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Auf MKM agierender Spieler wird von Händler verklagt.

MKM Recht Handel

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930 Antworten in diesem Thema

#921 TümR Geschrieben 02. September 2015 - 16:31

TümR

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Ich wills mal so verallgemeinern:

 

Kauft man Dinge, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, ist das ein hinreichendes Kriterium, das ganz alleine für sich über den gewerblichen Charakter einer Unternehmung entscheiden kann.

 

Tut man das nicht und argumentiert damit, daß man ja weder Gewinne erzielt hat noch die Absicht dazu hatte, können andere Indizien herangezogen werden, die gewerblichen Handel von Liebhaberei unterscheiden:

 

- Umfang und Frequenz der Transaktionen (zB Bewertungen auf Online-Plattformen, PowerSeller-Status @ebay)

- Werbung (in welchem Umfang auch immer)

- Handel mit immer gleichen oder ähnlichen Waren oder Neuware

- Vorhandensein von AGBs

 

Dabei ist es dann eben unerheblich, ob Umsatz bzw. Gewinn erzielt worden ist oder man die Absicht dazu hatte.

 

 

Es gibt hierbei keine einheitliche Rechtsprechung. Der BGH hat in einem Fall, bei dem eine gefälschte Markenuhr zurückgegeben werden sollte, der Verkäufer mit dem Hinweis auf seinen Status als Privatmann dieses aber ablehnte, lediglich 25 ähnliche Transaktionen in wenigen Monaten als alleiniges KO-Kriterium gewertet. In einem anderen Fall wurde der stückweise Abverkauf einer extrem grossen Poststempelsammlung als gewerblich eingestuft, in einem anderen waren hingegen 600 CDs (?) kein Problem

 

Im Fall hier hat der Richter wohl gesagt, daß er ganz froh gewesen sei, den Fall nicht aufgrund des reinen Transaktionsvolumen bewerten zu müssen. Das ist evtl. ein Hinweis darauf, daß dieser Richter den Liebhaberei-Aspekt wohl wirklich geprüft hätte, das aber nicht musste, weil die 4 Chromanticores alleine die Sache schon geregelt haben.

 

Man sollte im Metagame auch beachten, daß es hier nicht nur um Verbraucherschutz geht sondern auch um mögliche Steuervergehen, die der Staat traditionell nicht gerade wohlwollend betrachtet.

 

Unterm Strich ist es gut, daß es kein Urteil gegeben hat, daß irgendwo veröffentlicht wird und etwaige Michael C. Urmann-Klone auf den Plan gerufen hätte. Als MKM-Grosshändler würde ich mir aber mehrfach überlegen, ob ich nicht doch lieber Gewerbe anmelde oder unter verschiedenen Accounts an- und verkaufe, um zumindestens keinen Unmut bei beleidigten Gewerbetreibenden zu erregen. Ich würde auch jede reisserische Marktschreierei vom Profil entfernen. Eine ganze Menge Leute auf MKM haben die nötige Anzahl von Transaktionen mit ähnlicher Ware, um vor einer möglichen richterlichen Prüfung Respekt haben zu müssen. Da würde ich schon dafür sorgen, daß ich möglichst wenig Punkte von obiger Liste erfülle.

 

Was die EV angeht....die Aussagen darin waren sicherlich hanebüchen, aber offensichtlich nicht urteilsrelevant. Ob man deswegen einen Aufriss veranstalten möchte? Auf keinen Fall. Man muss die Gerichte nicht mit jedem Scheiss bemühen.

 


Bearbeitet von TümR, 02. September 2015 - 16:34.


#922 Assimett Geschrieben 02. September 2015 - 18:13

Assimett

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In dem vorliegenden Verfahren ging es wohl um die Tatsache, ob der Gräfensteiner als Gewerblich Handelnder eingestuft wird und er - was Rechte und Pflichten angeht - sich entsprechend im Geschäftsverkehr so behandeln lassen muss (restriktivere AGB`s etc.). Somit musste vom Gericht geklärt werden, ob er gewerblich tätig ist. Da es sich um eine Einstweilige Verfügung in einem Zivilverfahren handelte, musste das Gericht entscheiden, ob

1. ein gewerblich Handelnder (Unternehmer nach BGB) vorliegt (http://www.gesetze-i...e/bgb/__14.html)
oder
2. ob vielleicht sogar eine Kaufmannseigenschaft nach HGB vorliegt (http://www.gesetze-i...de/hgb/__1.html).

