Er hinterzieht die Umsatzsteuer, da der Grundsatz ist, dass er Regelbesteuerer ist. Die Kleinunternehmerregelung ist zu beantragen, aber ohne Antrag hat er Umsatzsteuer zu zahlen. Somit ist das Steuerhinterziehung.
Auszug aus § 19 UStG:
1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Ich bin auch schon Jahre im Steuerbereich tätig und wenn jemand als Steuerfachangestellter, wie TG in diesem Rahmen tätig wird, dann weiß er ganz genau, was er macht. Das ist dann nicht mal mehr nur als dumm von ihm zu werten, sondern ist ein richtiger Fall von Steuerhinterziehung.
Das er ohne Frage gewerblich tätig ist und seine Tätigkeit hätte anmelden müssen steht im § 15 EStG. Er erfüllt ohne wenn und aber alle Voraussetzungen. Jedes Gericht in Deutschland wird zu der gleichen Entscheidung kommen. Es handelt sich nicht mal um einen Grenzfall. Vor allem nach seiner eigenen Aussage mit der Spekulation und der Gewinnerzielungsabsicht. Wenn man als Gericht dann noch seine berufliche Vorbildung sieht, dann ist es klar, dass er als gewerblich einzustufen ist.
Für alle anderen Hobby-Verkäufer greift der Fall natürlich nicht.
Selbst wenn ihr monatlich 30 Sendungen verschickt, ist das wichtigste, ob ihr in kurzem Zeitraum vorher die Karten gekauft habt und ihr diese ausschließlich weiter verkaufen wolltet. Wer jetzt seine P9 oder sonstige teuren Karten verkaufen will, kommt niemals in den gewerblichen Handel.
Bezüglich des Vorgehens von TCG äußere ich mich nicht. Außer, dass er sein Recht genutzt hat und im rechtlichen Rahmen gehandelt hat. Ob das jetzt moralisch verwerflich ist oder nicht, macht keinen Unterschied.
Als Fazit kann man nur sagen:
TG wird als gewerblich eingestuft werden und sich an die Gesetze halten müssen. Übrigens hat sich ein Laie, der keine Ahnung hat, bevor er irgendetwas macht, auch mit den Gesetzen auseinander zu setzen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Für alle anderen, die weniger und nicht so gezielt wie TG vorgehen, hat es keinerlei Auswirkungen.
Das du hier eine Steuerhinterziehung unterstellst, ohne überhaupt die genauen Zahlen zu kennen, halte ich für äußerst gewagt.
Diesen gesamten 2 Post kann ich nur widersprechen.
1. Das es ganz eindeutig Einkünfte nach § 15 EStG sind, kann ich so nicht nachvollziehen. (Außer du hast natürlich ganz andere Informationen, als ich)
2. Das jedes Gericht genauso entscheiden würde. Ich glaube du kennst die deutschen Gerichte nicht. Hier wird auch kontrovers diskutiert. Also so eindeutig kann es ja dann nicht sein.
3. Das die Vorbildung von TG Einfluss auf die Entscheidung der Einstufung in Gewerblichkeit oder eben privat haben soll, halte ich sogar für verfassungswidrig. Stell man sich mal vor, er wäre Maurer gewesen und dann wäre es ok gewesen?
4. Auch dein Beispiel mit den 30 Sendungen halte ich nicht für sehr hilfreich. Da man es nicht nur an den 30 Sendungen festmachen kann. Es spielen viel mehr Faktoren rein.