Zum Inhalt wechseln


Asel

Registriert seit 14. Feb 2005
Offline Letzte Aktivität 24. Mär 2024 23:34

#1678473 Kartenzustand

Geschrieben von Asel am 29. Oktober 2020 - 18:21

Weil es notwendigerweise Varianz gibt, wenn du NM kaufst. Legst du deine gesamten NM Einkäufe 2019 nebeneinander, wirst du feststellen, dass unter diesen Karten manche besser und manche schlechter Near Mint sind. Dennoch wirst du die allermeisten als Near Mint bezeichnen.

 

Bei Karten von geringerem Wert, stört mich diese Varianz nicht. Bei 100€-Karten schon eher. Deshalb fordere ich bei Karten in dieser Region auch regelmäßig Scans an, bevor ich sie kaufe. Kaufe ich sie ohne Scan, dann muss ich damit leben, dass ich eine "schlechtere" Near Mint bekommen habe. Dass die oben gezeigte Karte nicht eindeutig excellent ist, zeigt ja schon das Meinungsbild hier im Thread.




#1678459 Kartenzustand

Geschrieben von Asel am 29. Oktober 2020 - 17:25

Gradings sind subjektiv. Hätte die Karte wahrscheinlich auch mit Near Mint reingestellt. Wenn ich sie gekauft hätte, wäre ich wahrscheinlich unzufrieden gewesen und hätte mich geärgert, dass ich keine Scans angefordert habe.




#1655802 Ernstgemeint: MTG und E-Commerce Widerrufsrecht

Geschrieben von Asel am 14. August 2020 - 23:26

§ 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB. Der Verbraucher schuldet Wertersatz. Ein aufgerissener Booster dürfte fast wertlos sein. Der Unternehmer kann dann mit diesem Wertersatzanspruch gegen seine Verpflichtung zur Rückzahlung des Kaufpreises aufrechnen, §§ 387 ff. BGB




#1647996 [MKM] Magickartenmarkt / Cardmarket

Geschrieben von Asel am 20. Juli 2020 - 17:09

Bräuchte mal eine Zweitmeinung. Habe am Donnerstag bei MKM eine Wintermoon Mesa foil nm für 5 € verkauft. Ungewöhnlicherweise hat der Käufer für innerdeutschen Versand Sendungsverfolgung gewählt, was ich nicht gesehen habe. Deshalb habe ich gleich am nächsten Tag per normalem 80ct Brief versandt, der auch heute direkt ankam. Als Bewertung erhielt ich Allg: Schlecht, Artikelbeschreibung und Verpackung: Neutral, Kommentar: Versichert bezahlt, normal verschickt oder so ähnlich.

Etwas erbost über diese Bewertung beantragte ich eine Stornierung mit dem Hinweis, dass es ein Versehen war, ich gerne den Differenzbetrag erstatte und ich jedenfalls die Bewertung für die Artikelbeschreibung als Frechheit erachte. Zu meinem Erstaunen änderte der Käufer darauf die Bewertung in Allg: Neutral, Artikelbeschreibung: Neutral, Verpackung: gut und fügte in seinem Kommentar hinzu, dass die Karte Exc statt Nm sei. Nun will ich nicht garantiert ausschließen, dass die Karte fehlerfrei ist. Ich hab binnen kurzer Zeit 1000 Einzelkarten bei MKM eingestellt und sicher nicht jede vorher aus der Hülle genommen und ihren Zustand überprüft. Nur tue ich das jedenfalls, wenn ich die Karte verkaufe und bevor ich sie versende, um einen Lapsus ggf. zu korrigieren. Auch hier bin ich mir sicher, dass die Karte einwandfrei war und nicht Exc.

