Nebenbei: die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gilt auch für den Überholvorgang. Damit ist wahrscheinlich nahezu jeder Überholvorgang auf der Landstraße nicht erlaubt.**
*"Beweis": Traktoren sind auf der Landstraße erlaubt, auch Radfahrer sind bei fehlendem Radweg verpflichtet, die Fahrbahn zu nutzen.
** 5.2 StVO: Überholen darf nur, wer absehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mir wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
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