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Erfahrungen mit Paypal Käuferschutz aus Ausland


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18 Antworten in diesem Thema

#1 The Blackout Geschrieben 15. Mai 2011 - 13:59

The Blackout

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So ich bin auf folgenden Artikel bei Ebay gestoßen , der gerade beendet wurde:
http://cgi.ebay.de/w...e=STRK:MEWAX:IT

Zuerst möchte ich folgendes klar stellen:
-Der Verkäufer hat 0 Bewertungen
- hat die Karten extrem günstig versteigert
- Artikelstandort: marikina, default, Philippines
- spärliche Artikelbeschreibung

Fazit:
Die Chance auf einen Betrüger gestoßen zu sein ist extrem hoch.

Somit ist klar: Wer kein Roulette mit seinem Geld spielen will , würde soetwas nur kaufen wenn er sich 100% sicher ist sein Geld im Betrugsfall zurück zu bekommen.


Deswegen die Frage:
Bezahlt Pay Pal immer im Betrugsfall aus oder tuen sie dies nur in Kulanzfällen ?
Wie waren eure Erfahrungen mit dem Käuferschutz , besteht im Ausland ein größeres Risiko ?

#2 Martin_ Geschrieben 15. Mai 2011 - 14:33

Martin_

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Hey, meine Erfahrungen mit Paypal sind spitze: http://www.mtg-forum...trug-79243.html

Geld wiederbekommen. Ob du jetzt von nem Deutschen, Russen, Phillippino, Spanier, whatever dein Geld angezockt kriegst, spielt keine Rolle. Paypal regelt das schon ganz gut.

WICHTIG

Den Betrugsfall Paypal melden, nicht ebay. Der Kundenservice von ebay ist ein Hur...
Ebay bearbeitet Fälle so dermaßén schlecht, das kann man echt vergessen! (siehe der thread da oben)


Also günstig finde ich die Tarmogoyfs jetzt nicht und gekauft höätte ich sie auch nicht. Ich wäre aber allgemein vorsichtig mit dem Kauf von teuren Karten via Internet. Lieber auf ein größeres Turnier gehen.

Ob das ein Betrüger war, kann man nicht sagen. Kann sein, kann auch nicht sein.

greetz

Bearbeitet von Vizzerdix, 15. Mai 2011 - 14:33.

Erhabenheit um jeden Preis

 

Namen geändert von Vizzerdix zu -> Martin_ am 5.3.2019 (nach 10 Jahren und 5 Monaten ist es mal an der Zeit den zu ändern :)


#3 Der Schneider Geschrieben 15. Mai 2011 - 16:10

Der Schneider

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Ich habe auch gute Erfahrungen mit dem PayPal-Käuferschutz gemacht und hatte bis jetzt immer mein Geld wiederbekommen. Einmal aus den USA. Der anwortet in der Regel auf Deine Emails mit persönlich an Dich gerichteten Mails und keinen computergenerierten Mails wie Ebay es tut.

Der Ebay-Kundenservice ist eigentlich gar keiner, da er nichts unternimmt. Betrüger werden, wenn überhaupt, meist erst nach Anzeige bei der Polizei gesperrt. Die Standardausrede ist immer: "Wir sind nur der Marktplatz, nicht der Händler ... blabla" Den kannste echt in die Tonne kloppen.

Bearbeitet von Der Schneider, 15. Mai 2011 - 16:29.

... da pennt man mal zur Abwechslung wieder bis 12 und direkt ist Modern ein richtiges Format :-/


#4 The Blackout Geschrieben 15. Mai 2011 - 20:33

The Blackout

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Also günstig finde ich die Tarmogoyfs jetzt nicht und gekauft höätte ich sie auch nicht. Ich wäre aber allgemein vorsichtig mit dem Kauf von teuren Karten via Internet. Lieber auf ein größeres Turnier gehen.
greetz


also ich sehe das Playset Goofys bei ca. 190€ , da sind 143€ mit Portokosten meiner Meinung nach extrem billig. Ich glaube auch nicht das in diesem Monat das Playset schon einmal billiger abgelaufen ist als bei diesem Händler.