Wie würdet ihr weiter vorgehen? Direkt beim Support melden oder weiter mit dem Käufer diskutieren und Scans anfordern (welche Aussagekraft das auch immer haben soll)? Habt ihr Erfahrung mit solchen Krawallkäufern? Die ganze Sache hätte ja easy geklärt werden können, wenn er einfach mich auf mein Versehen hingewiesen hätte. 8(

 

Ok, Folgendes ist passiert. Ich habe das Problem beim Support geschildert. Wurde daraufhin gesperrt mit dem Hinweis, ich solle das Geld erstatten. Habe ich gemacht.

Antwort war dann vom Support: Du hast dich wegen der Bewertung beschwert, aber das Geld nicht zurücküberwiesen. Überweise das nächste mal direkt. Ende des Cases. Das ich Erstattung angeboten habe und der Käufer lieber eine unsachliche Bewertung abgibt scheint irgendwie egal zu sein.

 

Danke für diese wunderbare Problembehandlung Cardmarket Christian.




#1583493 Riesentöter Erklärung

Geschrieben von Asel am 22. Januar 2020 - 09:16

Zu ergänzen wäre noch, dass er den Angriff der Kreatur durch tappen nur stoppen kann, wenn er sie getappt hat bevor du sie als Angreifer deklarierst, maW er muss sie tappen bevor du angreifst, sonst hat das Tappen keinen Effekt.

Okay, das ging ja schnell.. danke euch :) Dann lief ja alles richtig, nur ich war etwas verwirrt :D
Eine letzte Frage noch:
Um "Abenteuer" zu aktivieren, bezahle ich in diesem Fall ja drei Mana. Wenn ich die Karte nun vom Exil als Kreatur aufs Feld holen möchte, muss ich noch einmal 1 Mana zahlen, richtig? Ich muss aber eine Runde warten, bevor beides getan werden kann, oder?

Das verwirrt mich momentan auch noch bei Artefakten. Als Beispiel: Wenn ich ein Quecksilberamulett legen möchte, muss ich 4 Mana zahlen. Muss ich dann nochmal 4 Mana zusätzlich zahlen (+tappen), um die Karte zu aktivieren?

2x Ja, musst du noch einmal bezahlen.


#1582937 Banned List Diskussion - [09.03.2020] - Once upon a Time gebannt

Geschrieben von Asel am 20. Januar 2020 - 13:20

[...]

Erst bannen die mir in T2 meine Skullclamp, dann später die Artefaktländer und den APostel und jetzt meinen schönen Moxopal :(

[...]

 

Erst = Vor 16 Jahren  :lol:

 

Wie die Zeit vergeht  8[

 

 

Edit: https://magic.wizard...w-ye-2004-06-04




#1582250 [MKM] Magickartenmarkt / Cardmarket

Geschrieben von Asel am 17. Januar 2020 - 16:22

Eine andere Frage ist, ob die AGBen auch wirksam (einbezogen) sind.




#1567208 Communitythread 2019

Geschrieben von Asel am 29. November 2019 - 16:40

Worker production nicht zu idlen kann ich von BW. Was das Veranschaulichen von BOs angeht kenne ich es von dort so, wie ich es dir an folgendem Beispiel zeige:

PvZ Forge FE
8 - Pylon at Natural Expansion*
11 - Forge*
14 - 2x Cannons
15 - Nexus**
15 - Gateway***
16 - Pylon
17 - Assimilator
18 - Cybernetics Core
19 - Zealot
*use Probe to scout afterwards
**pause Probe production
***resume Probe production

Es wird vorausgesetzt, dass permanent Worker (Probes) produziert werden - daher wird, falls für die BO nötig, auch gezielt darauf hingewiesen, wenn das pausiert werden soll.
Die Zahlen stehen dann für die Population, bei der man den nachfolgend genannt Schritt einleiten muss. Auf diese Art weiß man exakt was zu welcher Zeit passieren muss und es ist exakt durchgerechnet, dass man damit die optimale Zeiteinteilung hat was Eco und Speed angeht.
Die Pylons sind hier die Häuser, also population cap Buildings, und der Zealot am Schluss ist die erste Kampfeinheit. Die BO hält also dein Händchen und du musst nicht nachdenken bis du in der Produktion deiner Armee stehst. Population cap, Ressourcenmanagement, alles eingebunden.

