Für die Löschung muss der der Beief vorhanden sein. Ist er abhanden gekommen, muss ein Aufgebotsverfahren eingeläutet werden, um diesen ungültig werden zu lassen. Da hilft auch kein Schreiben des Gläubigers (Sparkasse), dass die mit der Löschung einverstanden sind
Kurze Frage, was für ein Brief eigentlich?