Also aus den USA und in Deutschland sollen die Erfahrungen mit dem Käuferschutz sehr gut sein , jedoch findet man kaum Informationen über Lieferungen in den asiatisch/australischen Raum.

#5 Der Schneider Geschrieben 15. Mai 2011 - 21:06

Der Schneider

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Also PayPal agiert international mit gleichem Standard. Deswegen sollte der Käuferschutz in Asien genauso greifen wie in Europa und Amerika auch. Ich habe zwar keine Erfahrungen mit Asien, aber ich bin mir absolut sicher.

... da pennt man mal zur Abwechslung wieder bis 12 und direkt ist Modern ein richtiges Format :-/


#6 Seelenverheizer Geschrieben 02. Juni 2011 - 19:28

Seelenverheizer

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Der Käuferschutz bei Paypal ist unfassbar hartnäckig, der kloppt weltweit das Geld aus den Verkäufer egal wo er ist.
Das geht sogar so weit das Käufer Verkäufer direkt mal abzocken, da paypal immer Käufer>Verkäufer entscheidet.
100% sicher für dich als Käufer.
Keep storming and don't show any signs of stopping...

#7 Gast_kplge_* Geschrieben 21. Juni 2011 - 17:50

Gast_kplge_*
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Zum Thema Paypal muß ich jetzt auch mal etwas schreiben, sollte eigentlich nicht mein erster Post hier im Forum werden, aber nunja...ich bin selbst gerade mit Paypal im Rechtsstreit. Und hatte auch schon in der Vergangenheit einige Probleme mit Paypal.

Eins kann ich schon vorweg sagen: Der Paypal Käuferschutz ist eigentlich garkein richtiger Käuferschutz. Es wird im Falle eines berechtigten Käuferschutzantrags lediglich versucht das Geld vom Verkäufer zurück zu holen, sollte auf dessen Konto kein Geld sein, steht der Käufer doof da. (lest euch mal die AGB's durch ;-) Von Paypal selbst bekommt man keinen Cent erstattet!! GEld bekommt man nur zurück wenn es Paypal gelingt das GEld vom Verkäufer zu bekommen.

Nur ein Beispiel wie Berüger vorgehen, ich selbst durchlebe das gerade!!
Vor 9Monaten habe ich bei Ebay Italien einen Artikel im wert von knapp 400€ ersteigert und mit PayPal bezahlt (der Verkäufer sah absolut Seriös aus, mehrere hundert positiver Bewertungen 99%). Nach knapp vier Wochen hatte ich die Ware noch nicht erhalten, der Verkäufer reagiert nicht auf Anfragen, also habe ich bei Paypal einen Problemfall eröffnet, mein Problem beschrieben und PayPal wurde tätig indem sie den Käufer aufgefordert haben die Trackingnummer mitzuteilen.
Daraufhin hat der Verkäufer wohl ein Paket an mich abgeschickt und die Trackingnummer an PayPal übermittelt. PayPal hat das ganze dann wohl überprüft und gesehen "alles klar, Paket ist angekommen">> Fall geschlossen!!<< Im Paket befand sich aber lediglich Verpackungsmüll!! Und es ist unmöglich einen weiteren Problemfall bei PayPal zu dem gleichen Verkaufsvorgang zu eröffnen!! Für PayPal ist die Sache damit erledigt!! (Ich habe unzählige EMails mit dem Kundensupport geschrieben und hatte über 30€ auf der Telefonrechnung weil ich mehrfach die Kostenpflichtige Kundenhotline angerufen habe).

