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Brainforce

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Im Thema: Auf MKM agierender Spieler wird von Händler verklagt.

18. Juni 2015 - 17:49

Er hinterzieht die Umsatzsteuer, da der Grundsatz ist, dass er Regelbesteuerer ist. Die Kleinunternehmerregelung ist zu beantragen, aber ohne Antrag hat er Umsatzsteuer zu zahlen. Somit ist das Steuerhinterziehung.

 

Auszug aus § 19 UStG:

 

1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.
 
Um es dir kurz zu erklären. Grundsätzlich ist man Kleinunternehmer kraft Gesetz, soweit man die in § 19 Abs. 1 UStG enthaltenen Grenzen nicht überschritten hat und nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat. Alles andere würde ja gar kein Sinn machen.
Und Da TG im Vorjahr wohl die 17.500 Euro Grenze nicht überschritten hat, wird er wohl weiterhin unter der Kleinunternehmeregelung fallen.

 

Ich bin auch schon Jahre im Steuerbereich tätig und wenn jemand als Steuerfachangestellter, wie TG in diesem Rahmen tätig wird, dann weiß er ganz genau, was er macht. Das ist dann nicht mal mehr nur als dumm von ihm zu werten, sondern ist ein richtiger Fall von Steuerhinterziehung.

 

Das er ohne Frage gewerblich tätig ist und seine Tätigkeit hätte anmelden müssen steht im § 15 EStG. Er erfüllt ohne wenn und aber alle Voraussetzungen. Jedes Gericht in Deutschland wird zu der gleichen Entscheidung kommen. Es handelt sich nicht mal um einen Grenzfall. Vor allem nach seiner eigenen Aussage mit der Spekulation und der Gewinnerzielungsabsicht. Wenn man als Gericht dann noch seine berufliche Vorbildung sieht, dann ist es klar, dass er als gewerblich einzustufen ist.

 

Für alle anderen Hobby-Verkäufer greift der Fall natürlich nicht.

Selbst wenn ihr monatlich 30 Sendungen verschickt, ist das wichtigste, ob ihr in kurzem Zeitraum vorher die Karten gekauft habt und ihr diese ausschließlich weiter verkaufen wolltet. Wer jetzt seine P9 oder sonstige teuren Karten verkaufen will, kommt niemals in den gewerblichen Handel.

 

Bezüglich des Vorgehens von TCG äußere ich mich nicht. Außer, dass er sein Recht genutzt hat und im rechtlichen Rahmen gehandelt hat. Ob das jetzt moralisch verwerflich ist oder nicht, macht keinen Unterschied.

 

Als Fazit kann man nur sagen:

TG wird als gewerblich eingestuft werden und sich an die Gesetze halten müssen. Übrigens hat sich ein Laie, der keine Ahnung hat, bevor er irgendetwas macht, auch mit den Gesetzen auseinander zu setzen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Für alle anderen, die weniger und nicht so gezielt wie TG vorgehen, hat es keinerlei Auswirkungen.

 

Das du hier eine Steuerhinterziehung unterstellst, ohne überhaupt die genauen Zahlen zu kennen, halte ich für äußerst gewagt.

 

Diesen gesamten 2 Post kann ich nur widersprechen.

 

1. Das es ganz eindeutig Einkünfte nach § 15 EStG sind, kann ich so nicht nachvollziehen. (Außer du hast natürlich ganz andere Informationen, als ich)

2. Das jedes Gericht genauso entscheiden würde. Ich glaube du kennst die deutschen Gerichte nicht. Hier wird auch kontrovers diskutiert. Also so eindeutig kann es ja dann nicht      sein.

3. Das die Vorbildung von TG Einfluss auf die Entscheidung der Einstufung in Gewerblichkeit oder eben privat haben soll, halte ich sogar für verfassungswidrig. Stell man sich mal vor, er wäre Maurer gewesen und dann wäre es ok gewesen?

4. Auch dein Beispiel mit den 30 Sendungen halte ich nicht für sehr hilfreich. Da man es nicht nur an den 30 Sendungen festmachen kann. Es spielen viel mehr Faktoren rein.


