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VoIrath

Registriert seit 02. Mai 2020
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#1632374 Todesberührung und Trampelschaden

Geschrieben von VoIrath am 31. Mai 2020 - 19:33

Hallo ihr beiden, 

 

danke für die rege Diskussion, es lässt mir halt keine Ruhe. Unzwar bin ich vollkommen bei Dir, was die Regelauslegung von Todesberührung ist.

 

Aber Regel 702.19b für Trampelschaden sagt:

 

702.19b Der Beherrscher einer angreifenden Kreatur mit Trampelschaden weist erst der/den sie blockenden Kreatur(en) Kampfschaden zu. Wenn all diesen blockenden Kreaturen tödlicher Kampfschaden zugewiesen wurde, wird jeglicher überschüssiger Schaden wie ihr Beherrscher wählt zwischen diesen blockenden Kreaturen und dem Spieler oder dem Planeswalker, den die Kreatur angreift, zugewiesen. Wenn nach tödlichem Schaden überprüft wird, berücksichtige Schaden, der bereits für die Kreatur notiert wurde, und Schaden von anderen Kreaturen, der im gleichen Kampfschadensegment zugewiesen wird, aber keine Fähigkeiten oder Effekte, die die Menge an Schaden verändern könnten, der tatsächlich zugefügt wird.

 

 

Folgender ist mein Gedanke dabei, diese Regel für Trampelschaden sagt platt aus, man muss erst nummerisch tödlichen Schaden zuweisen muss, und demnach die Menge an Trampelschaden auf den Spieler, und erst danach Effekte und Fähigkeiten berücksichtig werden. Demnach müsste ich von der 6/4 Trampelschaden Todesberührung Kreatur dem 3/3 Blocker erst 3 Schadenspunkte zuweisen. Dann werden laut der Regel für Trampelschaden Effekte und Fähigkeiten berücksichtig. Demnach kommt er dann Todesberührung zum Zuge. Somit bekommt der verteidigende Spieler nur 3 Schadenspunkte, weil andere Fähigkeiten bei Trampelschaden erst nach Bestimmung des Schadens zum Zuge kommen. 

 

Um meinen Gedanken zu untermauern. Eine Kreatur die Schutz hat, werden ja auch erst Schaden zugewiesen, und dann tritt ihre Fähigkeit ein, dass der Schaden verhindert wird. Eine 6/4 Trampelschaden muss einer 3/3 Kreatur mit Schutz auch erst 3 Schaden zuweisen und nur 3 gehen auf dem Spieler, bevor die Fähigkeit Schutz greift, und die 3/3 Kreatur keinen Schaden durch ihre Fähigkeit Schutz erhält. Andersherum könnte ich sonst argumentieren, wenn die 3/3 Kreatur keinen Schaden erhält, gehen 6 Schaden direkt auf den Spieler.

 

Die Regel für Trampelschaden sagt halt in der zeitlichen Reihenfolge aus, dass erst tödlicher Schaden zugewiesen werden muss, und dann Fähigkeiten zum Wirken kommen. Ja Todesberührung ist tödlicher Schaden, aber keine Kreatur stirbt bei Todesberührung ja nicht durch zuweisen, sondern indem Schaden verrechnet wird, also als Folge der Verrechnung des Schadens. Trampelschaden legt aber gemäß der o.g. Regel vorher fest, wieviel Schaden bei der blockenden Kreatur hängen bleiben müssen, nämlich gemäß Defintion tödlicher Schaden muss zugewiesen werden. 

 

Da Zuweisung vor der Verrechnung von Schaden stattfindet, blockt die Kreatur 3 Schaden weg, und nur 3 Schaden gehen auf den Spieler.




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