Was habe ich also gemacht? Klar, PayPal bucht bei mir ja per Lastschrift ab, also bin ich zu meiner Hausbank und habe die entsprechende Lastschrift rückbuchen lassen, mein Geld hatte ich damit wieder...vorerst!!
3Tage später hat paypal mein Mitgliedskonto mit dem besagten Betrag belastet, es war also mit 400€ im Minus und ich konnte damit erst wieder Geld senden wenn es ausgeglichen ist, Geld empfangen wäre natürlich gegangen, das hätte ich nur nie in die Finger bekommen.
Nun gut dachte ich mir, ohne PayPal kannste leben, notfalls wird halt mit dem Konto eines Kumpels bezahlt wenn man was aus'm Ausland kauft, kein Problem...
kein Problem, bis dann eines Tages Post von einem Inkassoanwalt im Briefkasten lag..."Sie Schulden PayPal 397€ zzgl. 67€ ANwaltskosten für dieses Schreiben" Daraufhin habe ich den ANwälten natürlich mein Problem ausfürhlich geschildert, pipapuff...interessiert die nicht...mittlerweile sind's 150€ Anwaltsgebühren und sie drohen mit Mahnbescheid. Mein Anwalt sitzt aber, dank Rechtsschutzversicherung in den Startlöchern. Er selbst sagt dass es ein spannender Fall sein, vom Moralischen her bin ich ganz klar im Recht, nur leider hat Paypal seine AGB's so zusammengeschustert dass es sehr schwer wird dagegen anzukommen, UND: PayPal sitzt nicht in Deutschland!! sondern im Steuerbetrügerparadies Luxemburg, wo ganz andere Gesetzte gültig sind. Ebenso übrigens Ebay, wovon PayPal ja ein Tochterunternehmen ist, in den Ebay AGB's wird übrigens das EU-Käuferrecht explizit ausgeschlossen...sehr Fragwürdig!!


Wenn man sich mal die Mühe macht un ein bissel googel, wird man recht schnell sehen dass PayPal eigentlich immer auf der Seite der VERkäufer ist, durch diese verdienen sie ja auch ihr Geld. Der Käuferschutz ist nur Pseude, funktioniert sicherlich bei einfachen Fällen, wenn aber absichtlicher Betrug dahinter steckt, guckt man ganz schnell in die Röhre.

Ein anderer Fall der mit vor 7 oder 8 Jahren mit Paypal zugestossen ist: PayPal hat laut ihren AGB's das recht das Guthaben auf einem Konto nach eigenem gutdüngen einzufrieren, für 6Monate. Gerechtfertig wird das ganze mit Pseudoschutz gegen Terrorismus und Betrug. Es gibt zehntausende Fälle davon im Internet zu finden und es ist fast unmöglich sich dagegen zu wehren. Bei Wiso wurde mal ein Fall eines deutschen Händlers gezeigt dem über 30tsd Euronen eingefroren worden sind. Was das für einen Händler bedeutet, kann man sich wohl ganz leicht selbst ausmalen. Bei mir waren es zum glück nur 16€ die eingefroren wurden, ärgerlich aber keine große Sache.

Paypal ist also alles andere als 100% sicher. Wird schon seine Gründe haben warum sie ihre Bankenzulassung weder in England noch in Deutschland bekommen haben, sondern in Luxemburg und der Schweiz.
Dazu muß ich aber auch sagen, dass ich selbst schon erfolgreiche Käuferschutzfälle in meinen 10Jahren als PayPal-Kunde hatte, und ca. 1000Transaktionen völlig Problemlos abliefen, die Problemfälle sind sicherlich Einzelfälle und ich bin nun einer der Dummen die es getroffen hat

#8 sporenfrosch Geschrieben 21. Juni 2011 - 18:15

sporenfrosch

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Aber was genau soll Paypal dagegen tun, wenn der Verkäufer dir nur Müll schickt?
Es ist doch absolut nicht nachvollziehbar für Paypal, wer nun der Betrüger ist. Aus objektiver Sicht könntest du ja auch der Betrüger sein....verstehst du was ich sagen will?

Es is auf jeden Fall ärgerlich, aber für mich nachvollziehbar, dass das ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches von Paypal liegt.

(11:43:14) Nagaroth - im frosch stecken viele weisheiten
(13:24:19) kaesezumwhine - tarmogoyf ist mal sowas von garkein argument

====> Mein MKM! Klick mich! <====

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#9 Gast_kplge_* Geschrieben 21. Juni 2011 - 18:57

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Aber was genau soll Paypal dagegen tun, wenn der Verkäufer dir nur Müll schickt?
Es ist doch absolut nicht nachvollziehbar für Paypal, wer nun der Betrüger ist. Aus objektiver Sicht könntest du ja auch der Betrüger sein....verstehst du was ich sagen will?

