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Abmahnung beim Verkauf von Magic-Karten möglich?


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10 Antworten in diesem Thema

#1 P0LTERGEIST Geschrieben 11. November 2020 - 10:25

P0LTERGEIST

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Ab wann ist das rechtlich eigentlich schwierig, wenn ich jetzt alle meine Exemplare auf Cardmarket haue? Kann ich da Stress bekommen?

 

Praktisch kannst du fast immer vor den Problem der Abmahnung stehen, ebay hatte da ja genug Beispiele in denen Leute nur ihre Altkleider abverkauft haben. Ob die dann rechtlich haltbar ist, steht auf einen anderen Blatt. Google findet da sicher einige Verkäufe/Monat Regelungen (die vermutlich der durchschnittliche MKMer locker überschreitet), länger als 2 Jahre in deinem Besitz und nicht zum verkaufen gekauft ist von Vorteil. Ob du das Geld direkt wieder in neue Karten investierst (also die Karten mehr doer weniger tauschst)  oder dir auszahlst dürfte auch eine Rolle spielen. Eine 100% sichere Aussage wo die grenzen liegen kann dir wohl keiner sicher sagen aber es braucht immer erst einmal einen Kläger. 

 

 

edit Shredder: Thema wurde aus dem Reserved-List-Thread ausgelagert



#2 Rattattata Geschrieben 11. November 2020 - 11:46

Rattattata

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Heute 100 Force of Will kaufen, ein Jahr und einen Tag im Lager lassen und dann wieder verkaufen. Da werden keine Steuern fällig, Abmahnung geht also ins leere. Läuft beim Finanzamt unter Liebhaberei. Zumindest war das früher so, wurde das geändert? Ist doch bei nem Kunstwerk für 1 Mille nicht anders.

 



#3 HaVoC Geschrieben 11. November 2020 - 11:53

HaVoC

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Naja, merkste jetzt selber dass der Vergleich nicht so ganz passend ist.

 


9o04BDd.jpg

 

Oldschool: {G} {W} {B} Arboria Control, {B} {R} {G} Erhnam Jund'em

Legacy: {B} {G} Eternal Garden, {R} {G} Lende, {R} Burn

Standard:

Modern:  {B}  {R}  {G} Jund

Pauper:  {B} Control

 


#4 Frozen Shade Geschrieben 11. November 2020 - 12:03

Frozen Shade

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Heute 100 Force of Will kaufen, ein Jahr und einen Tag im Lager lassen und dann wieder verkaufen. Da werden keine Steuern fällig, Abmahnung geht also ins leere. Läuft beim Finanzamt unter Liebhaberei. Zumindest war das früher so, wurde das geändert? Ist doch bei nem Kunstwerk für 1 Mille nicht anders.

 

Man muss hier aber klar zwischen privatem Veräußerungsgeschäft (§23 EStG) und der allgemeinen gewerblichen Ausübung (§15 EStG) unterscheiden.

Du sprichst hier das private Veräußerungsgeschäft an, mit der entsprechenden Haltefrist und das passt auch soweit. (Das sind klassische Einmalverkäufe)

 

Gefährlicher ist aber die Abgrenzung zur allgemein gewerblichen Tätigkeit. Eine nachhaltige Tätigkeit kann unter gewissen Umständen zum gewerblichen Handeln führen und dann spielt das oben genannte keine Rolle mehr.


Eingefügtes Bild

#5 P0LTERGEIST Geschrieben 11. November 2020 - 12:55

P0LTERGEIST

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Heute 100 Force of Will kaufen, ein Jahr und einen Tag im Lager lassen und dann wieder verkaufen. Da werden keine Steuern fällig, Abmahnung geht also ins leere. Läuft beim Finanzamt unter Liebhaberei. Zumindest war das früher so, wurde das geändert? Ist doch bei nem Kunstwerk für 1 Mille nicht anders.

 

Abmahnungen schickt hier eher der Anwalt eines Mitbewerbers dem durch das eventuell gewerbliche handeln, eines privaten Verkäufers, nachteile entstehen. Den Staat interessiert das nicht, also nicht bei 2.5€ 



#6 Teferis Imp Geschrieben 11. November 2020 - 19:00

Teferis Imp

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Wer regelmäßig ein- und verkauft, ist gewerblich tätig. Wer einkauft um zu verkaufen, ist auch gewerblich tätig (auch beim Einmalgeschäft). 

