Rein rechtlich war das übrigens kein Irrtum der zur Anfechtung berechtigt. Der Wert einer Sache ist keine wesentliche Eigenschaft einer Sache iSd § 119 Abs. 2 BGB.
Man könnte höchstens über Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) nachdenken. Da der niedrige Preis aber noch im Graubereich zur Sittenwidrigkeit ist und er schlicht auf der Nachlässigkeit des Verkäufers beruht, dürften die Erfolgsaussichten eher gering sein.
- Jokey2 hat sich bedankt