 

8 Pylon

9 Gate

9 Gate
1a2a3a

Win


  • Lev hat sich bedankt


#1565271 [MKM] Magickartenmarkt / Cardmarket

Geschrieben von Asel am 20. November 2019 - 17:19

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, wird Anspruch genannt. Bei den allermeisten privatrechtlichen Streitigkeiten, wie auch hier, geht es um die Durchsetzung eines solchen Anspruchs. Wer Ansprüche inne hat, beantwortet uns die Rechtsordnung. Wer als Käufer einen wirksamen Kaufvertrag schließt, der kann verlangen, dass der Verkäufer etwas tut, nämlich ihm die Sache zu übergeben und ihm Eigentum an der Sache zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB). Wer als Verkäufer einen wirksamen Kaufvertrag schließt, der kann verlangen, der Käufer etwas tut, nämlich ihm den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 Abs. 2 Alt. 1 BGB). Allein das Recht sagt uns, wer diesen Anspruch hat. Es handelt sich um eine reine Rechtsfrage; was MKM oder mein Vertragspartner dazu sagt, ist ziemlich egal.

 

Nun gehen wir davon aus, dass das Recht unmissverständlich sagt, dass ich einen Anspruch habe. Ich verlange also bspw. von jemandem, dass er mir Karten zuschicken soll. Bedeutet das automatisch, dass ich die Karten auch bekomme? Nein, natürlich nicht. Weigert sich mein Gegenüber, dann muss ich tätig werden, denn ich will ja etwas. Also was nun? Mein Recht selbst mit Gewalt durchsetzen? Moskau-Inkasso?

 

Das Recht sieht vor, dass Ansprüche grundsätzlich durch ein Gerichtsverfahren tituliert werden müssen (d.h. ein Gericht muss in einem Urteil auf den Anspruch erkennen). Mit dem Titel kann ich dann zum zuständigen Vollstreckungsorgan gehen (hier der Gerichtsvollzieher) und den Verkäufer dazu (im Zweifel durch physische Gewalt) zwingen, die Sache herauszugeben und mir zu übereignen. Das ist aber natürlich ziemlich aufwendig. Bei einem Streitwert bis 5000,00 (es gibt keinen Mindeststreitwert in Deutschland) ist das Amtsgericht zuständig. Ein Verfahren vor dem Amtsgericht dauert mindestens 6-9 Monate - wenn es schnell geht. Außerdem muss ich die Gerichtskosten vorstrecken (mindestens 105 EUR) sowie die Vollstreckungskosten vorstrecken (min. 30 EUR). Diese kann ich zwar gleich vom Gerichtsvollzieher wieder beim Verkäufer eintreiben, ist aber natürlich alles trotzdem lästig und zeitaufwendig. Rechtsanwalt noch nicht einberechnet. Aber vielleicht habe ich ja eine Rechtsschutzversicherung oder so. Dann dauert es einfach nur lange.

 

Hier haben wir aber eine besondere Situation, die uns eine "Vollstreckung" unseres Anspruchs ganz ohne Gerichte erlaubt. Magickartenmarkt ist nämlich ein Intermediär, der durch das Betreiben der Handlungsplattform eine gewisse Macht über seine Nutzer ausüben kann. So kann Magickartenmarkt einem Verkäufer, der nicht verschicken will, androhen, sein Konto zu sperren und ihn so dazu bringen, die Karte zu versenden (inwiefern das rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt). Jedenfalls macht sich Magickartenmarkt nicht strafbar und sie nutzen diese Macht ja auch de-facto, um Ansprüche durchzusetzen. Das ist natürlich der schnellste Weg.

