Habe ich gleich automatisch die Grenze gerissen weil jemand bei mir 40 verschiedene Cent-Karten gekauft hat? Das ist ja lächerlich.
Diese Zahl 40 kommt afaik von diesem Urteil: https://www.mahnerfo...-transaktionen/
Nur ging es da um Handy-Zubehör, also Neu- bzw. Weiterverkauf, und da hat man einen entscheidenden Unterschied zu Magickarten, mit denen man (im Idealfall) zumindest ein paar Mal gespielt haben sollte.
Direkt aus dem Urteil:
https://medien-inter...ir_dok_id=1300#
4. Indizien, aus denen die Unternehmereigenschaft folgen kann, sind Zahl und Häufigkeit der vom Verkäufer durchgeführten Auktionen, wobei auch der Geschäftsgegenstand - Neuware, Veräußerung gleicher oder unterschiedlicher Waren - eine Rolle spielt, [...]
5. Allein die Anzahl der Auktionen oder die abgegebenen Bewertungen der Ersteigerer sind für sich genommen noch kein zuverlässiges Indiz für die Unternehmereigenschaft. Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist immer auch eine dauerhafte, planmäßige Ausrichtung auf eine Vielzahl von Geschäften. Unternehmer wird z.B. noch nicht derjenige, der seine aus mehreren 100 Teilen bestehende private (Comic-)Sammlung auflöst.
Daraus lese ich (als Laie), dass man immer noch auf der sicheren Seite sein sollte, wenn man seine Sammlung (teil-)auflöst und ein paar Hundert Karten gleichzeitig einstellt bei MKM, dann ist es irrelevant, wie viele Transaktionen daraus erwachsen.
Bearbeitet von Mett v. Schleck, 02. Januar 2023 - 11:32.