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Auf MKM agierender Spieler wird von Händler verklagt.

MKM Recht Handel

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930 Antworten in diesem Thema

#741 Klaus_ausm_Haus Geschrieben 20. Juni 2015 - 17:22

Klaus_ausm_Haus

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Die Frage nach der Gewerblichkeitsgrenze ist ja genau die, die wir schon vor X Seiten gestellt haben, und die niemand wirklich gesichert beantworten kann. Diese Diskussion ist imho an dieser Stelle müssig, ein Antwort würde mich aber auch brennend interessieren.

 

Das deutsche Recht ist da manchmal ein wenig ungenau. Kommt eben auf den Richter an und wie Du dich präsentierst. Ich habe mir mal die Mühe und die Copy/Paste Funktion benutzt. 

 

Klickst Du hier für Rechtsprechungsübersicht

Rechtsprechungsübersicht(Link ist unten)

 

 

- Unternehmer bei dem Angebot von Tonträgern bei eBay bei 499 Bewertungen, 261 in den letzten 6 Monaten (LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2014, Az.: 310/O 394/14)

 

- Unterehmer beim Angebot vom 250 neuen Akkus und 60 Verkäuferbewertungen in einem Jahr; unerheblich war, dass der Verkäufer die Akkus geschenkt bekommen hatte (OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, Az. 4 U 147/12)

 

- Unternehmer bei 129 Bewertungen in 6 Monaten (OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2012, Az.: I-4 U 114/12)

 

- auch Kleingewerbetreibender ist Unternehmer, ob Gewinn erzielt wird ist nicht entscheident (LG Arnsberg, Urteil vom 22.12.2011, Az 9 O 12 /11)

- 80 Angebote von ausschließlich defekten Geräten in 4 Monaten ist gewerblich, selbst wenn dadurch nur ein Umsatz von € 800,00 erziel wurde (OLG Hamm Beschluss vom 05.01.2012, Az.: 1-4 U 161/11 OKH)

 

- Über 500 Angebote in ca. 6 Wochen sind gewerblich, auch wenn nur 175 verkauft wurden und nur ein Umsatz von ca. 700 € erzielt wurde, 26 Käuferbewertungen im Monat sind Indiz für Gewerblichkeit nach BGH-Rechtsprechung  (OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2011, Az.: I-4U 204/10)

 

-680 laufende Angebote bei eBay bei Auflösung einer eigenen Sammlung nicht zwangsläufig gewerblich (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.211, Az.:5 W 22/11)

 

gewerblich bei 91 Verkäufen in 5 Wochen (BGH, Urteil vom 04.12.2008, AZ.: I ZR 3/06)

 

- gewerblicher Verkauf auch dann wenn ein Gewerbetreibender bei eBay einen Artikel "für einen Freund" anbietet (LG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2009, Az.: 2-3 O 35/09)

 

- Unternehmer auch bei nur wenigen Verkäufen, wenn es sich um seltene und hochpreisige Gegenstände handelt (LG München, Urteil vom 07.04.2009, AZ 33 O 1936/08)

 

- Aus dem eBaynamen eines Mitgliedes lassen sich keine Schlüsse auf die Verbrauchereigenschaft herleiten (OLG Koblenz, Az: 5 U 397/08, Beschluss vom 30.07.2008)

 

- Handeln im geschäftlichen Verkehr bereits bei 25 Käuferbewertungen, nicht jedoch allein auf Grund der Tatsache, dass bei eBay das Angebot einer Vielzahl von eBaybesuchern angeboten wird (BGH, Urteil vom 30.04.2008, AZ I ZR 73/05, Internetversteigerung III )

 

- Unternehmer bei 242 Bewertungen innerhalb von zwei Jahren und Werbung "Tonnenweise Hardware" (OLG Hamburg vom 27.02.2007, AZ 5 W 7/07 )

 

- Unternehmer bei 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) (LG Frankfurt, AZ 2/03 O 192/07, Beschluss vom 08.10.2007 )

 

- Powerseller ist Unternehmer, selbst wenn eine eigene Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt vom 21.03.2007, AZ 6 W 27/07)

 

