doch echt die Höhe. Merkst du selbst, was du da für einen Mist von dir gibst? Du willst den Käufer deswegen schlechter bewerten, weil die Karte nach z.B. 2 Tagen da war, aber durch Stempel beschädigt, du sogar aus Kulanz des Verkäufers evtl noch Geld zurück bekommst, weil das Klären ein paar Tage dauert? Ich packs ned. WTF
Nochmal für alle hier die juristische Realität:
§434 I 1 Die Sache ist frei von Sachmändeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Heißt im Klartext, wenn Verkäufer die NM Karte in seinen Briefumschlag packt, diesen Ordnungsgemäß verpackt, hat sie die vereinbarte Beschaffenheit. Jetzt ist zu klären wo der Gefahrübergang ist.
Dazu § 446 1 Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
Schwarz auf weiß, im Deutschen Gesetz verankerter Grundsatz. Wenn ihr es bekommen habt, ist es euer Pech.
Für das Versenden natürlich noch wichtig : § 447 I Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Ganz klar wird hier gesagt, dass ihr Pech habt, wenn die Post was verdummbeutelt. Das ist niemals die Schuld des Verkäufers.
Klar hat der Vk nen Extra Plus verdient, wenn er dennoch zurücknimmt, aber das ist nicht die Norm.
Wichtig ist, dass dies nicht mehr gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer im Sinne von § 14 I ist. Dann geht es nach den Regeln des Fernabsatzvertrags, wo nach ihr neben der Rückgabe auch einfach ein 14 tägiges Widerrufsrecht habt, auch bei Sachmängeln, die nicht durch euch entstanden sind. Da ist es dann tatsächlich so, dass ihr bis 40Euro den Rückversand tragt, und darüber der Unternehmer alle Kosten übernehmen muss. Ihr seit also eigentlich bestens geschützt durch das Gesetz. Lediglich bei Kinkerlitzchenbeträgen müsst ihr euch überlegen, ob ihr die Gefahr eines zufälligen Untergangs tragen wollt, oder lieber 2 Euro mehr für den Versand berappt.
Edit: Alle verwendeten § sind solche des BGB.
Bearbeitet von Tchakar, 13. Juli 2013 - 17:37.