 

Dazu ist Magickartenmarkt mir gegenüber nicht verpflichtet. Sie haben allerdings ein Eigeninteresse daran, ihre Plattform von unzuverlässigen Händlern und Käufern frei zu halten. Nur in welchen Fällen wird Magickartenmarkt zu meinen Gunsten handeln? Ich behaupte einfach mal, dass sich Magickartenmarkt danach richten wird, wer im konkreten Fall einen Anspruch hat. Und wie finden wir heraus, wer einen Anspruch hat? Naja, siehe oben.

 

Nun ist MKM natürlich kein Gericht und im Support werden wahrscheinlich auch keine Volljuristen sitzen. Ich stelle deshalb kühn eine zweite Behauptung auf: MKM wird wohl interne Vorgaben für bestimmte Standardsituationen haben, die sich nach der gelten Rechtslage richten. Bei komplizierteren Fällen (Achtung Überspitzung: ist die Karte noch exc- oder nur good+) werden sie wohl schlicht gar nichts machen.

 

Und was wenn der MKM-Support nichts macht? Dann bleibt mir wohl nur, zu klagen, mich zu einigen oder nachzugeben. Wie man sich entscheidet, ist einem dann selbst überlassen. 

 

So sehe ich das jedenfalls.




#1565147 [MKM] Magickartenmarkt / Cardmarket

Geschrieben von Asel am 20. November 2019 - 12:37

Naja, der Rücktritt ist wiederum ein anderes Gestaltungsrecht als die Anfechtung. Und die Anfechtungsfrist beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem der Irrende seinen Irrtum bemerkt (§ 121 BGB "ohne schuldhaftes Zögern"). Deshalb würde ich das jetzt als weniger problematisch ansehen. Anders natürlich, wenn der Verkäufer nach dem Kauf erstmal eine Woche wartet, bis er die Anfechtung erklärt.




#1565143 [MKM] Magickartenmarkt / Cardmarket

Geschrieben von Asel am 20. November 2019 - 12:29

Wenn ich anfechte, dann mache ich ein Anfechtungsrecht geltend. Anfechtungsrechte erkennt man daran, dass sie im Gesetz so bezeichnet sind.

 

Die Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht. Durch ein Gestaltungsrecht kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Die im Massenverkehr wichtigsten (iSv häufigsten) Gestaltungsrechte sind Anfechtung und Widerruf. Während Anfechtungsrechte typischerweise an Irrtümer oder sonstige Beeinträchtigungen der Willensbildung (§ 123 BGB) anknüpfen, werden Widerrufsrechte regelmäßig wegen struktureller Unterlegenheit einer Vertragspartei eingeräumt (Verbraucher vs Unternehmer).

 

"Rückgaberechte" sind regelmäßig Widerrufsrechte oder sie werden vom Verkäufer freiwillig (beispielsweise in seinen AGBen) gewährt.




#1565134 [MKM] Magickartenmarkt / Cardmarket

Geschrieben von Asel am 20. November 2019 - 12:14

https://www.gesetze-.../bgb/__143.html

 

"Ups, sorry" reicht, soweit erkennbar ist, dass der Verkäufer anfechten will. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Verkäufer einen Anfechtungsgrund nennt, bspw. "ups, sorry, ich habe mich vertippt" (Erklärungsirrtum) oder "ups, sorry, ich dachte beim Einstellen der Karten, wenn ich als Anzahl 4 angebe und den Haken bei Playset setze, dass ich die Karte 4x und nicht 16x verkaufe" (Inhaltsirrtum). Was übrigens nicht funktioniert ist: "ups, sorry, ich habe die Karte zu günstig reingesetzt"; das wäre ein Preisirrtum, der nicht zur Anfechtung berechtigt und bis zur Grenze des § 138 BGB (Sittenwidriges Geschäft, Wucher) regelmäßig auch nicht aus anderen Gründen problematisch ist. Die Grenze für § 138 BGB dürfte mE auf MKM sehr hoch liegen, da der Markt sehr transparent ist und Preisspikes ein übliches Phänomen sind. Es scheinen mir da eigentlich nur Fälle denkbar, in denen ein MagicLaie hochpreisige Karten findet und die dann auf MKM verschleudert, weil er zum Beispiel nicht rafft, dass die Karten aus unterschiedlichen Editionen auch unterschiedliche Preise haben.