Im Thema: Auf MKM agierender Spieler wird von Händler verklagt.

03. Juni 2015 - 20:51

Zu dem ersten Punkt:

An dieser stelle spekulierst du und genaues wissen wir alle nicht. Das hat eine andere Stelle zu entscheiden ob und wie viele Steuerliche Einnahmen möglicherweise entgangen sind.

 

Zu dem zweiten Punkt (dritter Punkt in deiner Auflistung):

Das Widerrufsrecht macht es für uns Verbraucher angenehmer für den Händler aber nicht. Denn als gewerblicher Händler muss ich gewisse Widerrufsaktionen und die daraus entstehenden Mehrkosten einkalkulieren dadurch entstehen im Vergleich zu einem privaten Händler automatisch höhere Preise.

 

 

Ein weiterer Punkt den du nicht berücksichtigst ist die Mehrwertsteuer, die ein gewerbetreibender Händler zu zahlen hat, eine Privatperson nicht. Wodurch auch noch einmal höhere Preise zustande kommen.

 

Daher kann ich den Ärger eines gewerblichen Händlers verstehen, wenn ein Privatmann augenscheinlich gewerblich handelt ohne sich derart auszuweisen. Daher leitet dieser Händler entsprechende rechtliche Schritte ein um gegen dieses Problem vorzugehen. Wie die sache ausgeht entscheidet ein Gericht.

 

Was das ganze eventuell für eine Abmahnwelle von dubiosen Anwälten auslösen könnte ist eine andere Geschichte. Für die der klagende Händler gar nichts kann. Ihm zu Unterstellen, er würde das wollen halte ich im übrigem für üble Nachrede, aber das ist im Internet eh Gang und gebe.

 

Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer

 

Er muss nach meiner Argumentation eben nicht wie du es schreibst Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen.


Im Thema: Auf MKM agierender Spieler wird von Händler verklagt.

03. Juni 2015 - 20:16

Es geht halt ums Prinzip

 

und allen Anschein nach ist es ja nicht so, wie du sagst, denn sonst hätte TG ja einfach sich als gewerblicher Händler anmelden können und gut is

 

hat er aber nicht, ergo läuft da noch mehr, als du versuchst runterzureden

 

 

Und wo sind jetzt deine Argumente dafür???

 

Du glaubst also, dass er über 17.500 Euro Umsatz macht, dass er am Ende des Monats durch seine riesigen 150 Verkäufe abzüglich aller Kosten (hierzu gehört nicht nur der Einkauf,  die Abschreibung des PC, Schreibtisch, Stuhl, diverse Fahrtkosten etc.) ein Gewinn übrig bleibt?

 

Natürlich kann ich nicht beweisen, dass meine These stimmt, aber es ist meine Vermutung und kann aus diesem Grund seine Reaktion völlig nachvollziehen.
 

 


Im Thema: Auf MKM agierender Spieler wird von Händler verklagt.

03. Juni 2015 - 20:03

Habe die Debatte jetzt über die letzten Tage verfolgt und kann der herschenen Meinung hier im Forum nicht nachvollziehen.

 

Worum geht es TCG Discount? Was sind die Wettbewerbsnachteile für TCG Discount?

 

Es werden als Argumente seitens TCG Discount soweit ich weiss angeführt:

 

1. steuerlicher Vorteil

2. Anmeldung als gewerblicher Händler bei MKM

3. Widerrufsbelehrung

 

 

Steuerlicher Vorteil:

 

Umsatzsteuer: Da es die Kleinunternehmerregelung gibt und TG höchstwahrscheinlich (Außer er hat noch weitere Betriebe) die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht übersteigt, hat TG keine Umsätze zu versteuern.

 

Gewerbesteuer: TG wird aus seinen 500 - 1000 Verkäufen im Jahr keinen Gewinn von 24.500 Euro überschreiten. Somit fällt keine Gewerbesteuer an.

 

Einkommensteuer: Hier kommen 2 Konstellationen in Betracht. Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, was sich aber eher auf den einzelnen Verkauf bezieht und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.