- Unternehmer bei 40 Verkäufen vom z. T. gleichartigen Produkten, insbesondere, wenn ein Versand ins Ausland angeboten wird (OLG Zweibrücken vom 28.06.2007, AZ 4 U 210/06)

 

- auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06)

 

- Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06)

 

- keine Unternehmereigenschaft bei 1700 Bewertungen, da kein Powerseller (Landgerichts Coburg vom 19.10.2006, Az: 1 HK O 32/06) , m. E. krasses Fehlurteil 

 

- Unternehmereigenschaft bei über 250 Verkäufer in 31 Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az.: 3 O 184/04 ), bestätigt durch das OLG Koblenz (Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05)

 

- Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet (LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05)

 

- Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04).

 

- Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und "immer wieder" Dinge über eBay verkauft (Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C 553/03)

 

- ein gewerbliches Handeln liegt nicht vor, wenn zwei Armbanduhren verkauft werden (Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2004, Az.: 57 C 361/04)

 

- das regelmäßige Angebot von Waren bei eBay, die Verwendung von eigenen AGB führt noch nicht automatisch zur Unternehmereigenschaft (Amtsgericht Dettmold, Urteil vom 27.04.2004, Az.: 7 C 117/04)

Anmerkung: nach unserer Auffassung ein Fehlurteil

 

- 150 Bewertungen für die Annahme eines unternehmerischen Handels nicht ausreichend, wenn einzelnes Geschäft eindeutig privat (Amtsgericht Gmünden a.M., Urteil vom 13.01.2004, Az.: 10 C 1212/03)

 

- Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert werden ( Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03)

 

- 41 Tansaktionen bei eBay lassen keinen Schluss auf eine unternehmerische Tätigkeit zu (Landgericht Hof, Urteil vom 29.08.2003, Az.: 22 S 28/03)

 

- Unternehmereigenschaft liegt vor, wenn ein Verkäufer wiederholt gleichartige Waren anbietet und sich dabei als Powerseller bezeichnet

 

- ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)

 

- eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen, eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04 )

 

- 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 )

- es kommt auf den Einzelfall an, Zahl und Häufigkeit der Auktionen, professioneller Eindruck, Powersellereigenschaft, nicht jedoch derjenige, der seine 100-teilige Comicsammlung auflöst (OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007 - Az. 4 U 210/06)

 

www.internetrecht-rostock.de

 

 

Zusammenfassung:

- gleichartige Waren

- Neuwaren

- mehr als 25 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten

- Powersellerstatus

- eigene AGB

 

Ich persönlich habe es bei meinem MkM_account immer so gehandhabt, dass ich mir die Grenze bei ca. 20 Verkäufen gesetzt habe. Wenn ich drüber gekommen bin, dann hab ich eben nächsten Monat nen bisschen Urlaub genommen. Generell bin ich auch davon abgekommen Commons zu verkaufen, lohnt sich sowieso nicht.

 
Grüße an alle verbrecherischen MkM-Mitbrüder ;)
 
 

Bearbeitet von Klaus_ausm_Haus, 20. Juni 2015 - 17:36.


#742 Harvey123 Geschrieben 20. Juni 2015 - 17:51

Harvey123

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Ich meinte, vielleicht sind das ja total anständige Leute. Es schreibt sich ja immer leicht was, wenn man die Menschen gar nicht kennt. Und ich glaube, keiner von uns will hier haten oder verleumden.

Bearbeitet von Harvey123, 20. Juni 2015 - 17:55.

  • Beam hat sich bedankt

#743 valtl Geschrieben 20. Juni 2015 - 17:51

valtl

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Zusammenfassung:

- gleichartige Waren

- Neuwaren

- mehr als 25 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten

- Powersellerstatus

- eigene AGB

 

da reicht ein eigener Punkt dafür, um als gewerblich eingestuft zu werden, nicht alle müssen vorhanden sein... Da können sich einige schon mal war anziehen, aber Hauptsache, es passiert dem Großteil der MKM-User nichts... Glaubt das echt noch wer?


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#744 male intellectas Geschrieben 20. Juni 2015 - 19:00

male intellectas

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Ist das nicht irrelevant, was wer glaubt?

