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Hearthstone Account Top- Guenstig


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13 Antworten in diesem Thema

#1 Uginio Geschrieben 08. August 2017 - 21:05

Uginio

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Hallo verkaufe aktuell meinen (sehr guten, tippi toppi...) Hearthstone Account. Da ich nicht genau weiss wie das hier im Forum gehandhabt wird, würde ich mich freuen wenn sich leute per PM melden um Einzelheiten zu diskutieren. Hoffe es meldet sich jemand-versprochen es lohnt sich. Natürlich werden auch MTG Karten in Zahlung genommen:) Investiert wurden um die 1200 Euro, hoffe es findet sich jemand der den Wert anerkennt und bereit etwas in der Region 150-200 Euro zu. Ich würde mich freuen von euch zu hören.

Bearbeitet von Uginio, 15. August 2017 - 14:15.


#2 lune Geschrieben 09. August 2017 - 07:08

lune

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Hallo Uginio!

Beachte, dass Preisangaben verpflichtend sind im Handelsforum.
Bitte trage diese baldmöglichst nach, da wir sonst gezwungen sind, diesen Thread demnächst zu schließen.

Gruß,
lune



#3 xaps Geschrieben 09. August 2017 - 08:23

xaps

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Hallo Uginio,

 

Hearthstone bzw. Blizzard Accounts dürfen nicht verkauft werden und kann zu einem Ban führen --> Link

 

Punkt 9:

 

 

[....] Accountübertragungen werden von Blizzard nicht anerkannt. Sie sind nicht berechtigt, einen Account zu kaufen, zu verkaufen, zu verschenken oder damit zu handeln oder einen Account zum Kauf, Verkauf, als Geschenk oder zum Handel anzubieten, und alle derartigen Versuche gelten als null und nichtig.

 


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#4 Uginio Geschrieben 09. August 2017 - 08:54

Uginio

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soweit ich weiss darf man das schon falls eine entsprechende rechtsklausel angefügt wird

#5 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 09. August 2017 - 08:57

Retronasale Aromatherapie

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Du kommst dafür nicht ins Gefängnis aber es ist ein Verstoß gegen die AGB und kann daher zum ban führen.

Und da das mMn keien "überraschende Klausel" ist hat die auch Bestand.

Mir ist es völlig egal ob du deinen Account verkaufst, aber ich denke im Forum sollte man das aus den genannten Gründen nicht erlauben.

 

 

soweit ich weiss darf man das schon falls eine entsprechende rechtsklausel angefügt wird          

 

Was soll das für eine Klausel sein und woher hast du diese Information?

Die AGB wurden doch verlinkt, eindeutiger geht es nicht.

 


Bearbeitet von Cola, 09. August 2017 - 08:58.

ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#6 Uginio Geschrieben 09. August 2017 - 09:00

Uginio

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Okay wenn das im Forum nicht gern gesehen wird ist kann der Thread natürlich gelöscht werden. Ich frage mich allerdings wie es bei dieser AGB dann sein kann dass man unzaehlige Accounts auf Ebay findet

#7 xaps Geschrieben 09. August 2017 - 09:09

xaps

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Okay wenn das im Forum nicht gern gesehen wird ist kann der Thread natürlich gelöscht werden. Ich frage mich allerdings wie es bei dieser AGB dann sein kann dass man unzaehlige Accounts auf Ebay findet

 

Die Klausel die du in deinem ersten Post eingefügt hat bezieht sich nicht auf die AGB von Blizzard, sondern auf die AGB von ebay - heißt, damit du nicht bei ebay gesperrt wirst. Blizzard ist diese Klausel komplett egal.
Es steht auch in deiner Klausel, dass der Account Eigentum von Blizzard ist ;)

 

 

[...] Der Account, die Charaktere und die Karten selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment!

 


Okay wenn das im Forum nicht gern gesehen wird ist kann der Thread natürlich gelöscht werden. Ich frage mich allerdings wie es bei dieser AGB dann sein kann dass man unzaehlige Accounts auf Ebay findet

 

Um noch auf diese Frage zurückzukommen:

Weil denen es egal ist, ob der Blizzard Account gesperrt wird oder nicht, wenn die ihr Geld vom Käufer erhalten.

Klingt jetzt wrsli ein wenig hart, ist aber so.
 


Bearbeitet von xaps, 09. August 2017 - 09:04.

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#8 Uginio Geschrieben 09. August 2017 - 09:11

Uginio

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achso ist das. das scheint mir seitens ebay aber schon ein wenig: "oh profit dann schau ich mal weg" zu sein

#9 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 09. August 2017 - 09:14

Retronasale Aromatherapie

    Big Furry Monster

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Man kann übrigens noch nicht einmal den Vor- und Nachnamen in einem Battle.net account ändern.
Diese Copy & Paste Ebay Klausel ist einfach absoluter Quatsch.

​Da es nicht verboten ist anderen Leuten den account zu leveln oder auch die Zugangsrechte zu verkaufen (vom Gesetz her) ist es Ebay halt egal.
Dass du gegen Blizzard AGBs verstößt interessiert sie nicht.
Aber da der account dir nicht gehört kannst du ihn auch nicht verkaufen. Daher nutzen die Leute scheinbar diese seltsame Klausel, damit sie nicht verklagt werden.
 
PS: Ob so ein thread erwünscht ist kann nur ein mod oder der Betreiber des Forusm sagen, ich habe nur meine Meinung dazu erläutert.
 

Bearbeitet von Cola, 09. August 2017 - 09:17.

ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#10 lune Geschrieben 10. August 2017 - 20:40

lune

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Nur meine persönliche Meinung:

Ist schön, was für ABG Blizzard Entertainment hat, das müssen die Forenmitglieder mit einander ausmachen, wenn hier ne Account-Übertragung stattfindet. Rein nach deutschem Recht sehe ich hier kein Problem und das ist das für mich geltende Recht.

 

Das ist keine  Ansage der Moderation.



#11 Uginio Geschrieben 10. August 2017 - 22:18

Uginio

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dann gebe ich dem thread mal ein up. wenn jemand will kann er sich ja melden und wir bereden alles weitere per pm

#12 Uginio Geschrieben 13. August 2017 - 08:18

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#13 Uginio Geschrieben 17. August 2017 - 01:15

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up- meldet euch bitte

#14 Uginio Geschrieben 20. August 2017 - 08:35

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