 

Nur weil der Vertrag wegen der Anfechtung nichtig ist, heißt das übrigens nicht, dass man nicht auch (zu Unrecht) auf Einhaltung des Vertrages verklagt werden kann; es heißt nichtmal, dass man den Prozess dann auch gewinnt (Stichwort: Beweislast). Außerdem kann den Anfechtenden unter Umständen ein Schadensersatzsanspruch treffen (§ 122 BGB)




#1546572 [ELD] Spekulationsthread - Throne of Eldraine

Geschrieben von Asel am 05. September 2019 - 11:32

Bin kein großer Fan der neuen MagicLore. Ich bin mit Rath, Shiv, Dominaria, Urborg etc groß geworden und der letzte Block, der sich von den Artworks und der Optik wie das alte Magic anfühlte, war für mich Legions. Ich meine schaut euch doch einfach mal die Artworks aus dem Maskenblock an. Es wirkt einfach alles ein wenig martialischer und weniger "glatt" als bei den heutigen Artworks.




#1543016 Wie viele Playmats besitzt ihr?

Geschrieben von Asel am 23. August 2019 - 21:09

Interessant für mich, diesen Thread zu lesen, denn obwohl ich zweimal pro Woche RL-Magic spiele, habe ich exakt null Spielmatten. Ich kann mich auch nicht erinnern, jemals eine gehabt zu haben. Daran kann man vermutlich ersehen, wann ich aus dem MtG-Turnier-Rummel ausgephased bin.

 

Hätte ich so etwas, würde ich es aber ohnehin im Schrank verstauben lassen. Ich hab's gern möglichst simpel: Karten + Würfel für alles andere. Token-Karten habe ich auch noch nie verwendet. Manchmal schieben mir andere Spieler dann während des Spiels von sich welche zu, wenn ich Spielsteine produziere. :lol:

 

###

 

Ich kann mich noch ganz gut daran erinnern, wie ich um 2004 zum ersten Mal diese Matten in Iserlohn gesehen habe. Schon damals fragte ich mich (mit dem Budget eines 14-jährigen), wofür man so einen unnützen Kram brauch. Damals erhielt man dann noch die teils verschämte Antwort, dass man die teuren Karten nicht mit der Spieltischoberfläche strapazieren wolle (kein Scheiß). Da ich vollkommen ohne Spielmatten aufgewachsen bin, konnte ich dann auch nie einen Faible für die Dinger entwickeln und ich schaue immer noch leicht verächtlich auf meinen Gegner, wenn er eine solche Matte vor mir ausbreitet (während ich an meine leckeren foil old frame staples denke - mmmmh),




#1539189 [MKM] Magickartenmarkt / Cardmarket

Geschrieben von Asel am 09. August 2019 - 14:40

Die einzige Quelle, der du vertraust, scheinst du selbst zu sein. Ansonsten versuch es doch einmal mit BGHZ 16, 54. 

 






© 2003 - 2016 | @MTG_Forum auf Twitter | MTG-Forum.de auf Facebook | Impressum | Disclaimer/Datenschutz | Magic-Markt | DeckStats
Diese Webseite steht in keiner Verbindung zu Wizards of the Coast, Inc. oder Hasbro, Inc. Magic: The Gathering ist ein eingetragenes Warenzeichen von Wizards of the Coast, Inc, einem Tochterunternehmen von Hasbro, Inc. Alle Rechte an den Kartennamen, dem Tap-Symbol, den Mana-Symbolen und den Editions-Symbolen liegen bei Wizards of the Coast, Inc. Alle Rechte an Bildern liegen bei dem jeweiligen Künstler oder Wizards of the Coast, Inc. Alle Rechte vorbehalten.