 

Die Rechtslage fällt ja nicht einfach aus dem Hut wenn der Fall irgendwann mal entschieden wird, sondern ist ohnehin jetzt schon gültig.

Deshalb sehe ich eher die positiven Seiten: Im Moment wird ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass sich manche Privathändler in einem Graubereich befinden.

Somit bekommen viele User die Möglichkeit, entweder ihre Tätigkeit oder die rechtliche Grundlage dafür zu korrigieren.

 

Ja, theoretisch kann es passieren, dass jetzt die ganze "Abmahnindustrie" auf MKM aufmerksam wird.

Aber das ist etwas, was ich sowieso schon seit längerem erwarte. 

 

Dafür aber jemandem die Schuld zuweisen zu wollen, halte ich für eher naiv.

Es ist nicht so, dass es Leute im Graubereich ohne die Abmahnung auf der rechtlich sicheren Seite gewesen wären.

 

 


Bearbeitet von MortisRex, 20. Juni 2015 - 19:01.


#745 valtl Geschrieben 20. Juni 2015 - 20:14

valtl

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Ist das nicht irrelevant, was wer glaubt?
[...]

Dafür aber jemandem die Schuld zuweisen zu wollen, halte ich für eher naiv.

Es ist nicht so, dass es Leute im Graubereich ohne die Abmahnung auf der rechtlich sicheren Seite gewesen wären.

 

Natürlich ist es irrelevant, was wer glaubt... Es wird die große Abmahnungswelle kommen, wenn die Sache pro TCGD durch ist. Und ja, alle Leute, die sich Karten organisieren, die sie nicht spielen, fallen ab sofort in den Graubereich.


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#746 Gast_Wile E. Coyote_* Geschrieben 20. Juni 2015 - 20:19

Gast_Wile E. Coyote_*
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Natürlich ist es irrelevant, was wer glaubt... Es wird die große Abmahnungswelle kommen, wenn die Sache pro TCGD durch ist. Und ja, alle Leute, die sich Karten organisieren, die sie nicht spielen, fallen ab sofort in den Graubereich.


Völlige Übertreibung und ganz arge Vereinfachung der Problematik bis zur Falschdarstellung.
Ich weiß jedenfalls in welchem Shop ich nicht mehr einkaufe...

#747 male intellectas Geschrieben 20. Juni 2015 - 20:30

male intellectas

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Natürlich ist es irrelevant, was wer glaubt... Es wird die große Abmahnungswelle kommen, wenn die Sache pro TCGD durch ist. Und ja, alle Leute, die sich Karten organisieren, die sie nicht spielen, fallen ab sofort in den Graubereich.

 

Ok, scheinbar verstehe ich da etwas nicht.

 

Bitte, erkläre mir, warum diese Leute erst ab sofort in einen Graubereich fallen und sich nicht schon bisher dort bewegt haben.


Bearbeitet von MortisRex, 20. Juni 2015 - 20:30.


#748 Harvey123 Geschrieben 20. Juni 2015 - 20:32

Harvey123

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Wird wirklich eine große Abmahnwelle kommen und wie können wir uns dagegen schützen? Gibt es auf Magic spezialisierte Rechtsanwälte?

#749 Gast_Vistella_* Geschrieben 20. Juni 2015 - 20:40

Gast_Vistella_*

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Es wird in der Richtung höchstwahrscheinlich genau garnichts auf uns zu kommen



#750 Klaus_ausm_Haus Geschrieben 20. Juni 2015 - 20:40

Klaus_ausm_Haus

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Es kommt erstmal keine große Abmahnwelle, es sei denn ein gewisser User ist not amused von diesen Thread ;)

 

Schraubt eure Aktivitäten zurück, wenn ihr Angst habt und fertig.



#751 male intellectas Geschrieben 20. Juni 2015 - 20:46

male intellectas

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Tatsächlich sollte man sich aber langsam mit dem Thema vielleicht wirklich an die Politik wenden.

Ich weiß, Internet ist Neuland und so, aber grade diese Privat/Gewerbliche/Liebhaberei-Tätigkeit führt durch unklare weiche Kriterien zu Unsicherheiten.

