Bearbeitet von Uginio, 15. August 2017 - 14:15.
Hearthstone Account Top- Guenstig
#1 Geschrieben 08. August 2017 - 21:05
#2 Geschrieben 09. August 2017 - 07:08
Hallo Uginio!
Beachte, dass Preisangaben verpflichtend sind im Handelsforum.
Bitte trage diese baldmöglichst nach, da wir sonst gezwungen sind, diesen Thread demnächst zu schließen.
Gruß,
lune
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#3 Geschrieben 09. August 2017 - 08:23
Hallo Uginio,
Hearthstone bzw. Blizzard Accounts dürfen nicht verkauft werden und kann zu einem Ban führen --> Link
Punkt 9:
[....] Accountübertragungen werden von Blizzard nicht anerkannt. Sie sind nicht berechtigt, einen Account zu kaufen, zu verkaufen, zu verschenken oder damit zu handeln oder einen Account zum Kauf, Verkauf, als Geschenk oder zum Handel anzubieten, und alle derartigen Versuche gelten als null und nichtig.
#4 Geschrieben 09. August 2017 - 08:54
#5 Geschrieben 09. August 2017 - 08:57
Du kommst dafür nicht ins Gefängnis aber es ist ein Verstoß gegen die AGB und kann daher zum ban führen.
Und da das mMn keien "überraschende Klausel" ist hat die auch Bestand.
Mir ist es völlig egal ob du deinen Account verkaufst, aber ich denke im Forum sollte man das aus den genannten Gründen nicht erlauben.
soweit ich weiss darf man das schon falls eine entsprechende rechtsklausel angefügt wird
Was soll das für eine Klausel sein und woher hast du diese Information?
Die AGB wurden doch verlinkt, eindeutiger geht es nicht.
Bearbeitet von Cola, 09. August 2017 - 08:58.
ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss
#6 Geschrieben 09. August 2017 - 09:00
#7 Geschrieben 09. August 2017 - 09:09
Okay wenn das im Forum nicht gern gesehen wird ist kann der Thread natürlich gelöscht werden. Ich frage mich allerdings wie es bei dieser AGB dann sein kann dass man unzaehlige Accounts auf Ebay findet
Die Klausel die du in deinem ersten Post eingefügt hat bezieht sich nicht auf die AGB von Blizzard, sondern auf die AGB von ebay - heißt, damit du nicht bei ebay gesperrt wirst. Blizzard ist diese Klausel komplett egal.
Es steht auch in deiner Klausel, dass der Account Eigentum von Blizzard ist
[...] Der Account, die Charaktere und die Karten selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment!
Okay wenn das im Forum nicht gern gesehen wird ist kann der Thread natürlich gelöscht werden. Ich frage mich allerdings wie es bei dieser AGB dann sein kann dass man unzaehlige Accounts auf Ebay findet
Um noch auf diese Frage zurückzukommen:
Weil denen es egal ist, ob der Blizzard Account gesperrt wird oder nicht, wenn die ihr Geld vom Käufer erhalten.
Klingt jetzt wrsli ein wenig hart, ist aber so.
Bearbeitet von xaps, 09. August 2017 - 09:04.
#8 Geschrieben 09. August 2017 - 09:11
#9 Geschrieben 09. August 2017 - 09:14
Da es nicht verboten ist anderen Leuten den account zu leveln oder auch die Zugangsrechte zu verkaufen (vom Gesetz her) ist es Ebay halt egal.
Bearbeitet von Cola, 09. August 2017 - 09:17.
ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss
#10 Geschrieben 10. August 2017 - 20:40
Nur meine persönliche Meinung:
Ist schön, was für ABG Blizzard Entertainment hat, das müssen die Forenmitglieder mit einander ausmachen, wenn hier ne Account-Übertragung stattfindet. Rein nach deutschem Recht sehe ich hier kein Problem und das ist das für mich geltende Recht.
Das ist keine Ansage der Moderation.
- Retronasale Aromatherapie hat sich bedankt
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