Zum Inhalt wechseln


Lorol

Registriert seit 01. Jul 2013
Offline Letzte Aktivität 02. Mär 2017 10:55

Erstellte Themen

Exquisite Archangel & Double Strike

02. März 2017 - 10:13

Hallo zusammen,

 

ich habe zu meiner Frage im Forum noch nichts gefunden, aber wenn mich wer an einen bereits existenten Post verweisen kann, wäre ich dafür dankbar.

 

Meine Frage ist der Ablauf im folgenden Fall:

In einem Spiel mit 20 Lebenspunkten als Startlebenspunktzahl hat Spieler A einen Exquisite Archangel auf dem Feld. Spieler B hat eine Kreatur mit Double Strike und 21 Stärke und Schutz vor Kreaturen auf dem Feld. Spieler A hat 12 Lebenspunkte.

Spieler B greift Spieler A mit der Double Strike-Kreatur an und kommt durch.

 

Wie ist nun der Ablauf?

a) First Strike-Damage (21 Damage) auf Spieler A; Normal Combat Damage wird appliziert (21 Damage); State-based Actions werden gecheckt; Spieler A ist besiegt; Exquisite Archangel triggert & der Effekt geht auf den Stapel; Exquisite Archangel wird exiled und Spieler A hat wieder 20 LP; Combat endet

b) First Strike-Damage (21 Damage) auf Spieler A; State-based Actions werden gecheckt; Spieler A ist besiegt; Exquisite Archangel triggert & der Effekt geht auf den Stapel; Exquisite Archangel wird exiled und Spieler A hat wieder 20 LP; Normal Combat Damage wird auch noch appliziert (21 Damage); Spieler A ist besiegt

c) Ein anderer Ablauf

 

Weder mein Gegner noch ich sind uns sicher gewesen, wie der Stapel und das Checken der State-based Actions hier funktionieren. Kann mir jemand weiterhelfen?


© 2003 - 2016 | @MTG_Forum auf Twitter | MTG-Forum.de auf Facebook | Impressum | Disclaimer/Datenschutz | Magic-Markt | DeckStats
Diese Webseite steht in keiner Verbindung zu Wizards of the Coast, Inc. oder Hasbro, Inc. Magic: The Gathering ist ein eingetragenes Warenzeichen von Wizards of the Coast, Inc, einem Tochterunternehmen von Hasbro, Inc. Alle Rechte an den Kartennamen, dem Tap-Symbol, den Mana-Symbolen und den Editions-Symbolen liegen bei Wizards of the Coast, Inc. Alle Rechte an Bildern liegen bei dem jeweiligen Künstler oder Wizards of the Coast, Inc. Alle Rechte vorbehalten.