Für Einkünfte nach § 15 EStG ist jedoch die Gewinnerzielungsabsicht von Bedeutung. (§ 15 Abs. 2 EStG)

Jetzt werden sicher die meissten hier sagen: Ist doch logisch, hat TG doch selbst gesagt, dass er einen Gewinn erzielen möchte. Aber so einfach sehe ich die Sache nicht.

Hierfür müssen wir erstmal definieren, was der Gewinn ist. Bei TG, der höchstwahrscheinlich seinen Gewinn nach Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln wird hießt das Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

Wie hoch sind die Einnahmen bei MKM und anderen Plattformen und wie hoch seinen Ausgaben. Ohne jetzt die genauen Zahlen zu kennen, gehe ich davon aus da hierbei ein negativer Wert entsteht. Warum? Ganz einfach, TG wird mehr einkaufen, als er verkauft. Ich bin der Überzeugung, er wird sich nicht jeden Monat 100 Euro von seinem MKM Konto auf sein privates Konto überweisen (Wie es ein Händler macht), sondern diesen Mehrwert wieder in seine Sammlung investieren. Am Ende ein Spaß am kaufen und verkaufen ohne dabei einen riesen Mehrwert zu erzielen.

 

= Somit komme ich zu dem Ergebnis, dass alles was TG dort macht steuerlich völlig irrelant ist.

 

2. Anmeldung als gewerblicher Händler bei MKM

 

In wiefern die Anmeldung als privater Verkäufer bei MKM TG einen Vorteil verschafft, ist für mich nicht ersichtlich. Ganz im Gegenteil: Bei gleichen Preis würde ich immer bei einem gewerblichen Händler kaufen. Kenne mich auch nicht so aus, aber könnte mir vorstellen, dass es eher von Vorteil ist als gewerblicher Händler beim MKM gelistet zu sein.

 

 

3. Widerrufbelehrung:

 

In diesem Punkt stimme ich TCG Discount zu, dass hier ein echter Nachteil für einen gewerblichen Händler im Vergleich zu einem privaten Verkäufer gibt.

Jedoch kann auch hierin ein Vorteil sein, zum Beispiel das gerade aus diesem Grund bei einem gewerblichen Händler lieber eingekauft wird als bei einem privaten Verkäufer.

 

 

Gewerbeanmeldung: Ich weiß nicht, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss, aber das was TG dort macht ist für mich kein klassisches Gewerbe.

Vielleicht kann die Stadt oder Gemeinde ja mal bei TG vorbeischauen und sich das anschauen, ob er Werbung vor der Haustür hat. Wie seine Büroräume aussehen und wo er sein Gewerbe betreibt. Wahrscheinlich läuft es so wie bei vielen anderen MKM Verkäufern. Nach der Arbeit wird geschaut, ob man was verkauft hat. Dann macht man diese Bestellungen fertig und schaut, was man sich von diesem Geld wieder kaufen kann. Ich stimme hier allen zu, die sagen wer ein paar tausend Karten im Bestand hat macht den Anschein Händler zu sein. Aber für mich ist das nur ein Indiz. Jedoch sprechen meiner Meinung nach viele Indizien gegen einen gewerblichen Handel mit Karten. Und selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um ein Gewerbe handelt, welchen  Vor- bzw. Nachteil haben TG oder TCG Discount dadurch?

 

Fazit: Für mich hat hier ein gewerblicher Händler mit "Kanonen auf Spatzen geschossen". Die Reaktion ist völlig überzogen und ist für das Miteinander in der Magic Community nicht sehr hilfreich. Den Nachteil den TCG Discount gegenüber TG hat ist nicht größer als der Nachteil den TCG gegenüber allen anderen privaten Verkäufern auf MKM hat. Natürlich können diese billiger anbieten. Sie wollen kaum einen richtigen Gewinn damit erzielen. Sie müssen keine Steuern bezahlen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass dies solch ein Vorgehen nicht rechtfertigt.

 

 

 

 

 


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