Fehler eins ist hier der Postbote, Fehler zwei die WG und Fehler drei womöglich du selbst, weil man glaube ich irgendwwie und wo der Post sagen kann, dass man nie nie nie einem anderen seine Pakete geben möchte ...
Das kann ich ehrlich gesagt so nicht stehen lassen. Der Postbote hat in diesem Fall nichts falsch gemacht. Seine Aufgabe bestand darin die Sendung an den Empfänger zu übergeben, dass dies im Falle der Abwesenheit des Empfängers auch stellvertretend ein Nachbar sein darf, ist absolut rechtmäßig.
Wenn man als Empfänger nicht möchte, dass die Post beim Nachbarn abgeliefert wird, dann kostet das Extra. Der Sendung ist der Vermerk eigenhändig zuzuordnen über einen Aufpreis. Wenn der Empfänger dann nicht anwesend ist zum Zeitpunkt der Lieferung, hat er im Anschluss eine Woche Zeit die Sendung in der dem Bezirk zugeteilten Postdienststelle abzuholen.
Der Fehler liegt auch nicht beim Empfänger, also Threadersteller. Denn auch ohne den Service Eigenhändig ist man im Recht, wenn die Sendung durch den Nachbarn beschädigt, verschlampt etc. wird, da dieser mit der Annahme die Verpflichtung übernimmt.
Lediglich die Konsequenzen müsste der Empfänger tragen, wenn er auf sein Recht beharren möchte. Entweder erlangt er dadurch Entschädigung und ein zerrüttetes Nachbarschaftsverhältnis oder man kann sich einigen. Das bleibt jedoch ihm überlassen, trotz dessen kann man nicht von einem Fehler sprechen.
Im Übrigen ist es auch nicht sein Fehler, wenn er die Versandadresse nicht rechtzeitig ändert. Die alte Adresse ist ja gültig. Nur weil diese weiter entfernt und seltener besucht ist, hat ja keiner zeitgleich ein höheres Recht in das Briefgeheimnis einzugreifen.
€: Der Empfänger hat natürlich die Möglichkeit das Risiko zu mindern, aber wenn er das nicht tut, kann ihm trotzdem keine Schuld zugewiesen werden.
- Adanos und Moerocknroll haben sich bedankt