Es is auf jeden Fall ärgerlich, aber für mich nachvollziehbar, dass das ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches von Paypal liegt.



Klar versteh ich was du sagen willst. Es geht mir bei meinem Beitrag auch nicht darum mein Problem zu lösen, das wird mein Anwalt regeln, wenn es überhautp zu einer Verhandlung kommen sollte (mittlerweile haben mir die Paypal-Anwälte ein Vergleichsangebot zukommen lassen) daran sieht man schon dass die Vorgehensweise von Paypal nicht ganz koscher ist, sonst würde die sowas nie freiwillig machen.

Nein, mir ging es lediglich darum, deutlich zu machen, dass es keine 100%ige SIcherheit gibt bei PayPal. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn's blöd läuft ist man am doppelt geschädigt. Und Ebay und PayPal sugerieren mit der Käuferschutzwerbung dass man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist.


Um auf das Thema des Threads zurück zu kommen, ist ja ähnlich wie meins (man hat Müll bekommen) und da spielt auch der Ansatz vom Sporenfrosch mit rein: WOher soll PayPal wissen dass der Käufer der geschädigte ist?? Und nicht der Käufer der Betrüger?? Im Fall von Fälschungen ist das also ein ganz heikle Sache!! Wenn garnicht geliefert wird ist die Sache einfach: keine Trackingnummer=Geld zurück.

Kleiner AUszug aus den AGB's (darf man das posten??) :)
"PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.
Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen. "

"anhand entsprechend einzureichender Nachweise"
was nahezu unmöglich sein wird!! :)

#10 Angrist Geschrieben 21. Juni 2011 - 20:17

Angrist

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WEnn du mit Paypal zu nem ergebnis kommst ,bitte posten, würde wohl mehr als nur mich interessieren
Hohenlohe 74673 Mulfingen
Suche Spieler in der Gegend von PLZ 74673 und Umgebung,
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#11 Slyker Geschrieben 21. Juni 2011 - 20:47

Slyker

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Kleiner AUszug aus den AGB's (darf man das posten??) 21.gif
"PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht.
Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen. "

"anhand entsprechend einzureichender Nachweise"
was nahezu unmöglich sein wird!! 19.gif



Weswegen ich immer das Paketaufmachen filme, und das auch jedem raten würde. Wenn der Inhalt passt kann man das Video einfach löschen und alles ist gegessen. Wenns nicht passt (wie in deinem Fall nur Müll im Paket) zeigt man das Video einfach vor und hat schonmal gutes Beweismaterial. Die Opposition muss dann erstmal nen Gegenbeweis bringen und das wird sehr schwer gelingen. Wenn er sich dann denkt "och, mach ich schnell nen Video wo ich alles in ein Paket einpack" - nunja dann muss er erstmal beweisen, dass es das selbe Paket ist UND gut begründen wieso er das Video nicht schon vorher gezeigt hat.
Wenn ihr also etwas mit höherem Wert einkauft, macht einfach IMMER ein Video beim öffnen, vllt noch ein Freund dabei der die Kamera haltet und somit zusätzlicher Zeuge ist. Jedes Handy heutzutage kann ein Video mit guter Quali machen, das ganze kostet keine Zeit und man ist auf der sicheren Seite.
ToA = Tendrils of Agony in den Storm Threads!!!!!!!
ToA = Thorn of Amethyst in jedem NICHT Storm Thread der potentiell Thorn of Amethyst spielen könnte!!!!!!! VORALLEM IM 100 SEITEN LANGEN DGA THREAD!!!!! >.<


Wieso zur Hölle sollte man sowieso über Tendrils of Agony im DGA Deck fürs Sideboard nachdenken?!

