§ 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB. Der Verbraucher schuldet Wertersatz. Ein aufgerissener Booster dürfte fast wertlos sein. Der Unternehmer kann dann mit diesem Wertersatzanspruch gegen seine Verpflichtung zur Rückzahlung des Kaufpreises aufrechnen, §§ 387 ff. BGB
Wertersatz - aber wer bestimmt den Wert?
Wenn man der Zufälligkeit der Karten Wert zuspricht, kommt man eben leicht in die Glücksspielthematik.
Das ist ja genau das interessante daran, das Wotc vor dem Gesetz so tun muss, als wäre es "egal" welche Karten drin sind,
und das einzelne Karten nur so viel Wert sind wie die Tinte mit der sie gedruckt sind.
Also Danke an alle Antworten, aber ich glaube man bräuchte tatsächlich Präzedenzfälle um die Thematik
erschöpfend zu diskutieren.
Grüße