"???"
Nicht rechtskonform bezieht sich in diesem Fall darauf, dass die Beweise aus eine gestellten Situation nicht gleich zu bewerten sind mit einer echten Situation und da scheinen wir uns ja einig zu sein. Nur in der Art der Bewertung sind wir uneins. Du sagst "Stimmt so auch nicht. Die Situation wird eben nur anders bewertet:". ich kann das leider nicht weiter konkretisieren, da ich kein Volljurist bin, aber der Sachverhalt der bewussten Täuschung kommt mir hier in den Sinn und Beweise aus solchen sind imho nicht zulässig.
"Der Fall ist nicht konstruiert (theoretisch)? "
Er ist in sofern theoretisch, das die Polizei das nicht darf. Aber wenn es keinen Unterschied machen würde, ob eine Situation real oder herbeigeführt ist, könnte die Polizei auf diese Weise legal handeln und jede Menge Leute abzocken und anzeigen.
"Wieso willkürlich und ohne Grund?" Das ist der Zusatz, der die Situation nicht real macht. Ich weiss nicht was Du daran nicht verstehst. Es geht um Situation, die die Exekutive bewusst herbeiführt, um Leute anzuzeigen oder zu schröpfen. Falls ein solches Szenario uneingeschränkt das Gleiche wäre wie ein realer Fall ist das nicht im Sinne einer Staatsmacht. Also nochmal: Wenn es ein konkrete Baustelle gibt, wo aus den Rahmenbedingungen klar wird, dass eine gewisse Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, kann die Polizei hier auch messen und bussgelder verteilen. Sie kann nicht mit einem 30 km Schild im Kofferraum durch die Gegend fahren, dieses willkürlich ohne verkehrstechnisch relevanten Grund aufstellen, nur um dann bei Tempoüberschreitung abzukassieren. Sie kann genausowenig ein Fahrrad oder Magickarten im Park auslegen und Leute, die diese dann mitnehmen (oder nicht sofort aufs Fundamt bringen) anzeigen. Oder kennst Du solche Fälle?
Nochmal: Der Unterschied liegt darin, ob der Situation real ist oder konstruiert und hier liegt dann auch die Paralle zum absichtlichen Auslegen von Magickarten.
"Ich finde es gut und richtig, dass man mit ein wenig Eigeninitiative probiert etwaige Diebe zu überführen. Das hat mMn nicht sonderlich viel mit Abzocke zu tun, sondern erinnert mich mehr an eine Überwachungskamera im Kaufhaus (die ausliegende Ware verführt aber auch zum Klauen...). Und das diese Verhalten nicht strafbar ist, darüber scheint ja jetzt Einigkeit zu herrschen?! Moralisch ist das weiterhin streitbar, das sehe ich ein. Aber ich gehe mal davon aus, dass man sich nicht sonderlich als Sherrif profilieren möchte, wenn Klauen scheinbar an der Tagesordnung ist."
Na also. Wir sind uns einig, dass es nicht strafbar ist, aber generell moralisch fragwürdig und diesem speziellen Fall das wir trotzdem beide damit sympathisieren.
Meine Anliegen war im speziellen zu zeigen, dass ein solches Handeln weiter gedacht, einem Staat die Möglichkeit gäbe durch gezielte Manipulation mittels seiner Exekutionsorgane einer hohe Prozentzahl seiner Bevölkerung irgendwelche (Klein)Verbrechen anzuhängen. Gelegenheit macht insbesondere Diebe.
/EDIT/ Falls das hobby juristeln unerwünscht ist können wir die Diskussion gerne per PM fortführen. Bitte mal hier arglistige Täusching checken
http://de.wikipedia....stige_Täuschung . "... Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte. Eine arglistige Täuschung ist also in der Regel dann gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung ... oder zum Erlass eines Verwaltungsakts ... veranlasst wird, was bei Durchschau der Täuschung nicht geschehen wäre. ..." Es passt also auf unseren Fall, da die Täuschung vorsätzlich ist und mit dem Ziel den Getäuschten "zu bestrafen". Natürlich hätte der "Dieb" die Tat nicht begangen, wenn er es gewusst hätte. Und hier nochmal ein Fall, dass Beweise aus Täuschung nicht zulässig sind:
http://www.123recht....1713.html/EDIT/
Bearbeitet von Nekrataal der 2., 14. Dezember 2011 - 18:14.