Der Verfasser des Textes sagt ja ganz klar er habe diese Karten gekauft um damit zu spekulieren, also um einen höheren Verkaufspreis dafür zu verlangen als er dafür selbst bezahlt hat. Er hat also eine Gewinnabsicht gehabt ( ob diese realistisch war und in welcher Dimension sich diese bewegt hat ist egal ).
Ohne Zweifel wird das Gericht in der Schuldfrage ein Urteil fällen müssen, wir können lediglich spekulieren. Jedoch wenn die Sachlage so schwammig ist, dass er am Ende nur verurteilt werden würde, weil er laut eigener Aussage eine Gewinnabsicht erzielen wollte, frage ich mich, ob die von ihm getroffene Aussage in dem Thread ihm nicht ins eigene Bein schießt, insofern ein Post im Internet überhaupt juristische Relvanz hat, weil ja erstmal jemand beweisen muss, dass es auch wirklich TG war, der den Post veröffentlicht hat.
- Johanson hat sich bedankt