#12 Lim_Dul Geschrieben 21. Juni 2011 - 20:54

Lim_Dul

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Weswegen ich immer das Paketaufmachen filme, und das auch jedem raten würde. Wenn der Inhalt passt kann man das Video einfach löschen und alles ist gegessen. Wenns nicht passt (wie in deinem Fall nur Müll im Paket) zeigt man das Video einfach vor und hat schonmal gutes Beweismaterial. Die Opposition muss dann erstmal nen Gegenbeweis bringen und das wird sehr schwer gelingen. Wenn er sich dann denkt "och, mach ich schnell nen Video wo ich alles in ein Paket einpack" - nunja dann muss er erstmal beweisen, dass es das selbe Paket ist UND gut begründen wieso er das Video nicht schon vorher gezeigt hat.
Wenn ihr also etwas mit höherem Wert einkauft, macht einfach IMMER ein Video beim öffnen, vllt noch ein Freund dabei der die Kamera haltet und somit zusätzlicher Zeuge ist. Jedes Handy heutzutage kann ein Video mit guter Quali machen, das ganze kostet keine Zeit und man ist auf der sicheren Seite.

Auf der sicheren Seite bist du nie. Solche Firmen ignorieren solche Beweise unter Umständen einfach. Fall geschlossen, Sache erledigt - Beweise oder Argumente interessieren nicht.

#13 Slyker Geschrieben 21. Juni 2011 - 21:29

Slyker

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Auf der sicheren Seite bist du nie. Solche Firmen ignorieren solche Beweise unter Umständen einfach. Fall geschlossen, Sache erledigt - Beweise oder Argumente interessieren nicht.


Firmen ignorieren die Beweise, das Gericht nicht ;)
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#14 Gast_kplge_* Geschrieben 21. Juni 2011 - 21:30

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Weswegen ich immer das Paketaufmachen filme


Keine schlechte Idee und kann sicherlich auch hilfreich sein. Aber auch da bist du nicht 100Pro sicher, du müßtest lückelos filmen, inklusive Paketannahme, die Trackingnummer müßte eindeutig sichtbar sein etc.pp. Ansonsten kann auch so argumentiert werden dass du dass Paket ja vorher von der Rückseite geöffnet haben könntest und den Inhalt ausgetauscht hast. ;)

Man darf ja nicht vergessen dass Paypal durch die Verkäufer finanziert wird (und selbst erfundenen Wechselkursen und davon was sie mit dem eingefrorenen Geld erwirtschaften).


WEnn du mit Paypal zu nem ergebnis kommst ,bitte posten, würde wohl mehr als nur mich interessieren


wird gemacht, wird sich aber sicherlich noch ein paar Monate hinziehen...


Firmen ignorieren die Beweise, das Gericht nicht 1.gif


wenn es denn ein Fall innerhalb Deutschlands ist! dann ist die Sache eh viel einfacher, Anzeige, Inkasso etc. hier gehts aber um Verkäufer aus dem Ausland. Eine ANzeige wollte ich auch machen, dafür hätte ich aber nach Italien fahren müssen {3}

Bearbeitet von koeterplage, 21. Juni 2011 - 21:34.


#15 Exelion Geschrieben 21. Juni 2011 - 21:32

Exelion

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was spricht dagegen das komplette Paket von allen 6 Seiten zu filmen (am Stück dann natürlich) etc und dann aufzumachen? Dann kann man es nicht von unten aufmachen. Ansonsten halt mit Zeugen aufmachen.

"Run home, cur. I've already taken your master's head. Don't make me thrash you with it."

Metagame "I'm with stupid" Forenspiel
Sammelthread für Sideboardkarten im Legacy

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#16 Lim_Dul Geschrieben 21. Juni 2011 - 21:36

Lim_Dul

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Ihr könnt das Paket filmen wie ihr wollt ;)

Das Problem an der Sache ist nicht der Beweis, sondern eine Firma wie Paypal, die sich stur stellt. Und dann kann man das Geld entweder abschreiben oder es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ein Rechtsstreit kostet aber Geld, dass man nicht umbedingt wieder bekommt. Da hilft - da hat Slyker vollkommen recht - so ein Video mit Sicherheit weiter. Aber es ist dennoch Zeitaufwendig und es können Kosten entstehen, insbesondere, wenn die Sache am Ende mit einem Vergleich endet, wo man auf einem mehr oder minder großen Teil seiner Anwaltskosten sitzen bleiben kann.

