Jo, fast schon amüsant, wie er da mit Gesetzestexten das Klugscheißern anfängt und dabei den wichtigsten Teil gekonnt ignoriert.
Wie er selbst schreibt:
von der Strafbarkeit des bewussten Weiterverkaufs unrechtmäßig erworbener Güter
Da er ja selbst so scharf darauf ist, mit §259 zu argumentieren:
Notwendig ist daher insbesondere, dass der Täter weiß, dass das Tatobjekt aus einer gegen fremdes Vermögen gerichteten rechtswidrigen Tat stammt. Diese Kenntnis muss im Zeitpunkt der Hehlerhandlung vorliegen. Erfährt der Erwerber erst später Kenntnis von der kriminellen Herkunft der Sache, liegt keine Hehlerei vor
Herr Kaube tut hier so, als wolle irgendjemand den Straftatbestand abschaffen oder für ungültig erklären, dabei ist der einzig relevante Teil dieser gesamten Diskussion, ab wann ein Plattform von einem solchen Verstoß "weiß".
Bisher gilt dahingehend, dass eine Plattform (nehmen wir als Beispiel mal Youtube) erst dann haften muss, wenn sie über eine solche Urherberrechtsverletzung (z.B. ein hochgeladenes Video) in Kenntnis gesetzt wird, indem z.B. das Video gemeldet wird.
Anders als einen dieser Herr Kaube in seinem Artikel suggerieren möchte, befinden wir uns hier nicht in einem rechtsfreiem Raum, sondern Youtube macht sich sehr wohl strafbar, wenn in einem solchen Fall das Video nicht runter genommen wird oder die Werbeeinnahmen an den Rechteinhaber gehen, etc.
Was mit sich mit der neuen Urheberrechtsreform ändern würde, wäre der Zeitpunkt, ab dem eine Plattform haften muss, nämlich dann bereits ab dem Zeitpunkt des Hochladens.
Da jede Minute deutlich mehr Content auf Plattformen hochgeladen wird, als jemals Menschen tatsächlich überprüfen könnten, würde das zwangsläufig dazu führen, dass Algorithmen sämtlichen hochgeladenen Content überprüfen müssten - die dann wiederum vmtl nicht unterscheiden können zwischen Urheberrechtsverletzungen, Satire, korrekten Zitaten, künstlerisch transformierten Werken, etc.
Und da in dieser Art von Artikel auch gerne suggeriert wird, dass Kritik an der neuen Urheberrechtsreform ja maßgeblich durch Google und Co. gesteuert wäre und sämtliche Kritiker sich naiver weise von irgendwelchen Multimilliarden Konzernen für deren Interessen instrumentalisieren ließen:
Dabei wird gerne unterschlagen, wer auf der anderen Seite steht: Multimilliarden schwere Verlagsgruppen, insbesondere aus Deutschland und allen voran Axel Springer SE, die seit Jahren durch massive Lobbyarbeit in Brüssel diese Urheberrechtsreform voran treiben.
Ohne hier abstreiten zu wollen, dass auf der Seite der Internetgiganten sehr viel Geld/Einfluss dahintersteht, aber dann muss man sich bitte auch die anderen Seite der Medaille ansehen.
An der Stelle auch zum Autor deines verlinkten Artikels: Einer der 4 Herausgeber und Miteigentümer einer der größten deutschen Tageszeitungen, die sich in letzter Zeit u.a. diesen Ruf hier angeeignet haben:
Im Rahmen der Berichterstattung zur Urheberrechtsreform der Europäischen Union fiel die FAZ negativ auf. So wird ihr stark einseitige Berichterstattung für die Novelle vorgeworfen, wobei auch Unwahrheiten und unbewiesene Behauptungen aufgestellt wurden. Kritik erhielten diese Beiträge teilweise auch aus dem eigenen Haus.