Die Begriffe "Einnahmeerzielungsabsicht" und "Gewinnerzielungsabsicht" sind originär Fachbegriffe aus dem Steuerrecht und hatten prinzipiell in diesem Verfahren nichts zu suchen.
Gleichwohl muss der Richter (eigentlich muss grundsätzlich der Kläger die Nachweise erbringen) nach Anhaltspunkten suchen, die eine Bejahung zum Unternehmer/Kaufmann zulassen. Dies könnte auch der Aspekt der Gewinnerzielungsabsicht sein, muss aber nicht. Wobei die Begriffe "Einnahmeezielungsabsicht" und "Gewinnerzielungsabsicht" in einem solchen Zivilstreit eine ganz andere Bedeutung haben können als im Steuerrecht.

Zur Klarstellung: Dieser Beitrag ist ohne Gewähr. Ich sage das bewusst, weil wir die Kenntnis von dem ganzen Klumpatsch ja auch nur von Reddit-Posten und ähnlichem her haben. Mich würde mal der Antrag der Klagepartei interessieren.

Die Einnahmeerzielungsabsicht habe ich im Umsatzsteuerrecht, § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG. Wenn ich Sachen einkaufe um sie wieder zu verkaufen, ist die Einnahmeabsicht gegeben.

Die Gewinnerzielungsabsicht und die steuerliche Einstufung als Gewerbetreibender habe ich wiederum im Einkommensteuerrecht (§ 15 Abs. 1 Satz 1 und § 15 Abs. 2 EStG).

Um konkret deine Frage zu beantworten: Die Gewinnerzielungsabsicht interessiert grundsätzlich nur das Finanzamt.

Wenn das so stimmt, danke. Irgendwie konnte mir mein Professor in Steuerrecht das damals nie so prägnant erklären :D

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#923 Mortal Geschrieben 03. September 2015 - 19:36

Mortal

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Servus!

 

Bin jetzt eher durch Zufall über den Thread gestolpert und auch etwas verunsichert, da ich demnächst auf MKM etwas verkaufen will. Und zwar handelt es sich um ein Playset Tarmogoyf. Die Karte ist ja im Preis recht attraktiv - als Verkäufer. Wenn ich die jetzt verkaufen will, habe ich da irgendwas zu befürchten?

 

btw: könnt ihr mir da eine Empfehlung geben? Wird der Goyf noch weiter im Preis steigen? Ist aufgrund aktueller Entwicklungen davon auszugehen, dass er in Zukunft fällt?


Bearbeitet von Mortal, 03. September 2015 - 19:38.

Die Zeit der "KritischenBeobachtung" ist vorbei ...

#924 Nekrataal der 2. Geschrieben 03. September 2015 - 20:08

Nekrataal der 2.

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Fragen bzgl. einzelner Karten und Ihrer Wertentwicklung werden bitte nicht in diesem Thread besprochen, sondern z.B. hier: http://www.mtg-forum...arkt-prognosen/

 

Aufgrund dessen, dass Du kaum Angaben machst, die helfen könnten Dein Anliegen zu beurteilen, ich Deinen Post aber hoffentlich richtig interpretiere, verkaufst Du ansonsten eher wenig über MKM, insofern halte ich das Risiko für sehr gering, dass Du damit Probleme haben wirst. Abhängig von Deiner steuerlichen Situation (Schüler, abhängig beschäftigt, selbständig) sollte Dir aber klar sein, dass die Einnahmen ggf. steuerpflichtig geltend gemacht werden müssten. Ich überblicke da nicht die Gesamtsituation, aber der Verkaufswert von nem Playset Goyfs ist ja schon stattlich.