Das liegt halt auch daran, dass man über eine Internetplattform eben für viele Dinge Abnehmer findet, was früher lokal in diesem Rahmen schwer möglich war.

(Und das die Transaktionen nachvollziehbar sind).

 

Ich denke ich schreib mal ne Mail an meine Angeordneten.



#752 valtl Geschrieben 20. Juni 2015 - 21:07

valtl

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Ok, scheinbar verstehe ich da etwas nicht.

 

Bitte, erkläre mir, warum diese Leute erst ab sofort in einen Graubereich fallen und sich nicht schon bisher dort bewegt haben.

 

Wenn du denkst, dass alle Leute, die 25 oder mehr Verkäufe haben, sich in einem Graubereich bewegt haben, dann hast du mir einiges Voraus...

Völlige Übertreibung und ganz arge Vereinfachung der Problematik bis zur Falschdarstellung.
Ich weiß jedenfalls in welchem Shop ich nicht mehr einkaufe...

Wile E. Coyote: worauf willst du hinaus? wo übertreibe ich (mehr als die anderen), wo vereinfache ich und wo stelle ich Dinge falsch dar?


Es kommt erstmal keine große Abmahnwelle, es sei denn ein gewisser User ist not amused von diesen Thread ;)

 

Schraubt eure Aktivitäten zurück, wenn ihr Angst habt und fertig.

 

Es ist egal, welcher Store auf die Idee kommt, dass die Abmahnungen einfach durchgehen werden nach einem Präzedenzfall. Dann ist der erste Shop, der abmahnt, derjenige, der davon profitiert. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass man sich dieses zusätzliche Geld ersparen mag (oder schlimmer: einem anderen Store gönnen mag)


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#753 Morti Geschrieben 20. Juni 2015 - 21:14

Morti

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Ein Shop verdient doch nichts an einer Abmahnung, nur wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung bricht folgt eine Vertragsstrafe. 

 

Dahingegen riskiert man eher auf seinen Anwaltskosten sitzen zu bleiben. Außerdem glaube ich persönlich nicht, dass MKM-Grauzone ähnlich lukrativ und easy für die Anwälte ist wie Urheberrecht im Internet.


<p style="text-align:right;"><span style="color:#a9a9a9;"><span style="font-size:8px;">Ehemals Mortiferus</span></span></p>

#754 male intellectas Geschrieben 20. Juni 2015 - 21:26

male intellectas

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Wenn du denkst, dass alle Leute, die 25 oder mehr Verkäufe haben, sich in einem Graubereich bewegt haben, dann hast du mir einiges Voraus...
 

 

Das denke ich ja gar nicht, das hab ich auch nirgendwo behauptet. 

 

Außerdem hast du zwar auf den "Antworten"Button gedrückt, aber du hast es versäumt meine Frage zu beantworten.

 

 Und ja, alle Leute, die sich Karten organisieren, die sie nicht spielen, fallen ab sofort in den Graubereich.

 

Auf diese Aussage von dir bezog sich meine Frage. Lies sie dir doch bitte nochmal durch, vielleicht kannst du sie dann beantworten.

 

Edith macht mich darauf aufmerksam, das du entweder meinen Punkt falsch verstanden oder ich mich undeutlich ausgedrückt habe: Ich sage nur, das sich der rechtliche Rahmen durch die Abmahnung nicht ändert, und Leute die sich im Moment in diesem Graubereich bewegen das tun, egal ob ihnen das bewusst ist oder nicht, und egal ob es dazu eine Abmahnung gab oder nicht. Wo der Graubereich liegt, anfängt oder aufhört, dazu hab ich überhaupt keine Aussage gemacht.

 

Deine Aussage jedoch hatte ich so verstanden, dass du der Ansicht seist, betroffene Personen würden erst durch eine Klärung in den Graubereich geschoben.


Bearbeitet von MortisRex, 20. Juni 2015 - 21:32.


#755 Beam Geschrieben 20. Juni 2015 - 21:28

Beam

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Ein Shop verdient doch nichts an einer Abmahnung, nur wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung bricht folgt eine Vertragsstrafe.