Von daher ist das filmen und Zeugen dabei haben nicht schlecht - es schafft aber das Problem nicht automatisch aus der Welt.

#17 Angrist Geschrieben 21. Juni 2011 - 21:39

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aufmachen und wieder zukleben anyone?

Wenn einer sowas echt vor Gericht schleppt, wird es wohl auf ein hab ich nicht/hab ich doch rauslaufen.

Klar Zeugen wären am besten, aber wie man das so kennt, hat die Gegenseite dann auf einmal auch Zeugen.

Dann natürlich noch die Sache ob so nen Video überhaupt als Beweismittel zugelassen wird, da nicht sicher ist, ob es unbearbeitet ist etc.

In nem Prozess kann man nunmal, entgegen landläufiger Meinung und alten Fernsehfilmen, nen Beweis nicht reinninjaen, woraufhin dann der Verkäufer bleich wird und "Sie haben ein Video, wir ergeben uns " sondern die andere Seite hat Wochen Zeit, sich das Ding anzuschauen, und zu sagen wieso das ganze anders ist als man da sieht etc.

BTW, mit ner Rechtsschutzversicherung kann man sowas zumindest mal probieren, wenn man sich vorher nochmal genau die Versicherungspapiere angeschaut hat (immer diese Ausnahmen wo man doch selbst zahlen muss etc)

Bearbeitet von Angrist, 21. Juni 2011 - 21:41.

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#18 Slyker Geschrieben 21. Juni 2011 - 21:45

Slyker

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Keine schlechte Idee und kann sicherlich auch hilfreich sein. Aber auch da bist du nicht 100Pro sicher, du müßtest lückelos filmen, inklusive Paketannahme, die Trackingnummer müßte eindeutig sichtbar sein etc.pp. Ansonsten kann auch so argumentiert werden dass du dass Paket ja vorher von der Rückseite geöffnet haben könntest und den Inhalt ausgetauscht hast. ;)



Wie du es schon gesagt hast, je mehr man filmt, desto besser {3}
Nen Paket mal vor der Kamera rumdrehen sollte kein Problem sein {G}
Und nein du musst die Paketannahme nicht filmen. Das Gericht kann nicht von dir verlangen dass du absolut alles filmst und grundsätzlich weiß der Richter auch, dass die Paketannahme nicht gefilmt wird {U}
Solange du den Zustand vom Paket inklusive Inhalt aufm Video hast passt alles.

Dann natürlich noch die Sache ob so nen Video überhaupt als Beweismittel zugelassen wird, da nicht sicher ist, ob es unbearbeitet ist etc.


Es ist zwar kein offizielles vom Gericht bestätigtes Beweismaterial, zulassen muss es das Gericht trotzdem. Dann kommt es zur Gegenbeweislast, also die Opposition muss das gezeigte Video widerlegen, was aber sehr schwer wird. Vorallem fällt das ganze dann auf Kosten von dem Typn der das Widerlegen will.

Bearbeitet von Slyker, 21. Juni 2011 - 21:54.

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#19 Gast_kplge_* Geschrieben 22. Juni 2011 - 14:08

Gast_kplge_*
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Wie du es schon gesagt hast, je mehr man filmt, desto besser 1.gif
Nen Paket mal vor der Kamera rumdrehen sollte kein Problem sein 7.gif
Und nein du musst die Paketannahme nicht filmen. Das Gericht kann nicht von dir verlangen dass du absolut alles filmst und grundsätzlich weiß der Richter auch, dass die Paketannahme nicht gefilmt wird 1.gif
Solange du den Zustand vom Paket inklusive Inhalt aufm Video hast passt alles.


