Ich wills mal so verallgemeinern:
Kauft man Dinge, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, ist das ein hinreichendes Kriterium, das ganz alleine für sich über den gewerblichen Charakter einer Unternehmung entscheiden kann.
Tut man das nicht und argumentiert damit, daß man ja weder Gewinne erzielt hat noch die Absicht dazu hatte, können andere Indizien herangezogen werden, die gewerblichen Handel von Liebhaberei unterscheiden:
- Umfang und Frequenz der Transaktionen (zB Bewertungen auf Online-Plattformen, PowerSeller-Status @ebay)
- Werbung (in welchem Umfang auch immer)
- Handel mit immer gleichen oder ähnlichen Waren oder Neuware
- Vorhandensein von AGBs
Dabei ist es dann eben unerheblich, ob Umsatz bzw. Gewinn erzielt worden ist oder man die Absicht dazu hatte.
Es gibt hierbei keine einheitliche Rechtsprechung. Der BGH hat in einem Fall, bei dem eine gefälschte Markenuhr zurückgegeben werden sollte, der Verkäufer mit dem Hinweis auf seinen Status als Privatmann dieses aber ablehnte, lediglich 25 ähnliche Transaktionen in wenigen Monaten als alleiniges KO-Kriterium gewertet. In einem anderen Fall wurde der stückweise Abverkauf einer extrem grossen Poststempelsammlung als gewerblich eingestuft, in einem anderen waren hingegen 600 CDs (?) kein Problem
Im Fall hier hat der Richter wohl gesagt, daß er ganz froh gewesen sei, den Fall nicht aufgrund des reinen Transaktionsvolumen bewerten zu müssen. Das ist evtl. ein Hinweis darauf, daß dieser Richter den Liebhaberei-Aspekt wohl wirklich geprüft hätte, das aber nicht musste, weil die 4 Chromanticores alleine die Sache schon geregelt haben.
Man sollte im Metagame auch beachten, daß es hier nicht nur um Verbraucherschutz geht sondern auch um mögliche Steuervergehen, die der Staat traditionell nicht gerade wohlwollend betrachtet.
Unterm Strich ist es gut, daß es kein Urteil gegeben hat, daß irgendwo veröffentlicht wird und etwaige Michael C. Urmann-Klone auf den Plan gerufen hätte. Als MKM-Grosshändler würde ich mir aber mehrfach überlegen, ob ich nicht doch lieber Gewerbe anmelde oder unter verschiedenen Accounts an- und verkaufe, um zumindestens keinen Unmut bei beleidigten Gewerbetreibenden zu erregen. Ich würde auch jede reisserische Marktschreierei vom Profil entfernen. Eine ganze Menge Leute auf MKM haben die nötige Anzahl von Transaktionen mit ähnlicher Ware, um vor einer möglichen richterlichen Prüfung Respekt haben zu müssen. Da würde ich schon dafür sorgen, daß ich möglichst wenig Punkte von obiger Liste erfülle.
Was die EV angeht....die Aussagen darin waren sicherlich hanebüchen, aber offensichtlich nicht urteilsrelevant. Ob man deswegen einen Aufriss veranstalten möchte? Auf keinen Fall. Man muss die Gerichte nicht mit jedem Scheiss bemühen.
Bearbeitet von TümR, 02. September 2015 - 16:34.