 

Ich glaube wer das nach 38 Seiten nicht verstanden hat will es nicht verstehen. Die behauptung ein Shop könnte damit profit machen ist doch der aufhänger um TCGdiscount noch mehr in misskredit zu bringen und panik zu verbreiten



#756 Sterni Geschrieben 20. Juni 2015 - 21:39

Sterni

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Ich kann mich nur wiederholen.
Gesetze sind mit Absicht oft ohne starre Grenzen formuliert, da es einfacher ist, irgendwelche Anwendungsrichtlinien zu erlassen/ändern als ein Gesetz zu ändern.

Daher wird es gerade im Steuerrecht mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit keine gesetzliche Grenze geben.
Und wenn ihr wirklich glaubt, dass das :Problem" tatsächlich so groß ist, glaube ich, irrt ihr Euvh gewaltig.

Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nix.r
comprehensive rules:http://magic.wizards...prehensiverules.


Karten Verlinken: [.Card] Black Lotus [/Card.] ohne Punkte = Black Lotus


#757 Gast_Wile E. Coyote_* Geschrieben 20. Juni 2015 - 21:42

Gast_Wile E. Coyote_*
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@valtl
Das was ich von dir zitiert habe...und noch wesentlich mehr von dem was du schreibst z.B. dass ein Shop von einer Abmahnung profitiert.
Worauf ich hinaus wollte: deine Meinung ist mir extrem unsympathisch und möchte keinen Shop supporten, von dem ich weiß, dass dort jemand mit solcher Meinung arbeitet.

#758 male intellectas Geschrieben 20. Juni 2015 - 21:46

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Ich kann mich nur wiederholen.
Gesetze sind mit Absicht oft ohne starre Grenzen formuliert, da es einfacher ist, irgendwelche Anwendungsrichtlinien zu erlassen/ändern als ein Gesetz zu ändern.

Daher wird es gerade im Steuerrecht mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit keine gesetzliche Grenze geben.
Und wenn ihr wirklich glaubt, dass das :Problem" tatsächlich so groß ist, glaube ich, irrt ihr Euvh gewaltig.

 

Naja, in diesem Fall führt das aber doch offensichtlich zu einer großen Unsicherheit bei vielen Beteiligten. 

Weitermachen bis man evtl. eine Abmahnung bekommt kann dann doch nicht der richtige Weg sein. 

 

Was genau würdest du also vorschlagen, was Leute, die verunsichert sind, tun sollen?



#759 valtl Geschrieben 20. Juni 2015 - 22:01

valtl

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Ich weiß nicht, wer hier was nicht verstanden hat:
http://abmahnung-med...mahnung-kosten/

Mit Beispielen, wieviel eine Abmahnung kosten darf und dass die Anwalskosten nach einem fixen Schlüssel dazu berechnet werden. Mir kann niemand erklären, dass die Zahlungsansprüche zu 100% in die Anwaltskosten fließen. Es werden laut diesem Text auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht, vielleicht zahlt sich das ja dann für die Shops aus...


@valtl
Das was ich von dir zitiert habe...und noch wesentlich mehr von dem was du schreibst z.B. dass ein Shop von einer Abmahnung profitiert.
Worauf ich hinaus wollte: deine Meinung ist mir extrem unsympathisch und möchte keinen Shop supporten, von dem ich weiß, dass dort jemand mit solcher Meinung arbeitet.

 

Man kann Schadensersatzansprüche mit Abmahnungen geltend machen. Hier kann man quasi 'Geld einsammeln'. Inwiefern ist dir meine Meinung unsympathisch, wenn es mir wichtiger ist, die Spieler zu schützen als sie zum Freiwild von Shops zu erklären?


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#760 HaVoC Geschrieben 20. Juni 2015 - 22:06

HaVoC

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Ich weiß nicht, wer hier was nicht verstanden hat:
http://abmahnung-med...mahnung-kosten/
 

Wir bewegen uns hier nicht im Urheberechtsgesetz, daher ist die in jenem Gesetz stehende Aufwendungsersatztabelle im vorliegendem Fall völlig irrelevant. Oder gehts hier um Filesharing?


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Legacy: {B} {G} Eternal Garden, {R} {G} Lende, {R} Burn

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Modern:  {B}  {R}  {G} Jund

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