Wer seine Klamotten verticken will, die er schon ewig hat, braucht diese Umsätze nicht anzugeben. Auch wenn sich ein größerer Gesamtposten (15.000 Karten) über einen längeren Zeitraum und über viele Verkäufe niederschlägt.



#7 Rattattata Geschrieben 13. November 2020 - 12:53

Rattattata

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Hmm... Ok! Corona nerft und ich will meine weit über 100000 Karten aus den letzten 25 Jahen bei MKM einstellen. Der Verkauf wird sich wohl über viele Jahre. hinziehen. Sicherlich kommt da mehr als eine Abmahnung, vermute ich. Lohnt sich das dann überhaupt, da man ja vermutlich zum Rechtsanwalt muss, jedesmal wenn eine Abmahnung eintrifft?


Bearbeitet von Rattattata, 13. November 2020 - 12:54.


#8 dash-2k Geschrieben 13. November 2020 - 13:56

dash-2k

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Naja zur Not kann man ja auch mal das Finanzamt des Vertrauens um Auskunft bitten. ;)

Das hier finde ich recht interessant: https://www.betriebs...rkauf-von-5799/

Irgendwo habe ich noch mal gelesen, dass man eine Sammlung über einem Zeitrahmen von einem Jahr kleinteilig verkaufen kann. In dem oben gegeben Artikel wird eine Umsatzhöchstgrenze genannt und ein Zeitrahmen, der zu groß war. Ein weiterer Faktor scheint der organisatorische Aufwand zu sein. Ich denke, wenn man die Sammlung als Ganzes und in ein paar Teilen verkauft sollte das eigentlich kein Problem sein.
Klar, kann man dann nicht den "Marktwert" für die Karten erwarten.



#9 P0LTERGEIST Geschrieben 13. November 2020 - 15:32

P0LTERGEIST

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Nochmal Abmahnungen kommen nicht vom Finanzamt sondern von anderen Gewerblichen Verkäufern, die Nachteile durch das Verkaufsverhalten von Privaten (oder auch andere Gewerblichen) Verkäufern, für sich sehen. Also z.B. ein Privater MKM Account der jeden Tag 100 Karten kauft und direkt wieder Verkauft aber keine Steuern bezahlen muss und damit den Gewerblichen Händler unterbieten kann. In dem Fall kann ein Gewerblicher Verkäufer abmahnen lassen. In der Abmahnung steht dann etwas von zahle x Hundert Euro an Abmahngebühren und unterschreibe das du die abgemahnte Sache unterlässt, bei Zuwiderhandlung zahle x Tausend Euro. 

 

Abmahnen ist aber auch für den Abmahner nicht immer problemlos. Wenn man eine relativ kleine Community hat in der die Reputation wichtig ist kann das auch nach hinten los gehen. 

 

 

Ob man Steuerpflichtig ist beim Sammlungsverkauf ist eine ganz anderer Sache, hier hilft wahrscheinlich am ehesten der Besuch beim Finanzamt. Wo, wie und für was ein Finanzamt steuern haben will unterscheidet sich scheinbar je nach Land/Stadt 



#10 Asel Geschrieben 13. November 2020 - 19:42

Asel

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Abmahnen ist aber auch für den Abmahner nicht immer problemlos. Wenn man eine relativ kleine Community hat in der die Reputation wichtig ist kann das auch nach hinten los gehen.

 

Fehlerhafte Abmahnungen können auch rechtliche Konsequenzen haben. Der Adressat der fehlerhaften Abmahnung kann nämlich negative Feststellungsklage erheben und ferner seine Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung und die Klage beim Abmahner geltend machen. Gerichtskosten darf der Abmahner dann auch bezahlen. Da kann eine voreilige Abmahnung sehr teuer werden.


[»] aeterna societas honoris
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#11 Urathil Geschrieben 18. November 2020 - 13:47

Urathil

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Was zum Teufel ist eine Abmahnung und was hat das mit MTG zu tun? Oo. 

 

Edit: Okay, Google hat geholfen... Eine Unterlassungsaufforderung ist es (für meine lieben Mitösterreicher)


Bearbeitet von Urathil, 18. November 2020 - 13:49.

Throw me to the wolves and I will return leading the pack.





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