Jo, prinzipiell ja richtig, aber die Gegenseite wird ebenfalls Argumente vorbringen ("Nein, das habe ich so nicht verpackt, ich habe anderes Klebeband benutzt" zBsp.) Mal davon abgesehen dass es sehr unwahrscheinlich ist dass die ganze Sache überhaupt vor ein Gericht geht wenn es nicht um Werte von deutlich über 300€ geht. Und, bei der Verhandlung handelt es sich dann um einen Strafprozess, selbst wenn es eine Verurteilung geben würde, hast du noch lange nicht dein Geld zurück {U}
Ich kenne da ein einen Fall von Ebaybetrug, es ging um ein Handy für 400€ welches nicht geliefert wurde. Dann der übliche Weg mit Anzeige etc. Der Verkäufer wurde in einem vereinfachten Verfahren (ohne Hauptverhandlung) dazu verdonnert xTagessätze á x€ Strafe zu zahlen, der Geschädigte wartet noch heute auf sein Geld, dieses muß er privat/zivil einklagen bzw. auf dem Inkassoweg (dafür muß er allerdings in Vorkasse tretten und wenn bei dem Schuldner nichts zu holen ist, bleibt er auf den Kosten sitzen)

Und ein Schwank aus meinem eigenen Leben (wenn ich zu sehr vom Thema abweiche oder mein Schreibfluss überhand nimmt, bitte einfach bescheid sagen, ich versuche mich dann zukünftig zu zügeln ;) )
Ich habe sechs Jahre als Kaufhausdetektiv gearbeitet, bei Warenwerten über 50€ wurde pauschal eine Anzeige geschrieben, das waren in der Zeit ca. 250Fälle, 25mal gab es Post von der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren eingestellt wird da kein öffentliches Interesse besteht (bei diesen 25Fällen handelte es sich um gestohlene Bohrmaschinen, hochwertiges Werkzeug etc. jedesmal Waren im Wert von mehreren hundert €uros (teilweise auch noch DM...ja, ich bin ALT!!) zu Gerichtsverhandlungen kam es genau vier mal! bei 3 Fällen ging es in der Verhandlung nicht hauptsächlich um den Diebstahl sondern körperliche Gewalt, nur bei einem Fall gab es überhaupt eine Verurteilung und da ging es um eine Diebesbande die das ganze gewerbsmässig gemacht hat und noch in mehreren anderen Punkten wie Raub und Einbruch angeklagt waren, in den drei anderen Fällen standen Aussage gegen Aussage, im zweifel für den Angeklagten.
Und ja, richtig gerechnet, bleiben noch 220Anzeigen über, was war damit?? Nichts! das wird sich sicherlich nichtmal jemand von der Staatsanwaltschaft angeguckt haben weil die völlig überarbeitet sind, zumindest hier in Hamburg.


Nu aber mal zurück zum Thema {G}
geht hier ja nicht um Betrug innerhalb Deutschlands, also wird es eh keine Verhandlung geben und ich schreib mir sinnlos die Finger wund {3}


Aber um auf die eigentliche Frage von TheBlackout zurück zu kommen, darum gehts es hier ja ursprünglich (das ganze aus meiner Sicht und mit über 10Jahren PayPal-Erfahrung:
Wenn du garkeine Lieferung bekommst, wirst du von PayPal dein Geld mit Sicherheit zurück bekommen (sofern versicherter Versand angesagt ist, was bei über 25€ Warenwert pflicht ist).
Wenn du allerdings eine Fälschung/Müll bekommst, bist DU erstmal in der Beweispflicht, der Verkäufer wird natürlich sagen dass alles korrekt abgelaufen sein. Paypal wird im dümmsten Fall ein offizieles Gutachten anfordern, wenn du dieses erbringst bekommst du dein Geld zurück. ABER: Woher ein offizieles Gutachten bekommen?? Der Händler deines Vertrauens z.B.ist kein Gutachter und ich bezweile dass WotC sich dem annehmen wird. In dem Fall ist das Ganze ein Glückspiel und die Chancen stehen 50:50, eher schlechter für dich, da PayPal i.d.R. im Zweifelsfall eher zu gunsten des Verkäufers entscheidet.

Bearbeitet von koeterplage, 23. Juni 2011 - 15:12.





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