#925 Retronasale Aromatherapie Geschrieben 03. September 2015 - 20:22

Retronasale Aromatherapie

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DU kannst die goyfs problemlos verkaufen.


ehemals ein schwarzes Kaltgetränk aus Kolanuss


#926 Wrathberry Geschrieben 04. September 2015 - 07:20

Wrathberry

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In der Regel müssen Flohmarkterlöse nicht steuerlich als Einnahmen angegeben werden. Steuerlich angegeben werden muss der Verkauf lediglich dann, wenn der Verkauf innerhalb der gesetzlichen Frist geschieht und ein Gewinn erzielt wird. Für ein solches privates Veräußerungsgeschäfts fällt die Steuer als dann an, wenn der Gegenstand innerhalb von einem Jahr (Spekulationsfrist) nach Anschaffung veräußert wird. Diese Steuerpflicht gilt nur dann, wenn mit dem verkauften Gegenstand ein Gewinn erzielt wurde.

Darüber hinaus gilt es die Freigrenze von 512,00 € einzuhalten: Liegt die Gewinne über dieser Grenze sind sie vollumfänglich steuerpflichtig. Zu beachten ist allerdings, dass Alltagsgegenstände des täglichen Gebrauchs nicht berücksichtigt werden, da es ihnen an einem Wertsteigerungspotential fehlt.

 

 

Theoretisch müsstest du wahrscheinlich wirklich Steuern dafür zahlen... Aber das Ganze ist einfach so undurchsichtig und keiner weiß so wirklich, wie sowas zu handhaben ist also verkauf sie einfach...


PLUS ULTRA!!!

Farewell "one for all"


#927 Assimett Geschrieben 22. September 2015 - 16:35

Assimett

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Der Gewinn wird kaum über 500€ liegen außer du hast sie gefunden oder geschenkt bekommen. Wenn die goyfs älter als ein Jahr sind und zb damals für 50 / Stück angekauft und jetzt für 100€ verkauft werden (200€ Gewinn, Inflation unberücksichtigt) , warum sollte er das nicht dürfen?

Bearbeitet von MattRose, 22. September 2015 - 16:35.

Empathielosigkeit auf Berry-Niveau


#928 Merdog Geschrieben 26. Januar 2018 - 20:35

Merdog

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Hat jetzt TCG-Discount eigentlich komplett dicht gemacht? Evtl. ja aufgrund der Aufrufe von einzelnen Spielern wie z.B. hier? http://www.muensterm...opic.php?t=2758

 

Das MKM und eBay-Profil von denen ist zumindest komplett leer.

 

Oder verkaufen sie einfach nun unter einem anderen Namen weiter?

Hat jemand diesbezüglich mehr Infos?


-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-


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#929 Fingore Geschrieben 26. Januar 2018 - 21:16

Fingore

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Sind unter anderem Namen tätig soweit ich weiss.

 

 

€: habe es grade gecheckt und kann sicher sagen, dass der Name und ich glaube die Geschäftsform geändert haben.


Bearbeitet von Fingore, 26. Januar 2018 - 21:29.


#930 SMFrenzel Geschrieben 29. Januar 2018 - 13:39

SMFrenzel

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Ich hab mich jetzt nur durch die ersten 5 Seiten gelesen, nicht alle 47...

 

Wenn ich mich recht entsinne, gab es eine ähnliche Story mal mit jemandem, der Bierdeckel auf Ebay verkauft hat.

 

Ursprünglich geerbt, dann gesammelt, dann (gewinnbringend) einzeln verkauft.

Diese Person wurde rechtskräftig dazu verdonnert massig Steuern nachzuzahlen weil es Ihm als Gewerbetätigkeit ausgelegt wurde.

 

Solange jemand quasi eine regelmäßige Fluktuation in seinem Bestand hat, sprich immer wieder einkauft und verkauft, dann ist das für mich eigentlich ganz klar gewerblich anzusehen und auch so zu behandeln.

 


Bearbeitet von SMFrenzel, 29. Januar 2018 - 13:47.


#931 Gast_bitte lösch mich_* Geschrieben 29. Januar 2018 - 13:44

Gast_bitte lösch mich_*
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