Irgendwie hab ich auch ein bisschen das Gefühl das sich hier immer wieder im Kreis gedreht wird. Offensichtlich bin ich kein Rechtsanwalt, aber ich versuch mich mal an einer Zusammenfassung, denn egal ob im Terese Nielsen Thread, im Corona Thread oder hier gibt es immer wieder Probleme beim Verständnis von Meinungsfreiheit in Deutschland:
1. Meinungsfreiheit deckt nicht unwahre Tatschenbehauptung oder Hassrede ab.
2. Meinungsfreiheit ist keine Narrenfreiheit - Sie schützt dich nur vor staatlichen Konsequenzen deiner Meinungsäußerung, denn
3. Wir treffen unsere eigenen Entscheidungen und tragen dafür die Konsequenzen
Wenn wir das also, unabhängig dass es gerade um Canada geht, das auf die Situation übertragen, dann:
a. Zensur darf also unter gewissen Umständen stattfinden - passiert hier aber doch gerade garnicht. Er darf seine Meinung ja weiter Frei äußern, über alle Medien die ihm zur Verfügung stehen.
b. Aber es gibt auch (erstmal) keinen Schutz davor, dass sich das Umfeld - andere Menschen, Arbeitgeber - von einem Abwenden wenn man seine Meinung äußert.
Was hier mit der Social-Media Hetzjagd passiert ist folgendes: Menschen fordern, dass der Arbeitgeber sich von der Person abwendet.
Wenn man es ganz pingelig sehen will geht es nicht einmal um Meinungsfreiheit selbst, sondern um die Konsequenzen: Und zwar dass der Social-Media-Mob Diskriminierung auf Basis der Weltanschauung ausübt.
Bei Therese Nielsen war die Sache ganz klar: Weil nationalsozialistisches Gedankengut eine Verbotene Weltanschauung ist - es ist nicht vor Diskriminierung geschützt - in anderen Worten: Die Konsequenz des Jobverlusts ist berechtigt.
Bei den Querdenkern Verschwörungstheoretikern oder Anti-Covid-Maßnahmen Demonstranten (um erstmal weniger vorbelastete Konnotationen zu nutzen) ist das erst einmal anders - Hier ist die Weltanschauung erst einmal nicht verwerflich - deswegen sollte hier erst einmal der Schutz vor Diskriminierung einspringen.
Der Internet-Mob ist hier aber schwer zu bändigen, weil er reale Auswirkungen hat: Der Arbeitgeber wird bei nicht-Aktion die Konsequenzen für das Handeln des Angestellten tragen - egal ob der Social-Media-Mob rechtlich in Ordnung ist oder nicht.
Die Firma wird den Angestellten daher höchstwahrscheinlich zum Schutz der eigenen Interessen absägen und das ist ein Problem: Die Rechtskontrolle wurde umgangen.
Und genau deswegen sagte ich zuvor: Es gibt Fälle in denen der Mob durchaus im Recht ist, aber das ändert erstmal nichts daran dass diese Social-Media Lynchmobs an sich Problematisch ist, weil Sie das Rechtssystem aushebeln können.
Aber in Seb McKinnon Fall hilft es allerdings nicht dass er QR-Codes schlimmer als Nazi-Flaggen findet und damit die Diskussion um nationalsozialistisches Gedankengut auf den Plan gerufen hat.
Ich gehe sogar einen Schritt weiter. Es interessiert mich auch persönlich nicht sonderlich, was die MtG Künstler so treiben. Das bei so vielen Künstler, die für WotC arbeiten, die Gesellschaft mit Ihren Up und Downs vertreten ist überrascht jetzt nicht.
Hier kommt meine Meinung dazu:
Generell gebe ich dir erst einmal Recht, es interessiert mich idR nicht. Aber: Durch die Art des Produktes das WotC vertreibt und der Art der Dienstleistung die bei ihm in Anspruch genommen wird, hat sich SebMcKinnon mMn selbst ins aus befördert: Weil der Arbeitgeber bei jedem Auftrag befürchten muss dass er die Reichweite des Produktes als Plattform nutzt.
Bearbeitet von Genu, 31. Januar 2022 - 15:38.